Essingen / Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Rätselhafte Abbuchungen: Kunde um 3000 Euro betrogen?

Zur Bestätigung eine Zahlung braucht es eine separate passwortgeschützte Smartphone-App.
Zur Bestätigung eine Zahlung braucht es eine separate passwortgeschützte Smartphone-App.

Auf zwei Kinderkonten fehlen knapp 3000 Euro. Der Vater der Kinder sieht sich als Betrugsopfer, das Kreditinstitut ist sich dagegen sicher, dass der Kunde einen Fehler gemacht hat. Was ist passiert?

Es ist ein verzwickter Fall, der sowohl bei Markus Malinak aus Essingen als auch bei der Sparkasse Südpfalz für Unmut sorgt. Es geht um knapp 3000 Euro und die Frage, wer verantwortlich dafür ist, dass das Geld nicht mehr auf den beiden Konten von Malinaks Kindern ist. Sicher ist nur: Beide Seiten schwören jeweils Stein und Bein, keinen Fehler gemacht zu haben.

Am 8. Januar bemerkt Malinak, dass auf den Konten seiner beiden Kinder etwas nicht stimmt – und zwar rein zufällig. Weil die Konten nämlich „nur dafür da waren, Geld am Weltspartag einzuzahlen“, wie er berichtet, seien sie praktisch nie kontrolliert oder verwendet worden. An besagtem Tag ist das ausnahmsweise anders, denn Malinak zahlt eine größere Summe Bargeld auf eines der beiden Konten ein. Bei der Kontrolle, ob der Betrag gutgeschrieben ist, fällt ihm auf: Es fehlt Geld. Gleiches stellt er kurz darauf auch auf dem zweiten Kinderkonto fest.

Gutscheincodes für 2700 Euro gekauft

Abgebucht wurden bereits am 12. Juli 2021 einmal 1400 Euro und einmal 1300 Euro. In beiden Fällen wurde ein Gutscheincode bei der Firma „aufladen.de“ gekauft. Anzeige bei der Polizei hat Malinak nach eigener Aussage am 10. Januar gestellt, also zwei Tage, nachdem er festgestellt hatte, dass Geld auf den Konten fehlt. Von seiner Bank möchte er das seiner Meinung nach illegal abgebuchte Geld zurückerstattet haben.

Weiter gekommen ist er bisher allerdings nicht – das frustriert ihn. „Ich habe quasi täglich nachgefragt, wie der Sachstand ist“, erzählt er. „Irgendwann ist mir der Kragen geplatzt.“ Die für Malinak nach langem Hin und Her ernüchternde Antwort der Sparkasse: Das Geld wird nicht zurückerstattet. Man habe „uns als die Schuldigen dargestellt und gesagt, das S-Push-Tan-Verfahren kann man nicht hacken“, sagt Malinak. Diese Aussage hält er für unglaubwürdig, denn „selbst das Pentagon wurde schon gehackt“. Er sei „als langjähriger Kunde enttäuscht von der Sparkasse“.

Sparkasse sieht keine Anzeichen für Betrugsfall

Bei den rätselhaften Abbuchungen wurde jeweils das Online-Bezahlverfahren Giropay verwendet. „Dieses Bezahlverfahren entspricht den hohen Sicherheitsanforderungen der deutschen Kreditwirtschaft“, teilt die Sparkasse Südpfalz mit. „Um Zahlungen durchführen zu können, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich.“ Neben Benutzername und Kennwort sei eine weitere Freigabe durch eine Transaktionsnummer (Tan), also ein Einmalkennwort notwendig. „So kann sichergestellt werden, dass keine Zahlungen getätigt werden können, selbst wenn Dritte unbefugt an die Zugangsdaten gelangen.“

Wie die Sparkasse erklärt, gibt es derzeit zwei Wege, wie Aufträge sicher freigegeben werden können. Eine ist das sogenannte Chip-Tan-Verfahren, bei dem mittels Einstecken der Bankkarte in ein kleines Gerät ein Einmalkennwort generiert wird. In Malinaks Fall wurde die zweite Möglichkeit, das Push-Tan-Verfahren zur Zahlungsfreigabe benutzt. Dabei wird das Einmalkennwort, das im Online-Banking-Bereich eingegeben werden muss, in einer separaten App auf dem Smartphone generiert. Diese ist nur mittels persönlichem Passwort zu öffnen.

„Wir haben den Vorgang gemeinsam mit unserem Rechenzentrum intensiv überprüft“, teilt die Sparkasse mit. „Im Ergebnis sind keine Anzeichen ersichtlich, die auf einen Betrug schließen lassen.“ Bei den meisten Fällen erhalten die Betrüger demnach die Zugangsdaten zum Online-Banking über Phishing-Aktionen, also den Versand gefälschter E-Mails, die Menschen dazu verleiten sollen, ihre sensiblen Daten preiszugeben. „Insbesondere bei der Auftragsfreigabe mithilfe der S-Push-Tan-App sind keine Betrugsfälle bekannt, bei denen der Kunde nicht zumindest unbewusst unterstützt und persönliche Daten sowie die notwendige Tan zur Freigabe herausgegeben hat“, heißt es vonseiten der Sparkasse.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Die entscheidende Frage, die es zu klären gilt, ist also: Handelt es sich bei den beiden Abbuchungen um einen Betrugsfall oder um ein – möglicherweise unbewusstes – Fehlverhalten Malinaks. Diese Frage beschäftigte auch die Staatsanwaltschaft Landau, wie auf Anfrage bestätigt wird. Demnach wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Computerbetrugs geführt. Weil es dabei laut der Leitenden Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig „Erkenntnisse gab, dass der Fall möglicherweise im Zusammenhang mit Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegen eine Tätergruppe steht, wurde er dorthin weitergegeben“. Zum dortigen Ermittlungsstand und dazu, wie lange das Verfahren laufen wird, konnte sie keine Auskunft geben.

Sollte sich am Ende herausstellen, dass tatsächlich ein Betrug vorliegt, stehen die Chancen Malinaks auf eine Rückerstattung der insgesamt 2700 Euro gut. Die Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge ist nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. In Paragraf 675u heißt es dazu: „Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte.“

Bis geklärt ist, ob Malinak sein Geld beziehungsweise das seiner Kinder zurückbekommt oder nicht, könnte es noch etwas dauern. Ganz allgemein und unabhängig vom konkreten Fall erklärt Möhlig, dass es zunächst schwer sei, solche Geldflüsse bis zu ihrem Ende nachzuvollziehen. Gelingt das, müssten diese auch noch einer Person zugeordnet werden können. Grundsätzlich, so Möhlig, sei es aber immer besser, immerhin einen Ansatz zu haben, als gar keine Anhaltspunkte.

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