Altrip RHEINPFALZ Plus Artikel „Besonders schwere Vergewaltigung “ in Gartenlaube in Altrip: Sechs Jahre Haft für Täter

Das deutliche Strafmaß von sechs Jahren Haft ergibt sich laut dem Frankenthaler Landgericht vor allem aus dem Tatbestand der „be
Das deutliche Strafmaß von sechs Jahren Haft ergibt sich laut dem Frankenthaler Landgericht vor allem aus dem Tatbestand der »besonders schweren Vergewaltigung« mithilfe einer Waffe.

Im Prozess um die Vergewaltigung einer Escortdame im April 2021 im Gartenhäuschen einer Altriper Kleingartenanlage ist das Urteil gefallen. Das Gericht glaubte der Frau.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der angeklagte 52-jährige Kleingartenbesitzer die Prostituierte geschlagen und mit einer Machete zum Sex gezwungen hat. Wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhängte das Landgericht in Frankenthal dafür eine Strafe von sechs Jahren Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Verteidiger des 52-Jährigen, Gert Heuer aus Ludwigshafen, plädierte auf Freispruch. Wie Heuer sagte, sehe er die Körperverletzung sowie den Zwang und die ausgeübte Gewalt für den Sexualverkehr nicht als zweifelsfrei nachgewiesen an. Sein Mandant habe zwar die Machete, die er im Verlauf von Streitigkeiten mit einem Parzellen-Nachbarn der Kleingartenanlage eingesteckt habe, im weiteren Verlauf mit sich herumgetragen. Er habe sie jedoch nach eigener Aussage nicht gegenüber der Frau eingesetzt.

Die zur Tatzeit 20-jährige Escortdame hatte in ihrer Aussage dagegen angegeben, der 52-Jährige habe sie mit der stumpfen Seite, also dem Griff der Machete, auf den Kopf geschlagen. Wie der Anwalt sagte, passe das Verletzungsmuster an der Stirn der Frau, eine leichte Rötung, nicht zu einem Schlag mit dem Metallknauf der Machete. Was den erzwungenen Sexualverkehr betreffe, sei keine Abwehrhandlung der Escortdame erkennbar. Sie habe nach eigener Aussage auf ein Kondom bestanden und dieses dem Mann auch selbst übergezogen. Wie der Verteidiger weiter argumentierte, habe sie bei ihrer Aussage bei der Polizei unmittelbar nach der Tat gesagt, während des anfänglichen Oralverkehrs habe ihr Handy geklingelt. Der 52-Jährige habe ihr erlaubt, das Gespräch anzunehmen. Sie habe kurz mit ihrem damaligen Freund telefoniert. Anschließend habe sie den Oralverkehr fortgesetzt. In der Hauptverhandlung ist die Geschädigte jedoch von dieser Aussage abgerückt.

Familienvater muss in den Knast

In seinem Urteil folgte das Gericht der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und der Schilderung der heute 26-jährigen Geschädigten, die insgesamt als glaubhaft angesehen wurde. Die Frau hatte sich in ihrer umfangreichen Zeugenaussage auch mehr als fünf Jahre nach der Tat noch gut an die damaligen Ereignisse und zahlreiche Details erinnern können. Sie sei vom Parzellen-Nachbarn des Angeklagten angerufen und für sexuelle Dienste in die Kleingartenanlage bestellt worden, berichtete sie. Weil der Anrufer selbst nach ihrer Ankunft zu betrunken für Sex war, habe er ihr die zunächst gezahlten 200 Euro wieder abgenommen. Der Angeklagte sei mit der Machete dazugekommen, habe sie dann geschlagen und in sein Gartenhäuschen gebracht. Er habe gesagt, „wenn ich raus will, muss ich Sex mit ihm haben und dabei den Säbel in der Hand gehabt“, erzählte die Frau im Zeugenstand unter Tränen. Sie habe große Angst gehabt und sei psychisch davon sehr mitgenommen gewesen, sagte sie.

In ihrem Urteil folgte die Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Sonja Steingart den Angaben der Geschädigten. Das deutliche Strafmaß von sechs Jahren Haft ergibt sich vor allem aus dem Tatbestand der „besonders schweren Vergewaltigung“ mithilfe einer Waffe. Der Strafrahmen sieht hier eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft vor. Hinzu kam die gefährliche Körperverletzung, wodurch sich eine Gesamtstrafe von sechs Jahren ergab.

Aufgrund der außergewöhnlich langen Dauer von fünf Jahren bis zum Prozess gelten sechs Monate der Strafe bereits als verbüßt. Direkt nach dem Vorfall im April 2021 war der in Ludwigshafen wohnende 52-Jährige festgenommen worden, kam jedoch nach rund zwei Wochen U-Haft wieder auf freien Fuß. In den vergangenen fünf Jahren konnte der Familienvater seiner Arbeit als Industriereiniger nachgehen, musste aber Meldeauflagen der Staatsanwaltschaft befolgen. Nun muss er die verhängte Haftstrafe antreten.

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