Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Rätselhafte Abbuchungen: Hat Bank 3000 Euro zurückgezahlt?

Betrüger schaffen es immer wieder, Online-Banking-Systeme zu knacken und so Geld zu erbeuten.
Betrüger schaffen es immer wieder, Online-Banking-Systeme zu knacken und so Geld zu erbeuten.

Von den beiden Konten der Kinder eines Südpfälzers verschwinden auf rätselhafte Weise knapp 3000 Euro. Während er sich als Betrugsopfer sieht, verweist sein Kreditinstitut auf einen mutmaßlichen Fehler seinerseits. Eine Anklage in Mittelfranken bringt möglicherweise Licht ins Dunkel.

Online-Banking ist schon lange keine Neuheit mehr. Viele Menschen erledigen mittlerweile ihre Geldgeschäfte bequem von zu Hause aus an Computer, Smartphone und Co. Die Kreditinstitute versprechen, dass ihr jeweiliges System absolut sicher sei. Allerdings gelingt es Betrügern immer wieder, Geld von Konten abzuschöpfen. Einen solchen Fall gibt es auch in der Südpfalz, wo auf zwei Kinderkonten plötzlich knapp 3000 Euro fehlten.

Abgebucht wurde das Ersparte schon im Sommer 2021, aufgefallen ist es dem Essinger Markus Malinak vor gut einem Jahr. Seither streitet er mit der Sparkasse Südpfalz darum, das Geld zurückzubekommen, kommuniziert wurde zwischenzeitlich nur noch über Anwälte. Nun gibt es in dem Fall eine heiße Spur, zudem scheint der Zwist beigelegt zu sein.

Bank und Geschädigter äußern sich nicht

Nach Informationen der RHEINPFALZ haben sich Malinak und die Sparkasse außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt. Bestätigt werden diese Informationen nicht. Auf Nachfrage zeigen sich sowohl Malinak als auch die Sparkasse zugeknöpft. „Zu diesem Thema können wir nichts sagen“, verlautbart der Sprecher der Bank mit Sitz in Landau. Dasselbe teilt der Geschädigte aus Essingen mit.

Unabhängig davon, dass die beiden Parteien offenbar ihren Streit beigelegt haben: Malinak hätte die knapp 3000 Euro sehr wahrscheinlich ohnehin zurückerstattet bekommen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist nämlich die Haftung des Zahlungsdienstleisters, in diesem Falle also der Sparkasse Südpfalz, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen klar geregelt. In Paragraf 675u heißt es dazu: „Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.“

Betrugsverdacht bestätigt sich

Dass es sich im Falle Malinaks tatsächlich um einen nicht autorisierten Zahlungsvorfall, sprich um einen Betrug handelt, stritt die Sparkasse lange ab. Eine intensive Prüfung habe ergeben, dass es keine Anzeichen für einen Betrug gebe, hieß es im August 2022. „Insbesondere bei der Auftragsfreigabe mithilfe der S-Push-Tan-App sind keine Betrugsfälle bekannt, bei denen der Kunde nicht zumindest unbewusst unterstützt und persönliche Daten sowie die notwendige Tan zur Freigabe herausgegeben hat.“ Kurzum: Malinak sollte sein Geld nicht wiederbekommen, weil er selbst einen Fehler gemacht habe.

Dieser Vorwurf seitens der Sparkasse ist mittlerweile jedoch kaum mehr haltbar. Zunächst führte die Staatsanwaltschaft Landau ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Computerbetrugs. Das wurde dann an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg weitergegeben, weil der Fall möglicherweise im Zusammenhang mit dortigen Ermittlungen gegen eine Tätergruppe stand. Dieser Verdacht bestätigte sich, wie Oberstaatsanwalt Thomas Goger, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, auf Anfrage bestätigt. „In dem Verfahren wurde Mitte Februar 2023 Anklage zu einer Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhoben“, teilt er mit.

Bande erbeutet 1,3 Millionen Euro

Das wiederum bestätigt Tina Haase, Sprecherin des Oberlandesgerichts Nürnberg. Am 13. Februar sei eine entsprechende Anklage eingegangen. „Die Jugendkammer prüft derzeit die Zulassung der Anklage.“ Sechs Personen, einer Frau und fünf Männern im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, werde banden- und gewerbsmäßiger Computerbetrug und die Fälschung beweiserheblicher Daten vorgeworfen. Fünf der sechs Personen befinden sich in Untersuchungshaft, bei einer Person wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. „Insgesamt geht es um 407 Einzelfälle“, erklärt Haase. In 367 Fällen hätten die Täter tatsächlich Geld erbeutet, hinzu kämen 40 Versuchsfälle. Nach Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft hat sich die Bande laut Haase um rund 1,3 Millionen Euro bereichert. Die Geschädigten seien über ganz Deutschland verteilt. Und, auch das bestätigt Haase: „Bei ,Fall 198’ handelt es sich um den Mann aus Essingen.“ So kurios es also klingt: Für das verschwundene Geld in der Südpfalz wird womöglich in Mittelfranken eine Bande zur Rechenschaft gezogen.

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