Altrip / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Fotos und DNA-Material gelöscht: Richterin rügt Ermittler in Vergewaltigungsprozess

Ein Aktenstapel auf dem Tisch des Gerichts: Aus den digitalen Akten sind Fotos verschwunden.
Ein Aktenstapel auf dem Tisch des Gerichts: Aus den digitalen Akten sind Fotos verschwunden.

Im April 2021 soll eine damals 20-jährige Frau in einer Kleingartenanlage in Altrip vergewaltigt worden sein. Vor Gericht ist sie bislang nicht erschienen.

Es ist keine leichte Verhandlung, die Sonja Steingart als Vorsitzende Richterin der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Frankenthal zu leiten hat. Die zur Anklage gebrachte Vergewaltigung liegt bereits mehr als fünf Jahre zurück. Und das mutmaßliche Opfer ist auch am dritten Verhandlungstag nicht erschienen. Was als Beweismittel für die Tat in Altrip bleibt, ist eine Videoaufzeichnung, als die Frau kurz nach der Tat zwei Stunden lang von einem Richter vernommen wurde. Diese Aufzeichnung wurde im Gerichtssaal bereits am ersten Verhandlungstag gezeigt.

Demnach arbeitete die Frau, damals 20 Jahre alt, als Escortdame. In der Nacht auf den 11. April 2021 wurde die Rumänin von einem Mann in der Altriper Kleingartenanlage für 200 Euro „gebucht“. Nach Mitternacht traf die junge Frau in Altrip ein und kassierte zunächst die vereinbarten 200 Euro. Weil aber der Mann zu viel Alkohol getrunken hatte und zum Sex offenbar nicht mehr in der Lage war, erzwang er die Rückgabe des Geldes. Und dann kam sein Bekannter, der jetzt angeklagte Mann, ins Spiel, der damals ebenfalls Alkohol getrunken hatte.

Sechs Polizisten sagen aus

Laut Anklage hat der 52 Jahre alte Rumäne die Frau mit einer Machete bedroht, um Sex zu erzwingen, ohne Geld dafür zu bezahlen. Dazu habe er die 20-Jährige in sein Gartenhaus gesperrt, sie geschlagen, weiter mit der Machete bedroht und schließlich vergewaltigt. Danach sei die Frau zum Gartenhaus des anderen Mannes zurückgekehrt.

Vor Gericht zeigte sich der angeklagte 52-Jährige schweigsam und zurückhaltend. Mit einem Kopfhörer im Ohr verfolgte er den Prozess. Dort hörte er die Übersetzungen der Dolmetscherin, denn der Rumäne spricht nur wenig Deutsch, obwohl er seit 2015 in Ludwigshafen lebt. Zu übersetzen gab es einiges, denn gleich sechs Polizeibeamte sagten an diesem dritten Verhandlungstag aus. Die Polizisten waren damals teilweise am Tatort, gehörten zum Kriminaldauerdienst oder waren die späteren Ermittler im zuständigen Kommissariat.

Zweimal habe die 20-Jährige bei der Polizei angerufen, erinnert sich einer der Beamten. Ein anderer, der vor Ort in der Altriper Kleingartenanlage war, sagte: „Die Frau war aufgelöst.“ Außerdem habe die Polizei bei dem Bekannten des Angeklagten, der die Escortdame bestellt hatte, fast drei Promille Alkohol im Blut gemessen. Für alle sechs Polizisten ist es vor Gericht schwierig, sich zu erinnern. „Ich war überrascht, dass ich nach fünf Jahren noch geladen werde“, sagte ein Beamter.

Fotos und DNA-Material gelöscht

Gleichzeitig mussten er und ein weiterer Ermittler einräumen: Die damaligen Fotos der Geschädigten auf den Computern sind gelöscht, ebenso wie zunächst gesichertes DNA-Material. Wie das passieren konnte, blieb unklar. Denn Ermittlungsdaten werden im Normalfall erst dann gelöscht, wenn ein Verfahren eingestellt wird.

„Ich habe eine Akte, wo die Bilder fehlen“, sagte dazu die Vorsitzende Richterin in einem leicht resignierenden Tonfall. Hinzu kommt: Dass die Zeugin, inzwischen 25 Jahre alt, noch vor Gericht erscheint, gilt als unwahrscheinlich. Eine Meldeadresse von ihr in Deutschland gibt es zwar. Die Suche nach ihr blieb aber bislang ohne Erfolg. Das gilt auch für die Suche unter einer Adresse in Rumänien, wo sich die Frau aufhalten könnte. Was die lange Verfahrensdauer von mehr als fünf Jahren betrifft, begründet Staatsanwältin Carolin Wassermann dies mit der Geschädigten, ihrer schwierigen Erreichbarkeit und mit ihrer Arbeit als Prostituierte.

Verteidiger Gert Heuer sprach im Zusammenhang mit der Länge des Verfahrens von „unzulänglichen Ermittlungen“. Dass die Fotos der Geschädigten gelöscht wurden, kommentierte er als „Defizit“. Außerdem sei der Beweiswert einer Videovernehmung geringer, als wenn die Frau persönlich vor Gericht aussage. Am 5. Mai wird die Verhandlung fortgesetzt. Möglicherweise wird dann ein Arzt aus dem Ludwigshafener Klinikum aussagen, der die Escortdame nach den Geschehnissen in Altrip untersucht hatte.

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