Altrip / Frankenthal
Prozess in Frankenthal: 52-Jähriger aus Altrip wegen mutmaßlicher Vergewaltigung vor Gericht
Seit Montag muss sich ein 52-jähriger Mann aus Altrip vor der 3. Kammer des Landgerichts Frankenthal verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 11. April 2021 in seinem Gartenhäuschen in einer Kleingartenanlage in Altrip eine Escortdame vergewaltigt und geschlagen zu haben. Dabei soll er sie mit einer Machete in der Hand zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
Wie Staatsanwältin Carolin Wassermann in ihrer Anklage ausführte, habe er die Escortdame am Abend des 10. April 2021 gemeinsam mit einem Bekannten per Telefon in die Kleingartenanlage bestellt. Die Frau aus Rumänien hatte ihre Dienste zusammen mit ihrer Telefonnummer im Internet inseriert.
Mit einer Machete bedroht
Wie Wassermann sagte, sei die Escortdame um 24 Uhr an der Kleingartenanlage in Altrip angekommen. Kurz nach der Ankunft sei eine Zahlung für die erwarteten Dienstleistungen in Höhe von 200 Euro in bar erfolgt. Der Angeklagte, der dort eine Parzelle besitzt, und der Bekannte, ein Parzellennachbar, hätten zuvor schon Alkohol konsumiert gehabt. Der Bekannte, der das Geld gezahlt hatte, sei wohl zu betrunken gewesen. Er habe es sich anders überlegt und der Prostituierten die 200 Euro wieder abgenommen.
Daraufhin habe der Angeklagte gesagt, dass er zwar kein Geld habe, aber gern den Geschlechtsverkehr mit ihr übernehmen wolle, wenn sein Bekannter das nicht könne. Als sie darauf nicht eingegangen sei, habe der Angeklagte in seinem Gartenhäuschen eine Machete geholt, sie damit bedroht und ihr mit der stumpfen Seite der Machete auf den Kopf geschlagen. Um die 20-jährige Prostituierte zum Geschlechtsverkehr mit ihm zu bringen, habe er sie in seinem Gartenhäuschen eingesperrt und bedroht. Dann habe er mit ihr gegen ihren Willen den Oralverkehr sowie anschließend den Vaginalverkehr ausgeführt, wobei er die Machete zunächst weiter in der Hand gehalten und später griffbereit neben sich gelegt habe. Anschließend habe er die Frau zum Gartenhäuschen seines Bekannten zurückgebracht.
Der Angeklagte habe sich der Vergewaltigung, Körperverletzung und Bedrohung schuldig gemacht, so die Staatsanwältin. Auf Frage der Vorsitzenden Richterin Sonja Steingart erklärte Verteidiger Rechtsanwalt Gert Heuer aus Ludwigshafen, dass sein Mandant heute nur Angaben zur Person und noch nicht zu den Vorwürfen machen werde. Er sei rumänischer Staatsbürger, seit 2013 in Deutschland und arbeite als Industriereiniger bei einem größeren Unternehmen. Er sei verheiratet und habe drei Töchter im Alter von 26, 23 und neun Jahren. Die Familie wohne seit 2015 zusammen in einer Wohnung in Ludwigshafen-Süd. Er habe in Deutschland immer gearbeitet und nehme keine Drogen.
Die Geschädigte erscheint nicht
Für die Freizeit habe er in Altrip eine Kleingartenparzelle gekauft, sagte der 52-Jährige, übersetzt von einer Rumänisch-Dolmetscherin. Da sein Mandant Deutsch nur auf einfachem Niveau spreche, sei es besser, das vor Gericht Gesagte zu übersetzen, betonte der Anwalt. „Die Untersuchungshaft war ein Schock. Ich kann es nicht fassen, was mir passiert ist“, sagte der Angeklagte auf Deutsch und zeigte sich reumütig. Direkt nach dem Vorfall im April 2021 wurde er festgenommen, kam nach rund zwei Wochen U-Haft jedoch wieder auf freien Fuß. In den vergangenen fünf Jahren konnte er seiner Arbeit nachgehen, musste aber Meldeauflagen der Staatsanwaltschaft befolgen.
Eine zum Prozessauftakt geplante Zeugenaussage der Geschädigten, der heute 25-jährigen Escortdame, scheiterte am Montag. Trotz zugegangener Ladung erschien sie nicht vor Gericht. So schaute sich das Gericht eine über zweistündige Videoaufnahme von schlechter Tonqualität der richterlichen Vernehmung der Geschädigten mithilfe einer Dolmetscherin aus dem April 2021 an. Die dort von ihr geschilderten Erlebnisse sind Grundlage der Anklage, direkte Zeugen des Vorfalls gibt es nicht.
In seiner Aussage bei der Polizei im April 2021 habe sein Mandant den sexuellen Kontakt nicht bestritten, sagt sein Verteidiger. Er bestreite aber jede Form der Gewaltanwendung. Das Verfahren wird am 20. April fortgesetzt, dann soll die Geschädigte nochmals geladen werden, um ihre Aussage im Zeugenstand zu machen.