Landau Niederlage nach Niederlage

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Ein ärztlicher Kunstfehler hat seine Gesundheit zerstört – nun kämpft Karl-Heinz Stöffler, unterstützt durch seine Rechtsanwältin, einen zermürbenden Kampf durch alle juristischen Instanzen. Und er steckt immer wieder Niederlagen ein. Die Hoffnung, dass der Bundesgerichtshof dem verarmten Mann Prozesskostenhilfe für die Aufhebung eines Vergleichs gewährt, hat sich zerschlagen.

Die RHEINPFALZ hat über den Fall am 4. Juni, 9. Juli und 13. November 2014 ausführlich berichtet: Der 54-jährige ehemalige Berufskraftfahrer aus Rheinzabern war 2009 in der Vinzentius-Klinik von einem in der Südpfalz niedergelassenen Facharzt an der Wirbelsäule operiert worden. Seit dem Eingriff, bei dem der Mediziner nicht nur ein falsches Bandscheibenfach unters Messer nahm, sondern vor allem Rückenmarkshäute beschädigte, kann Karl-Heinz Stöffler kaum mehr laufen und leidet trotz massivster Medikamente ständig unter starken Schmerzen. Er kann nicht mehr arbeiten und lebt von einer minimalen Rente. In einer ersten Verhandlung beim Landgericht Landau hat Stöffler, von einer Landauer Anwältin falsch beraten, einen Fehler gemacht, der bis heute gravierende Folgen hat: Er stimmte unter Einfluss von starken Schmerzen einem Vergleich mit den Gegenparteien – Arzt und Krankenhaus – zu, der gerade mal 7500 Euro brachte. Das reichte noch nicht einmal für die Verfahrenskosten. Dietlinde Eder-Lehfeldt, eine andere Anwältin aus Ludwigshafen, die ihm heute zur Seite steht, unternahm zahlreiche Versuche, diesen ihrer Meinung nach sittenwidrigen Vergleich rückgängig zu machen. Beim Oberlandesgericht Zweibrücken scheiterte der Vorstoß, gegen die Landauer Entscheidung in Berufung zu gehen. Die Juristin wandte sich an den Bundesgerichtshof und stellte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, damit das mittellose Opfer eines Arztfehlers Rechtsbeschwerde einlegen kann. Das oberste Gericht lehnte ab – wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg. In einem anderen Verfahren hatte der Bundesgerichtshof jedoch ein paar Wochen zuvor darauf verwiesen, dass sehr ungünstige Vergleiche wie dieser eine Anwaltshaftung auslösen. Das bedeute aber einen neuen Prozess, wieder mit unsicherem Ausgang, erklärt Dietlinde Eder-Lehfeldt. Sofern die ehemalige Anwältin Stöfflers, die den Rheinzaberner zu dem Vergleich drängte, nicht nachgebe, würde sich das neue Verfahren wahrscheinlich über drei Instanzen, also über Jahre hinziehen. Dazu kommt, dass Karl-Heinz Stöffler nach jetzigem Stand die gesamten bisherigen Verfahrenskosten tragen müsste, was ihm unmöglich ist. Es läuft jetzt ein Antrag an das Oberlandesgericht Zweibrücken, die Kosten zumindest den tatsächlichen Schädigern, also dem operierenden Arzt und dem Krankenhaus, aufzugeben. Im übrigen ist die Landauer Anwältin, die den 54-Jährigen zu dem ungünstigen Vergleich gedrängt hatte, außergerichtlich zu einer Äußerung bis 20. September aufgefordert worden. (rire)

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