Fragen und Antworten
Demos gegen Corona-Politik: So geht die Polizei vor
Verharmlost der Begriff „Montagsspaziergänge“ das, was eigentlich dahinter steckt: ein Protest gegen Corona-Maßnahmen?
Ja, heißt es dazu aus dem Präsidium. „Bei den überwiegend unangemeldeten und zum Teil verbotenen Versammlungen handelt es sich keinesfalls um bloße Spaziergänge“, betont ein Polizeisprecher. Durch eine Verharmlosung in der Bezeichnung beabsichtigten vor allem die Initiatoren der Versammlungen, mögliche Auflagen der Behörden zu umgehen. Vermutlich würden dadurch aber auch viele Bürger animiert, sich den Versammlungen anzuschließen. „Da sich der Begriff jedoch in den Medien schon manifestiert hat, versuchen wir zumindest durch die Bezeichnung ,sogenannte Montagsspaziergänge’ klarzumachen, dass es sich nicht nur um bloße Spaziergänge handelt“, erklärt der Präsidiumssprecher. Die Zusammenkünfte unterlägen grundsätzlich dem Versammlungsrecht. „Damit genießen die Teilnehmer den Schutz der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit. Gleichzeitig entsteht bei Versammlungen unter freiem Himmel eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Behörde.“
Kann die Polizei den Personenkreis eingrenzen, der sich da jeden Montagabend versammelt?
Das ist schwierig, weil die Zusammensetzung der Teilnehmer sehr heterogen sei und sich über ideologische Grenzen hinwegsetze, so der Präsidiumssprecher. „Augenscheinlich finden sich dort neben Personen des bürgerlichen Spektrums und Impfgegnern auch Verschwörungstheoretiker, Angehörige der Reichsbürgerszene sowie einzelne Personen der rechten Szene wieder“, so die Erkenntnisse der Polizei.
Wie stellt sich die Polizei auf diese Einsätze ein?
Sie zeige grundsätzlich angemessene Präsenz und bewerte die Situation im Einzelfall mit den zuständigen Behörden, um innerhalb der gesetzlichen Vorgaben das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. „Darüber hinaus legen wir bei unseren Kontrollen einen Schwerpunkt auf die Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnung und etwaiger Allgemeinverfügungen. Deshalb appellieren wir an alle, sich bitte an die Regeln zu halten. Die bisherigen Einsätze analysieren wir, tauschen uns landesweit aus und lassen die Erkenntnisse in die neuen Planungen einfließen“, schildert der Polizeisprecher das Vorgehen.
Manche Proteste sind erlaubt, andere verboten, aber nicht immer löst die Polizei diese auch auf. Welche Kriterien spielen da eine Rolle?
„Unser Handeln muss letztlich einer gerichtlichen Überprüfung standhalten“, betont der Sprecher. Die Auflösung einer Versammlung könne beispielsweise schon durch den Umstand unverhältnismäßig sein, dass die gleiche Versammlung einige Kilometer weiter erlaubt sei. „Die Auflösung ist auch immer das letzte Mittel. Insofern bedarf es jeweils einer Einzelfallbewertung.“ Durch ein abgestuftes Vorgehen trage die Polizei diesem Umstand Rechnung. „Wenn sich Personen jedoch auch nach mehrfachen Aufforderungen weigern, die Versammlung zu verlassen, gehen wir konsequent vor“, betont der Präsidiumssprecher. Bei diesen Leuten werde die Identität festgestellt, eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit erstattet sowie ein Platzverweis erteilt. „Ein Schwerpunkt unserer Maßnahmen besteht zudem darin, Veranstalter oder Leiter von nicht angemeldeten oder verbotenen Versammlungen zu ermitteln. Gegen diese leiten wir dann konsequent Strafverfahren ein“, erläutert er.
Gibt es Hochburgen des Protests? In Ludwigshafen als größter Stadt der Pfalz war die Resonanz bisher geringer als in manchem Dorf.
