Streitfall
Alkoholverbot auf dem Berliner Platz? Was dafür und was dagegen spricht
Für ein Alkoholverbot: Michael Schmid
Das Alkoholverbot für den Berliner Platz und sein Umfeld hat sich seit Jahren bewährt. 2008 wurde das Verbot erstmals an den Wochenenden in der Zeit von April bis Ende Oktober eingeführt, insbesondere um Anwohner einigermaßen vor lärmenden Saufgelagen zu schützen. Die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung gibt der Polizei und dem Ordnungsamt zudem eine rechtliche Grundlage, um nachts Partyexzesse zu unterbinden. Denn viele junge Leute trinken sich „warm“, bevor sie in die Großraumdisko unter dem Faktorhaus gehen. Auch an der Passage zum Rheinufer wird häufig nachts gefeiert.
Die Ordnungskräfte können dank der Verordnung die alkoholischen Getränke konfiszieren und Platzverweise aussprechen. Das hat in der Vergangenheit Wirkung gezeigt. Alkohol macht aggressiv, im Streitfall fliegen schnell die Fäuste. Viele Zwischenfälle waren einer Polizeistatistik zufolge auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen und ereigneten sich in der Nachtzeit an Wochenenden sowie vor Feiertagen.
Dank des Verbots ist die Anzahl der von der Polizei registrierten Straftaten deutlich gesunken. Für alle Verantwortlichen – ob bei der Polizei oder der Stadt – war die Verordnung deshalb bisher ein „unverzichtbares Mittel“, um Delikten vorzubeugen. Die Polizeiführung bezeichnete das Verbot als „geeignetes und effektives Instrument, um mögliche Straftaten zu verhindern“, das den Einsatzkräften zudem Handlungssicherheit gebe. Und darauf soll jetzt verzichtet werden? Es hagelt völlig zurecht Proteste aus der Politik.
Die Gegner des Verbots berufen sich auf gesunkene Fallzahlen. Das ist paradox: Weil die Verordnung Wirkung gezeigt hat, soll sie ausgesetzt werden. Soll das Verbot erst wieder eingeführt werden, wenn die Fallzahlen das alte Niveau erreicht haben? Es geht auch nicht nur ums Partyvolk. In der Notunterkunft Walzmühle leben junge Leute, die sich im Sommer abends nicht in dem fensterlosen Gebäude aufhalten werden und auf dem Platz womöglich auf Alkoholisierte treffen. Das birgt Zündstoff. Es gibt für die Stadt eine Menge Gründe, ihre Argumentation zu überdenken.
Gegen ein Alkoholverbot: Steffen Gierescher
Jetzt tun alle so, als ob ein Alkoholverbot auf dem Berliner Platz ein Allheilmittel wäre, um die Probleme rund um den Nahverkehrsknotenpunkt per Dekret zu lösen. So ein Schmarren. Das Verbot mag Ordnungskräften eine Grundlage bieten, in den Sommermonaten gegen Störenfriede Platzverweise zu erteilen. Und manche Politiker mögen sich damit vor leidgeprüften Anwohnern profilieren. Aber wenn die Kriminalitätsstatistik die dafür notwendigen Fallzahlen nicht hergibt, dann muss man von solchen Einschränkungen der persönlichen Freiheit die Finger lassen.
Außerdem, und da haben die Kritiker völlig recht, verlagert man das Problem mit dem Verbot nur an einen anderen Ort. Wer vom Berliner Platz weggeschickt wird, trinkt, pöbelt und randaliert halt anderswo weiter.
Wo sich im Normalfall täglich die Wege von bis zu 40.000 Passanten kreuzen, und wo eine Großraumdiskothek an Wochenenden bis zu 3000 junge Menschen zum Abtanzen anlockt, da sind Konflikte programmiert. Und wer glaubt, die Innenstadt eines Oberzentrums ist eine Oase der Ruhe, der macht sich ohnehin etwas vor. Busse, Bahnen, der Abriss der Hochstraße Süd und jetzt der Neubau ihrer Ersatzbrücke, für den tonnenschwere Geräte eingesetzt werden: Diese buchstäblich erschütternden Szenarien sind längst Alltag.
Statt ein Alkoholverbot zu verhängen und sich mit dessen vermeintlich präventiver Wirkung zu brüsten, sollten sich die Verantwortlichen endlich mal daran machen, diesen zentralen Platz neu und sinnvoll zu überplanen, um eine Atmosphäre zu schaffen, die eben nicht zu hochprozentigen Treffen einlädt. Es wird höchste Zeit, die „Metropol“-Baugrube zu schließen. Die gescheiterten Hochhauspläne und die auch optisch katastrophale Außenwirkung haben dem Areal zuletzt mehr geschadet als alle lärmenden Saufgelage zusammen. Motivierte Straßensozialarbeiter können in diesen Fällen sowieso mehr ausrichten als genervte Uniformierte.
Fazit: Ändert sich die Struktur und die Bebauung des Platzes, dann ändert sich auch das Publikum vor Ort. Davon profitiert das ganze Umfeld – und letztlich sogar die Polizei.
Zur Sache: Die aktuelle Debatte
Ausgelöst hat die aktuelle Debatte die März-Sitzung des Ortsbeirats Süd. „Das Alkoholverbot auf dem Berliner Platz hat sich bewährt“, betonte Ortsvorsteher Christoph Heller (CDU). Warum die entsprechende Verordnung dieses Jahr an dem täglich von Tausenden Passanten bevölkerten Nahverkehrsknotenpunkt nicht verhängt werden soll, sei ihm ein Rätsel. So war auch der Tenor im Gremium infolge einer Stellungnahme der Verwaltung zu einem SPD-Antrag.
Die Verwaltung sprach darin von aktuell fehlenden Voraussetzungen für eine neue Verordnung. Würden sich die Umstände ändern, werde das im „Arbeitskreis SOS“ gemeinsam mit der Polizei neu erörtert, hieß es. Diese Antwort empörte viele Ortsbeiräte, denn in der Vergangenheit habe das 2008 erstmals eingeführte Alkoholverbot (1. April bis 31. Oktober) insbesondere Anwohner einigermaßen vor Alkoholexzessen geschützt und damit zusammenhängende Straftaten reduziert. Das Verbot galt in den Nächten von Donnerstag bis Sonntag, jeweils ab 21 bis 7 Uhr, sowie für Nächte auf einen gesetzlichen Feiertag. Der Ortsbeirat appellierte einstimmig an die Verwaltung, „dringend darauf hinzuwirken“, das Verbot wieder auszusprechen.
Die Stadtratsfraktion „Vernunft und Gerechtigkeit“ (ehemals Die Linke) hielt im Anschluss dagegen. Das Verbot habe nichts gebracht. Die Polizei hat die Verordnung in den Vorjahren hingegen stets befürwortet. In der Corona-Zeit sei sie wegen Ausgangssperren überflüssig gewesen. Im Mai sollen die Deliktzahlen aus dem Vorjahr vorgelegt werden.