Edenkoben Silvester-Joint kommt Schweizerin teuer zu stehen

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Lidflattern und wässrig-glänzende Augen einer 32 Jahre alten Audi-Fahrerin aus der Schweiz machten am Dienstag gegen 17 Uhr Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle auf der Tank- und Rastanlage Pfälzer Weinstraße West stutzig. Sie sprachen die Frau auf einen möglichen Drogenkonsum an. Die Frau habe zugegeben, an Silvester in Amsterdam einen Joint geraucht zu haben. Die Weiterfahrt war damit beendet. Die Frau musste zur Blutprobe. Führerschein und Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt, ein Strafverfahren folgt. Zudem musste die Frau eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700 Euro hinterlegen. Diese hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.

Der ADAC betont, dass es nicht darauf ankommt, ob Cannabis illegal oder legal erworben wurde, wie das in Coffee-Shops in manchen, aber nicht allen holländischen Städten möglich ist. Wer mit Drogen im Blut auffällt – und die seien schon bei geringsten Konzentrationen nachweisbar – , hat ein Problem. Schon Ersttäter müssen mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Im Wiederholungsfall wird es noch schmerzhafter. Bei Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen (wie im vorliegenden Fall) oder bei einer Drogenfahrt mit Gefährdung des Straßenverkehrs sind Geldstrafen ab einem Monatsgehalt oder sogar Haftstrafen möglich. Zudem ist der Führerschein dann mindestens zehn Monate weg. Außerdem wird man als fahruntauglich eingestuft und muss eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – auch als Idiotentest bekannt – bestehen, um den Führerschein zurückzubekommen.

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