Die Zahl der Teilnehmer variiert von Woche zu Woche. „Es scheint jedoch in der Südpfalz und entlang der Haardt einen höheren Zulauf zu den Versammlungen zu geben als in der Vorderpfalz“, sagt der Sprecher. In Vorder- und Südpfalz seien bislang insgesamt 9470 Teilnehmer bei „Montagsspaziergängen“ gezählt worden. Davon hätten sich 7050 an unangemeldeten oder verbotenen Versammlungen beteiligt und 2000 an angemeldeten Protestzügen. Insgesamt 420 Teilnehmer seien bei Gegendemos gezählt worden.
Überwiegend verlaufen die Protestmärsche bisher friedlich. Gibt es hier Hinweise auf eine zunehmende Radikalisierung wie in anderen Teilen der Republik?
Nein. „Eine Radikalisierung wie in anderen Teilen Deutschlands haben wir nicht“, sagt der Polizeisprecher. „Wir stehen in engem Austausch mit anderen Behörden, um auf dieser Grundlage die Sicherheitslage zu bewerten und unsere Maßnahmen anzupassen. Dabei beobachten wir auch bundesweite sowie landesweite Entwicklungen und beziehen diese mit ein. Erkenntnisse über extremistische und die Sicherheit gefährdende Bestrebungen zu gewinnen, ist Aufgabe des Verfassungsschutzes.“ Speziell die Gruppierung beziehungsweise das Internetphänomen „Freie Pfälzer“ existiere nach bisherigen Erkenntnissen erst seit Kurzem, sodass eine abschließende Bewertung noch nicht möglich sei.
Aktuell wird über eine Impfpflicht diskutiert. Sollte sie kommen, ist dann zu befürchten, dass die Proteste weiteren Zulauf erhalten?
„Das ist schwer vorauszusagen und liegt im Bereich der Spekulation“, meint der Polizeisprecher. Das Thema Impfpflicht sei sehr komplex und vielschichtig. „Es ist aber kein Thema der Polizei und vielmehr Gegenstand des politischen Diskurses.“
Gibt es innerhalb der Polizei auch Verständnis für den Protest?
Durchaus, räumt Polizeipräsident Georg Litz ein: „Die Versammlungsfreiheit genießt in unserer Demokratie einen besonderen Schutz. Für unsere Gesellschaft ist es wichtig, dass über politische Themen diskutiert wird. Ich persönlich kann es auch nachvollziehen, dass einige Personen mit den Corona-Vorschriften hadern und dass sie die Vorschriften als zu große persönliche Einschränkung empfinden. Dies in einer ordnungsgemäßen Versammlung zum Ausdruck zu bringen, ist natürlich möglich und auch legitim.“ Der 62-Jährige stellt aber klar: „Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, wenn Versammlungsteilnehmer alle staatlichen Maßnahmen oder unseren Staat als solches ablehnen, sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten und die Gesundheit anderer dadurch gefährden.“
Zur Sache: 156 Verfahren, 173 Platzverweise
Das Phänomen der „Montagsspaziergänge“ tritt im Zuständigkeitsbereich des in Ludwigshafen ansässigen Polizeipräsidiums Rheinpfalz (Vorder- und Südpfalz) seit 13. Dezember 2021 auf. Seither hat das Präsidium 121 Versammlungen registriert, von denen nur 13 ordnungsgemäß angemeldet waren. Insgesamt 1750 Polizeikräfte wurden vor Ort eingesetzt. Bisher sei bei diesen Versammlungen ein Mann (71) leicht verletzt worden, der in Landau bei der Feststellung der Identität Widerstand leistete. Er wird der Reichsbürgerszene zugeordnet. Unter den Polizisten habe es keine Verletzten gegeben. Bislang seien insgesamt 156 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet sowie 173 Platzverweise erteilt worden – überwiegend wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung oder wegen der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung. Im Zusammenhang mit den Versammlungen habe es 18 Straftaten gegeben. In den meisten Fällen habe es sich um Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigungen und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz gehandelt, so die Bilanz des Polizeipräsidiums.