„Aktion 72“ – Hilfe für den Nachbarn Geld für Zeit am Meer und sichere Fahrräder

Heimkindern ermöglicht die „Aktion 72“ Ferien am Meer.
Heimkindern ermöglicht die »Aktion 72« Ferien am Meer.

Seit über 50 Jahren hilft die „Aktion 72“ Bedürftigen in Ludwigshafen und unterstützt Organisationen, Vereine und Initiativen. Auch in diesem Jahr setzt die RHEINPFALZ ihre Zusammenarbeit mit der „Aktion 72“ fort und bittet um Spenden. Hilfe wird an vielen Stellen gebraucht, wie diese Beispiele zeigen.

Fall 28: Das Kinderheim im St. Annastift nutzte Spendengelder aus der „Aktion 72“ für Ferienfreizeiten auf dem Bauernhof. Wer über den Hof rennt, kann stolpern. Wer auf einen Apfelbaum klettert, kann herunterfallen. Sicher ist ein Bauernhof kein Abenteuerspielplatz, aber doch ein Platz für kleine Abenteuer. Und gerade das macht den Aufenthalt für Kinder so attraktiv. Diese Erlebnisse sind für die Kinder von großer Bedeutung, um die Natur hautnah zu erleben sowie auch soziale Fähigkeiten zu fördern, die das Selbstbewusstsein stärken. Für das Jahr 2025 ist eine Ferienfreizeit am Meer geplant.

Fall 29: Den Betreuern und Pädagogen im Jugendzentrum Bliesclub ist aufgefallen, dass viele Kinder und Jugendliche mit Fahrrädern zu den Aktivitäten kommen, die nicht verkehrstüchtig sind. Auch eine Abschlussmöglichkeit haben die jungen Besucher oft nicht. In einem großangelegten Workshop in den Herbstferien wurde deshalb ein Fahrrad-Sicherheits-Projekt organisiert. Hier geht es um die Schwerpunkte sicheres Fahrrad und sicheres Fahrverhalten. Zur Durchführung des Projekts wurde eine Vielzahl von gängigen Ersatzteilen zur Weitergabe an die Teilnehmer besorgt, die aus Mitteln der „Aktion 72“ finanziert wurden.

Fall 30: Ein Sechsjähriger, der mit seiner Mutter und seinem Bruder im Frauenhaus wohnt, war schwer erkrankt und musste zu einer Spezialuntersuchung in ein weiter entferntes Krankenhaus. Mit dem Geld aus der „Aktion 72“ wurden die Fahrt sowie eine Übernachtungsmöglichkeit für die begleitende Mutter finanziert.

Fall 31: Weil sein ehemaliger Vermieter ihm eine größere Rückzahlung aus der Schlussabrechnung angekündigt hatte, hat ein älterer Herr ein dringend benötigtes Hörgeräte bestellt, das er schon lange nötig hatte, aber sich von seiner Rente nicht leisten konnte. Dann bekam er von seinem ehemaligen Vermieter die Nachricht, man könne ihm nun doch nichts auszahlen, da er beim Auszug Schäden hinterlassen habe, die damit verrechnet würden. Die Anschaffung der Hörgeräte wäre damit erledigt gewesen. Vom Diakonieverein wurden die Kosten für das Hörgerät aus der „Aktion 72“ übernommen.

Aktueller Spendenstand: 31.943,93 Euro.

Weitere Fallbeispiele finden Sie hier.

Spendenkonto

„Aktion 72“, Sparkasse Vorderpfalz,
IBAN DE 70 5455 0010 0000 0067 00.

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