Landau
Tote Tauben: Bahn drohen Ermittlungen wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz
Mit einem mulmigen Gefühl ging es für Harald Hoos von der Taubenhilfe Landau gestern zum Stellwerkgebäude an der Horstbrücke. „Die schlimmsten Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet“, berichtet der Tierschützer nach dem Besuch des Hauses mit Vertretern des Veterinäramtes und der Deutschen Bahn. Die Vermutung: Tauben haben im Dachboden gebrütet, die Jungtiere sind verendet, weil ihre Eltern nicht mehr auf Nahrungssuche gehen konnten oder zum Zeitpunkt des Dachverschlusses ausgeflogen waren und nicht mehr zu ihrer Brut kamen. „Wir haben auf dem Dachboden aber keine frisch verendeten Tiere gefunden“, sagt Hoos.
Ein Stockwerk tiefer habe das am Samstag ganz anders ausgesehen, erinnert er sich. 18 tote Tauben seien nach dem Einsatz am Wochenende dem Veterinäramt übergeben worden. Hoos erklärt, dass die Tiere verhungert seien, nachdem ein Netz über das Gebäude gespannt worden war. Das habe er am Zustand der gefundenen Kadaver eindeutig erkannt.
Tierschützer beraten noch über Anzeige gegen Bahn
Doch der Rettungseinsatz, bei dem auch Polizei und Feuerwehr beteiligt waren, kam nicht für alle Tiere zu spät. Viele flogen davon, als das Netz ein Stück geöffnet war. Fünf entkräftete Tauben habe man zum Aufpäppeln in Pflege genommen, sagt Sandra Manier vom Verein Ehrenamtliche Wildvogelhilfe. Sie hatte am Sonntag gegenüber der RHEINPFALZ angekündigt, gemeinsam mit der Taubenhilfe Landau Anzeige gegen die Deutsche Bahn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu erstatten.
Noch sei das nicht geschehen, erklärt Hoos am Montag. Man werde noch einmal gemeinsam besprechen, ob man Anzeige erstatte oder nicht. Er ist auch deshalb etwas besänftigt, weil sich der Vertreter der Bahn beim Ortstermin „sehr kooperativ“ gezeigt habe. „Er hat versichert, dass das Gebäude jetzt schnell kontrolliert verschlossen wird. Das heißt, es wird zuerst geschaut, ob wirklich keine Tauben mehr drin sind, dann wird am Netz so nachgearbeitet, dass keine weiteren mehr einfliegen können.“
Anzeige hin oder her: Der Bahn droht Ungemach. Aufgrund dessen, was die Polizei am Samstag gesehen hat, laufe ein Prüfvorgang, wie Anne Herrmann, Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Landau, auf Anfrage erklärt. Das heißt, es wird geprüft, ob Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen werden. „Damit es eine Straftat ist, muss ein Vorsatz vorliegen“, erklärt Herrmann.
Bahnsprecherin: Haben geprüft, ob Tauben im Gebäude sind
Den schließt eine Bahnsprecherin aus. Es sei ein wichtiges Anliegen, dass Sicherungsmaßnahmen keinerlei negative Auswirkungen auf Tiere hätten. „Daher haben wir vor und während der Arbeiten am Stellwerksgebäude in Landau geprüft und sichergestellt, dass sich keine Tauben im Gebäude befanden, bevor das Netz geschlossen wurde. Zu unserem Bedauern haben leider dennoch die Tiere wieder Schlupflöcher und Wege hinter das Netz gefunden.“
Der von Oberstaatsanwältin Herrmann angesprochene Prüfvorgang ist derweil nicht das einzige Verfahren, das im Zusammenhang mit den im ehemaligen Stellwerk verendeten Tauben läuft. Die Kreisverwaltung SÜW teilt auf Anfrage mit, dass das Veterinäramt prüfe, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden muss.