Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Verbot zu Kundgebungen wegen Klage zurückgezogen?

20. Dezember: Die Polizei spricht Teilnehmer der Kundgebung an.
20. Dezember: Die Polizei spricht Teilnehmer der Kundgebung an.

Die Verbote der unangemeldeten Kundgebungen sind nicht verlängert worden. Weil jemand dagegen geklagt hat, sagt der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner. Sein Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen – eine Interessensabwägung.

Das Verbot der als „Montagsspaziergänge“ bekannt gewordenen unangemeldeten Kundgebungen in der Südpfalz ist ausgelaufen. Weil jemand, in diesem Falle er, geklagt hat, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete Bernd Schattner aus Altdorf.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am Montag den Eilantrag Schattners gegen das Verbot nicht aus sachlichen Gründen, sondern wegen eines Interessensausgleichs abgewiesen. Wie aus dem der RHEINPFALZ vorliegenden Urteil hervorgeht, hatte die Kreisverwaltung damit argumentiert, dass von den Versammlungen Infektionsgefahren ausgehen, da die Teilnehmer keine Masken tagen. Man wolle Leib und Leben schützen sowie gleichzeitig strafbare Handlungen verhindern. Dem sei Vorrang vor unzulässigen – nicht angemeldeten – Versammlungen einzuräumen.

Ob die Argumentation tragfähig ist, könne das Gericht dem Urteil zufolge in der Kürze der Zeit nicht zweifelsfrei beurteilen. Also werden die Interessen abgewogen. Der Kreis hatte angekündigt, das Verbot nicht zu verlängern. Die nur noch einen Tag andauernden Einschränkungen seien geringfügig, demgegenüber stünden die erhöhte Infektionsgefahr und die möglichen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung.

Versammlungsfreiheit gilt auch ohne Anmeldung

In Kommunen wie Speyer, in denen nicht gegen das Verbot geklagt wird, werde es hingegen weiterhin verlängert, sagt Schattner in einer Stellungnahme. „Offensichtlich gab es hier Bedenken, dass vonseiten des Gerichtes bei einer erneuten Verlängerung anders entschieden würde.“ Denn: „Auch nicht angemeldete Versammlungen fallen laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter Artikel 8 Grundgesetz zur Versammlungsfreiheit, Teilnahme ist weder rechts- noch ordnungswidrig“, führt der Südpfälzer weiter aus.

Schattner war – im Gegensatz zu Kommunalpolitikern, wie er betont – zumindest bei einer Kundgebung in Landau vor Ort und hat mit Teilnehmern gesprochen. Bürger aus allen Gesellschaftsschichten und politischen Lagern nähmen daran teil. Er widerspreche „allen Versuchen, friedliche Bürgerproteste zu kriminalisieren und zu diffamieren und unsere Polizei als Prellbock für die Versäumnisse der Politik zu missbrauchen“. Politiker hätten die Pflicht, mit Bürgern zu sprechen.

Kommunen müssten auflösen

Auf Anfrage der RHEINPFALZ äußert sich auch das Innenministerium des Landes zu den Verbotsverfügungen der Südpfälzer Kommunen. Behörden können bei angemeldeten Versammlungen „unter bestimmten Voraussetzungen“ Maßnahmen treffen – „insbesondere Versammlungsverbote, Versammlungsauflösungen und Auflagen, zum Beispiel Maskenpflicht, Abstandsgebot“. Letztere legt die derzeit gültige Corona-Verordnung ausdrücklich nahe. Aber: Versammlungsverbote und -auflösungen kämen nur dann in Betracht, wenn mildere Mittel nicht ausreichen. Diese Entscheidungen treffen die Versammlungsbehörden vor Ort, also die Kreis- oder Stadtverwaltung. „Im vorliegenden Fall haben die Behörden im Rahmen der Verordnung entschieden.“

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