Landau Landau: Justitia hinkt hinterher
Justizministerium genehmigt zwei weitere Kammern am Landgericht
Zur Unterstützung des Landgericht sind zwei neue Pfeiler dazu gekommen: Die fünfte Strafkammer und die fünfte Zivilkammer des Landgerichts Landau arbeiten seit dem Spätsommer. Die Mitteilung war Anlass für die RHEINPFALZ, bei Gericht nachzuhaken. Denn gleichzeitig heißt es seit Monaten beispielsweise immer wieder, das Verfahren wegen des Brandanschlags auf die damals geplante Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im ehemaligen Herxheimer Technologiezentrum im Dezember 2015 werde verschoben.
Viel mehr Sicherungsverfahren
Schon 2015 sei erkennbar gewesen, dass auf das Gericht mehr Fälle zukommen werden als in den Vorjahren, erläutern Präsidentin Ulrike Müller-Rospert und Vizepräsident Robert Schelp im Gespräch. Personelle Engpässe sind die Folgen. Seit 2016 habe es in der Südpfalz viele Kapitalverbrechen gegeben. Das sind besonders schwere Straftaten wie Mord, Totschlag oder auch Drogenhandel im großen Stil. Verhandelt werden diese Fälle vor den Schwurgerichtskammern; in Landau die Erste und die Dritte Strafkammer. Müller-Rospert und Schelp haben keine Erklärung für den Anstieg der Straftaten. Allein mit dem Zuzug von Flüchtlingen sei das nicht zu erklären. Auffällig gestiegen seien die Sicherungsverfahren, bei denen es um die Unterbringung eines Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik geht. „Wenn wir die Ursachen kennen würden, könnten wir bessere Prognosen stellen“, sagt die Gerichtspräsidentin.
Ersatz-Schöffen beim "Darknet-Verfahren"
Der Aufwand bei Prozessen wegen Kapitalverbrechen ist sehr hoch, unterstreichen Müller-Rospert und Schelp, tagen die Kammern doch mit drei Berufsrichtern. Das gilt auch für die Sicherungsverfahren. Im „Darknet-Verfahren“, bei dem es vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts seit Monaten um Internet-Drogenhandel geht, wurden Ersatz-Schöffen in den Saal gesetzt, damit der Prozess nicht platzen muss, sollte ein Schöffe ausfallen. Das ist nämlich in Frankenthal beim Babyprozess der Fall, wo die Vorsitzende Richterin einige Monate ausfällt und niemand übernehmen kann. Die Spitze des Landgerichts behalf sich zunächst mit Umverteilungen und stellte dann die Weichen für die Aufstockung. Unter besonderer Belastung steht laut Müller-Rospert immer der Vorsitzende Richter: „Das ist der Flaschenhals.“ Über 10.000 Blätter Akten, wie im Darknet-Fall, müsse der Vorsitzende Richter kennen, die Akten studieren, die Verhandlungen vor- und nachbereiten.
Reform der Strafprozessordnung nötig
Zusätzlicher Druck aufs Gericht entsteht durch die Vorgabe der regelmäßigen Haftprüfungen. Haftsachen gehen vor, weiß jeder Jurist. Sitzt ein Beschuldigter wegen eines Vergehens in Untersuchungshaft, steht nach sechs, neun und zwölf Monaten eine Haftprüfung durch den Strafsenat des Oberlandesgerichts Zweibrücken an. „Denn jeder Untersuchungshäftling hat Anspruch darauf, dass alsbald entschieden wird“, erklärt Robert Schelp. Bei der Haftprüfung werde nachvollzogen, was zu diesem Zwecke bereits angeordnet wurde. Wenn nicht mit der gebotenen Schnelligkeit gearbeitet worden sei, müsse der Beschuldigte aus der Haft entlassen werden. Mit einem Fall hat sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht befasst (Bericht folgt). Je länger die Verfahrensdauer, desto größer ist die Gefahr, dass die Strafen milder ausfallen, sind sich Müller-Rospert und Schelp einig. Urban Ruppert, bis Juli 2017 Vorsitzender Richter der Ersten Strafkammer am Landgericht und jetzt Vizedirektor des Amtsgerichts Landau, hatte im Gespräch mit der RHEINPFALZ dringend eine Reform der Strafprozessordnung angemahnt (Bericht vom 4. September). Müller-Rospert pflichtet ihm bei. „Wir brauchen ein Instrumentarium, mit dem wir bei immer komplexeren Großverfahren umgehen können.“ Gewiefte Anwälte torpedierten den Verhandlungsrhythmus planmäßig, nennt Müller-Rospert ein Beispiel aus dem Alltag eines Richters.