Ludwigshafen Ludwigshafen: Ursache zur BASF-Explosion geklärt

Das Unglück vom 17. Oktober 2016 hat mittlerweile fünf Todesopfer gefordert. Archivfoto: Kunz
Das Unglück vom 17. Oktober 2016 hat mittlerweile fünf Todesopfer gefordert. Archivfoto: Kunz

Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Brandgutachten belegt das Fehlverhalten eines Fremdfirmenmitarbeiters, das am 17. Oktober 2016 zu einer verheerenden Explosion im BASF-Nordhafen in Ludwigshafen geführt hat. Der Mann hat anstatt ein geleertes ein mit brennbarer Flüssigkeit gefülltes Rohr mit einem Winkelschleifer angeschnitten. Das führte zu einem Brand mit Folgeexplosionen. In Folge des Unglücks starben vier Feuerwehrmänner und ein Matrose. „Auch der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass das Feuer und die Folgeexplosionen im Zusammenhang mit den Winkelschleifer-Arbeiten stehen. Andere Ursachen schließt das Gutachten aus“, sagte Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber der RHEINPFALZ. Es seien keinerlei Mängel an den technischen Anlagen im Nordhafen festgestellt worden und es gebe keine Anhaltspunkte für ein weiteres Verschulden. Demnach konzentrieren sich die Ermittlungen weiter auf den Mitarbeiter einer Fremdfirma, der das falsche Rohr mit der „Flex“ angeschnitten hat.

Falsches Rohr angeschnitten




Mit dem Winkelschleifer wurde ein zirka 15 Zentimeter langer gerader Schnitt an dem acht Millimeter dicken Rohr gesetzt. Besonders fatal: Der Schnitt wurde an der Seite der gefüllten Pipeline vorgenommen. Das brennbare Raffinat lief aus, entzündete sich vermutlich durch Funkenflug und befeuerte weitere daneben liegende Leitungen in dem Rohrgraben. Daraufhin kam es zu einem Großbrand mit Folgexplosionen. Eine brennende Ethylenleitung wurde durch eine Explosion 30 Meter weit geschleudert. Die Werkfeuerwehrleute, die zwischenzeitlich versuchten das Feuer zu löschen, hatten keine Chance.

„Verkettung unglücklicher Umstände“



„Wäre der Schnitt oben auf dem Rohr erfolgt, hätten sich die danebenliegende Rohre nicht entzündet und alles wäre glimpflicher abgelaufen“, sagt Oberstaatsanwalt Ströber. Die Dimension des Unglücks sei auf eine „Verkettung unglücklicher Umstände“ zurückzuführen. Ein Vorsatz sei auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft gehe von Fahrlässigkeit aus.

Fehler des Arbeiters unerklärlich




Warum der berufserfahrene Arbeiter so einen Fehler begangen habe, sei bisher unerklärlich, sagte Ströber. Der Mann habe zum Unfallzeitpunkt keine Drogen oder Alkohol konsumiert. Gegen ihn werde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässigem Herbeiführen einer Explosion und fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. Der Arbeiter habe sich bisher noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Dies sei üblich. Verteidiger rieten ihren Mandaten, erst einmal den Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten. Dies wird noch einige Zeit dauern. Die Strafverfolgungsbehörde will in der ersten Jahreshälfte 2018 über eine Anklage gegen den Arbeiter entscheiden.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x