Was Leser ärgert
Haltestellenbereich oder nicht? Streit um Maskenpflicht
Der 81-Jährige wurde aufgefordert, ein Bußgeld zu zahlen, weil er sich – so der Vorwurf – auf dem Oggersheimer Schillerplatz ohne Maske im Bereich der dortigen Straßenbahnhaltestelle aufgehalten haben soll. Der Leser bestreitet das. Der Vorfall hat sich bereits im Dezember 2020 zugetragen. An der Haltestelle galt zwar Maskenpflicht, auf dem übrigen Schillerplatz jedoch nicht. Nachdem der Oggersheimer Einspruch gegen die Verwarnung einlegte, sei erst vor einigen Tagen die Mitteilung gekommen, dass der Fall nun an die Staatsanwaltschaft in Frankenthal weitergeleitet werde, sagt der 81-Jährige.
Er selbst ist sich keiner Schuld bewusst und schildert den Vorfall so: Da er in der Nähe wohne, sei er über den Schillerplatz zum Briefkasten am Rathaus gelaufen. Auf seinem Weg über die Bahnschienen sei ein Polizeiauto gekommen und habe ihm den Weg abgeschnitten. „Halt, warum haben Sie keine Maske auf“, habe der junge Polizist am Steuer gerufen. Es habe sich ein Wortwechsel entsponnen. Er habe den Polizisten aufgefordert, ihm zu zeigen, wo der Haltestellenbereich sei, erzählt der Oggersheimer, der seinen Namen nicht in der Zeitung nennen möchte. Darauf habe er keine Antwort erhalten.
„War nicht im Haltestellenbereich“
„Ich war nicht im Haltestellenbereich“, ist sich der Senior sicher. Noch heute könne er genau zeigen, wo ihn das Polizeiauto angehalten habe, betont er. Im Übrigen halte er sich an die Vorschriften. Eine Maske habe er während der ganzen Zeit unter dem Kinn getragen, um sie bei Bedarf hochzuziehen. Doch seine Einwände hätten nicht gefruchtet, der Polizist habe ihn mit in die Wache am Schillerplatz genommen und eine Anzeige geschrieben. Im Sommer sei dann ein Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt der Stadt über 50 Euro gekommen.
„Schriftlich hieß es da, ich hätte bei der Kontrolle im Haltestellenbereich keine Maske getragen und ich hätte auf die Straßenbahn gewartet“, ärgert sich der 81-Jährige. Beides stimme nicht. Er habe nie die Absicht gehabt, mit der Bahn zu fahren. Angesichts des Verhaltens des jungen Polizisten habe sein Vertrauen in die Ordnungshüter stark gelitten.
Polizei unterstützt Vollzugsdienst
„Zu dem konkreten Fall können wir leider keine Stellung beziehen, da sich der Vorgang nicht mehr bei uns befindet“, teilt das Polizeipräsidium Rheinpfalz auf Nachfrage mit. Allgemein gelte, dass die Polizei seit Beginn der Pandemie die kommunalen Vollzugsdienste bei der Überwachung der Corona-Vorschriften unterstütze und entsprechend kontrolliere. Wenn jemand einen Verstoß nicht zugebe oder ihn bestreite, werde die Ordnungswidrigkeitenanzeige an die zuständige Bußgeldstelle weitergegeben. Wie der Leser berichtet, hat die den Fall nun an die Staatsanwaltschaft abgegeben.