Landau Zur Sache: Die Kammern am Landgericht

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Die 1. Strafkammer am Landgericht Landau ist hauptsächlich als Schwurgerichtskammer tätig unter dem Vorsitz von Jörg Bork, die 2. Strafkammer als Jugendkammer, die 3. Strafkammer ebenfalls als Schwurgerichtskammer und in Sicherungsverfahren, beide unter dem Vorsitz von Helmut Kuhs. Die 4. Strafkammer ist eine reine „Auffangkammer“ für zurückverwiesenen Verfahren, die ursprünglich von der 2. oder 3. Strafkammer entschieden worden sind. Vorsitzender ist Jörg Bork, der auch der Strafvollstreckungskammer vorsitzt. Die 5. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Daniel Hoffmann ist für Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile in Strafsachen sowie Beschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts in Strafsachen zuständig. Die 1. Zivilkammer ist eine reine Berufungskammer unter dem Vorsitz von Präsidentin Ulrike Müller Rospert. Die 2. Zivilkammer hat als Spezialzuständigkeit neben den allgemeinen Zivilsachen Bauangelegenheiten, Presse, Kommunikations- und Informationstechnologie sowie Architekten-, Steuerberater- und Rechtsanwaltshaftung unter dem Vorsitz von Holger Beger. Die 4. Zivilkammer bearbeitet als Spezialzuständigkeit Banken und Finanzen, Versicherungen, Urheberrecht, Speditionsverträge und Arzthaftung unter dem Vorsitz von Stefan Kaiser. Die 5. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Daniel Hoffmann ist zuständig für Berufungen und Beschwerden nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Die 3. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Robert Schelp behandelt ebenfalls Bau- und Architektensachen sowie in 2. Instanz eine Reihe von Beschwerdeverfahren, insbesondere bei Freiheitsentziehung (etwa Sicherungsverfahren oder Abschiebehaft) und Betreuungsverfahren. Außerdem ist Robert Schelp Vorsitzender der Kammer für Handelssachen und Güterichter.

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