Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Platz da! Über den Missbrauch von Rettungsgassen

Die Rettungsgasse ist für Polizei und andere Rettungskräfte vorgesehen, damit sie schnell zum Einsatzort gelangen.
Die Rettungsgasse ist für Polizei und andere Rettungskräfte vorgesehen, damit sie schnell zum Einsatzort gelangen.

Sobald sich der Verkehr staut, heißt es: Rettungsgasse bilden. Verhalten sich die Autofahrer vorbildlich, können Einsatzkräfte schnell zu der Unfallstelle gelangen. Bei einem Fahrzeugbrand auf der A 65 bei Landau hat ein 72-Jähriger den Weg missbraucht, um selbst voranzukommen. Ein Polizist berichtet.

Es war am Freitag gegen 14 Uhr, als sich Polizeikommissar Sebastian Schlimmer mit dem Dienstwagen auf der A 65 in Richtung des Rasthofs Pfälzer Weinstraße aufmachte. Dort in der Nähe hatte ein Pannenfahrzeug wegen eines technischen Defekts Feuer gefangen. „Bei Landau-Nord, in Höhe der B 272, war das Stauende“, berichtet Schlimmer. Mit eingeschaltetem Martinshorn ging es durch die Rettungsgasse. Die Autofahrer hatten sich daran gehalten, den Weg für Polizei und Rettungskräfte freizulassen. Nur einer tanzte aus der Reihe.

Ein Mann, ein 72-Jähriger, versperrte den Polizisten plötzlich mit seinem Mercedes Sprinter den Weg. Er benutzte unerlaubt die Rettungsgasse. Der Mann fuhr laut Schlimmer ein gutes Stück voran, weil sich offensichtlich keine Lücke links und rechts der Gasse auftat, in die er wieder hätte einscheren können. „Mein Beifahrer hat mit dem Smartphone Bilder vom Fahrzeug und Kennzeichen gemacht“, berichtet Schlimmer. Um für die Anzeige auch Beweise an der Hand zu haben. Erst als der 72-Jährige letztlich eine Lücke fand und den Weg freigab, konnten die Polizisten ungehindert zur Brandstelle gelangen.

Der Drängler schweigt

Er wisse nicht, was in den Köpfen der Autofahrer vorgehe, die die Rettungsgasse missbrauchen. „Wir haben keine Chance, die Betroffenen zur Rede zu stellen, weil es uns in der Situation nur darum geht, so schnell wie möglich zur Unfallstelle zu kommen.“ Die Fälle würden aufgenommen und an die Dienststelle weitergeben. Da die Polizei Edenkoben für die Autobahn zuständig ist, hat Schlimmer sie über den Mercedes-Fahrer informiert. Als die Vollsperrung wieder aufgehoben wurde und der Verkehr zumindest auf einer Fahrbahn weiterfließen konnte, konnten Beamte den Mann stoppen. Nach Angaben der Polizei hatte der 72-Jährige nichts zu dem Vorfall zu sagen.

An dieser Stelle finden Sie ergänzende Inhalte von DPA-Info.

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Seit er im Jahr 2013 den Polizeidienst aufgenommen hat, habe er zwei oder drei vergleichbare Fälle erlebt, berichtet Schlimmer. „Zu 95 Prozent halten sich die Autofahrer daran. Es sind nur Einzelne, die den Rettungsweg missbrauchen.“ Die können jedoch großen Schaden anrichten. Sie können mit ihrer Behinderung der Einsatzkräfte dafür sorgen, dass bei Opfern von Verkehrsunfällen jede Hilfe zu spät kommt. Schließlich kann jede Sekunde über Leben oder Tod entscheiden.

Was steht im Gesetz?

Das Gesetz sagt: Eine Rettungsgasse muss immer dann auf Autobahnen oder Straßen außerhalb von Ortschaften gebildet werden, wenn nur noch mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder es gar nicht mehr vorangeht. Schließlich kann ein Unfall die Ursache für den Rückstau sein. Und um dorthin gelangen zu können, brauchen Polizei und Notärzte ausreichend Platz. Und zwar so viel, dass auch ein Lastwagen unverzüglich bis ganz nach vorne gelangen kann. Das ist für die Feuerwehr ebenso erforderlich wie beispielsweise einen Abschleppwagen.

Im Idealfall fahren die Autofahrer, so weit es geht, zur Seite. Ob nach links oder rechts, hängt davon ab, welche Fahrbahn sie benutzen (siehe Grafik). Neben denen, die die Regel nicht kennen, gibt es auch immer wieder Ungeduldige, die meinen, dass sie sich durch die Rettungsgasse einen schnellen Weg aus dem Stau bahnen oder zumindest einen Startvorsprung verschaffen können, wenn sich der Stau auflöst. Das Bußgeld beträgt dann zwischen 240 und 320 Euro. Auch zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind Betroffenen in jedem Fall sicher.

Fälle nehmen zu

Behinderungen von Rettungsfahrten kommen immer häufiger vor, wie aus Zahlen des rheinland-pfälzischen Innenministeriums hervorgeht. Wurden 2018 noch 38 solcher Vergehen registriert, waren es im vergangenen Jahr mit 314 fast neun Mal so viele. Dabei sind aber auch Fälle mitgezählt, in denen Autofahrer den Standstreifen benutzten, gar keine Rettungsgasse bildeten oder Lastwagenfahrer unerlaubterweise von der rechten auf die linke Fahrspur wechselten und die Rettungsgasse verengten.

Lesen Sie hierzu auch unseren Kommentar:

Es gibt keine Ausreden

Bei Noteinsätzen kann jede Sekunde über Leben und Tod entscheiden. Wer sich falsch verhält, muss richtig zur Kasse gebeten werden.

Zwischen 240 und 320 Euro kostet ein Menschenleben. Zugegeben klingt das etwas skurril. Aber das lässt sich nach einem Blick in den Bußgeldkatalog so festhalten. Diesen geringen dreistelligen Betrag müssen Autofahrer als Strafe blechen, wenn sie die Rettungsgasse nutzen. Wenn sie Polizei und Rettungskräfte daran hindern, zu einer Unfallstelle zu kommen. In Zeiten, in denen es um verletzte Personen geht und jede Sekunde über Leben und Tod entscheidet. Das Bußgeld müsste aber weitaus höher sein.

Zum Vergleich: Wer sein Fahrzeug an falscher Stelle parkt und abgeschleppt wird, zahlt unterm Strich fast das Gleiche, wie wenn er die Rettungsgasse missbraucht – wenn er auf die freie Gasse ausschert und Gas gibt. Bei solchen Verkehrsrowdys müssen die Gesetzeshüter bis an die finanzielle Schmerzgrenze des Betroffenen gehen. Für solche Verstöße gibt es keine Ausreden.

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