Ludwigshafen / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Geldautomaten gesprengt: Angeklagte geständig

Der Tatort im Gewerbegebiet Rheingönheim: Die Explosionen richteten einen Schaden von 400.000 Euro an.
Der Tatort im Gewerbegebiet Rheingönheim: Die Explosionen richteten einen Schaden von 400.000 Euro an.

Immer wieder werden in der Pfalz Geldautomaten gesprengt. Die Täter stammen oft aus dem Ausland und sind schwer zu ermitteln. Zwei Männern aus den Niederlanden wird nun am Landgericht der Prozess gemacht. Sie sollen mit Sprengstoff einen Automaten in Rheingönheim gesprengt haben.

Im Rheingönheimer Gewerbegebiet „Im Sandloch“ wurde die Stille der Nacht am 14. März plötzlich vom Knall zweier Explosionen zerrissen. Zwei Männer waren in die Filiale des Rewe-Supermarkts eingedrungen und hatten mithilfe von Sprengstoff den angrenzend befindlichen Geldautomaten der Sparkasse aufgebrochen. Mit ihrer Beute in Höhe von 28.500 Euro traten die Automaten-Knacker die Flucht an. Doch die Polizei war schnell vor Ort und konnte die Täter nach kurzer Verfolgungsjagd fassen. Nun stehen zwei junge Niederländer dafür vor der Strafkammer des Landgerichts Frankenthal.

Dabei soll es sich um die beiden Männer handeln, die sich an dem Geldautomaten zu schaffen gemacht haben. Das Verfahren gegen einen Dritten, der das Fluchtauto gesteuert und auf dem Parkplatz gewartet hat, wird gesondert verfolgt. Der Strafrahmen für den Vorwurf des „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ reicht von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft. Weitaus höher als die Beute war der entstandene Sachschaden an Geldautomat und Gebäude, der mit rund 400.000 Euro angegeben wird. Menschen kamen in dem Gebäude nicht zu Schaden.

Zeuge alarmiert Polizei

Die beiden Angeklagten seien um 1.30 Uhr in den Supermarkt eingedrungen und hätten sich dort Zutritt zum Bankautomaten verschafft. Mit dem Brecheisen hätten sie den Automat so weit geöffnet, um ein Sprengstoffpaket einzuführen und dieses zur Explosion gebracht, wirft ihnen der Staatsanwalt vor. Mit der Beute flüchteten die Männer. Ihr Pech: Ein Anwohner hatte die Aktion bemerkt und die Polizei gerufen, die schnell erschien und die Verfolgung der Täter aufnahm. Sie saßen in einem Golf mit gestohlenen niederländischen Kennzeichen, der gestoppt werden konnte. Die drei Insassen wurden verhaftet, die wurde Beute sichergestellt.

Da Leugnen ohnehin sinnlos gewesen wäre, legten die Angeklagten gleich zum Prozessbeginn am Mittwoch ein Geständnis ab. Über ihre beiden Rechtsanwälte gaben die beiden 22- und 23-jährigen Niederländer eine Erklärung ab, in der sie die Taten voll einräumten und auch persönliche Angaben machten. Beide stammen aus Utrecht, wo ihre Familien leben, sind marokkanischer Herkunft und besitzen durch Geburt die niederländische wie auch noch die marokkanische Staatsangehörigkeit.

Motiv: Spielschulden

Er habe Spielschulden gehabt und sei angesprochen worden, ob er nicht schnell viel Geld verdienen wolle, sagte der 23-Jährige. Zehn bis 15 Prozent der Beute hätte er erhalten sollen. Alles sei organisiert gewesen. Er sollte den Automat aufhebeln und den Sprengstoff anbringen. Er habe die anderen beiden Beteiligten zum ersten Mal kurz vor der Tat gesehen. Sie seien ins Auto gestiegen und mit dem Navi direkt zum Supermarkt in Rheingönheim gefahren. Als sie wegfuhren, hätten sie schon überall Blaulicht gesehen. „Wir sind nervös geworden und dann wohl falsch abgebogen“, meinte er. Ein Polizeiauto habe dann den Wagen gerammt. Sie seien noch weggelaufen, aber dann geschnappt worden.

Sein 22-jähriger Komplize bestätigt diese Angaben. Auch er sei in Utrecht angesprochen worden, man habe ihm zehn Prozent der Beute versprochen. Alles sei einfach, habe es geheißen. Sie hätten zwei Sprengladungen gezündet. Er sei ein paar Stunden nach der Flucht aus dem Auto festgenommen worden, sagte er.

Über Hintermänner wird geschwiegen

Über die Auftraggeber wollten beide Angeklagte nicht sprechen. Offenbar gibt es Ängste vor Racheaktionen gegenüber ihren Familien. Die Vorsitzende Richterin Sonja Steingart verlas die Strafregister der Männer, die von den niederländischen Justizbehörden geschickt wurden. Über den Älteren, der zuletzt in einem Pflegeberuf gearbeitet hat, finden sich Einträge über Pkw- und Wohnungseinbrüche, Vergehen im Straßenverkehr und Führerscheinentzug. Wegen der Sprengung eines Geldautomaten saß er schon in Untersuchungshaft, wurde aber einem Prozess in Nordrhein-Westfalen freigesprochen. Der Jüngere hatte einen Pkw-Aufbruch und einen Diebstahl begangen. Offensichtlich sind die beiden Angeklagten „kleine Fische“. Das Urteil wird kommende Woche erwartet.

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