Altrip RHEINPFALZ Plus Artikel Hauptzeugin sagt überraschend aus: Vergewaltigungsprozess nimmt Wendung

Der Prozess erlebte eine kleine Wendung, als die vorher unauffindbare Geschädigte vor Gericht erschien.
Der Prozess erlebte eine kleine Wendung, als die vorher unauffindbare Geschädigte vor Gericht erschien.

Überraschung im Altriper Vergewaltigungsprozess: Die bislang verschwundene Hauptzeugin erschien vor Gericht – und belastete den Angeklagten schwer.

Der Prozess vor dem Landgericht Frankenthal wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer Escortdame in einem Gartenhäuschen einer Altriper Kleingartenanlage erlebte am gestrigen Verhandlungstag eine Überraschung: Die bislang vergeblich geladene Hauptzeugin und mutmaßlich Geschädigte, eine zur Tatzeit 20-jährige Prostituierte aus Rumänien, erschien unerwartet vor Gericht und schilderte den Tatablauf detailliert. Dabei belastete sie den Angeklagten schwer.

Die Anklage wirft dem seit Jahren in Ludwigshafen lebenden, ebenfalls aus Rumänien stammenden 52-Jährigen vor, am 11. April 2021 in seinem Gartenhäuschen in einer Altriper Kleingartenanlage eine Escortdame geschlagen und vergewaltigt zu haben. Dabei soll er sie mit einer Machete zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Frühere Kontaktversuche erfolglos

Wie Sonja Steingart, Vorsitzende Richterin der 3. Strafkammer, zu Beginn der Verhandlung mitteilte, habe die Polizei in Rumänien informiert, dass die Frau wieder nach Deutschland gereist sei. Über eine neue Telefonnummer habe die deutsche Polizei Kontakt zu ihr herstellen können. Sie sei auf dem Weg nach Frankenthal. Für die Prozessbeteiligten kam dies überraschend, nachdem die Frau weder zur Prozesseröffnung noch zu den weiteren Verhandlungstagen erschienen war und frühere Kontaktversuche erfolglos geblieben waren.

Die heute 25-Jährige erschien unauffällig gekleidet mit Sneakern, schwarzen Leggings und dunklem Oberteil und wirkte eher schüchtern. Auf die Frage der Richterin nach ihrem Beruf schwieg sie zunächst verlegen, räumte dann aber ein, in einem Club sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Dass sie die Ereignisse psychisch bis heute belasten, wurde während ihrer Aussage deutlich. Mehrfach begann sie zu weinen.

Sie habe damals sexuelle Dienstleistungen im Internet angeboten und sei am Tatabend von zwei Männern angerufen worden. Sie habe einen Preis von 200 Euro pro Person und Stunde genannt. Beide Männer seien am Telefon freundlich gewesen, einer ebenfalls Rumäne. Man habe sie überredet zu kommen. Mit dem Taxi sei sie zur Kleingartenanlage nach Altrip gefahren. Dort habe offenbar eine Feier stattgefunden. Die beiden Männer seien ihr entgegengekommen, im Inneren seien weitere Personen gewesen, alle alkoholisiert.

Fotos bei Polizei verloren gegangen

In einem Häuschen habe sie zunächst 200 Euro erhalten. Dafür sei jedoch verlangt worden, mit beiden Männern Geschlechtsverkehr zu haben. Das habe sie abgelehnt. Sie habe sich unwohl gefühlt und gehen wollen. Einer der Männer habe sie jedoch festgehalten und ihr das Geld wieder abgenommen. Der Angeklagte sei kurz weggegangen und mit einem Säbel zurückgekehrt. Er habe sie zweimal geschlagen. „Ich habe gebeten, gehen zu dürfen, aber sie haben mich nicht gelassen“, schilderte die Frau unter Tränen.

Der Angeklagte habe sie anschließend in sein Gartenhäuschen gebracht. „Er sagte, wenn ich raus wolle, müsse ich Sex mit ihm haben, ohne Geld.“ Dabei habe er den Säbel in der Hand gehalten. Aus Angst habe sie zunächst Oralverkehr an ihm vorgenommen und anschließend auf einer Couch Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt – auf ihre Bitte hin mit Kondom. Danach habe er sie zurück in die Gartenanlage geführt und losgelassen. Sie sei sofort weggerannt und habe einen Bekannten angerufen, der sie abholte. Dieser habe ihr geraten, die Polizei einzuschalten.

Zu Beginn des Verhandlungstags hatten bereits ein Facharzt und eine damalige Assistenzärztin für Frauenheilkunde ausgesagt. Das Ärzteteam war damals von der Kriminalpolizei beauftragt worden, die Frau auf Spuren von Gewalteinwirkung zu untersuchen. Dabei seien ein wenige Stunden altes Hämatom an der Stirn, kleine Einblutungen am Ohrläppchen sowie Kratzspuren am Oberarm festgestellt worden, berichtete der Oberarzt. Die Verletzungen seien fotografisch dokumentiert worden. Laut Richterin Steingart seien diese Fotos jedoch offenbar bei der Polizei verloren gegangen.

Wie Verteidiger Gert Heuer ankündigte, werde sein Mandant, der bislang geschwiegen habe, nun ebenfalls aussagen. Für den nächsten Verhandlungstag am Freitag, 22. Mai, werden die Plädoyers und das Urteil erwartet.

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