Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Macht Bauausschuss den Weg frei für umstrittenes Großprojekt?

Es geht um das Grundstück oberghalb der im Bilkd quer verlaufenden Mozartstraße.
Es geht um das Grundstück oberghalb der im Bilkd quer verlaufenden Mozartstraße.

Am Dienstagabend geht es im Landauer Bauausschuss um die Frage, ob in der Paul-von-Denis-Straße ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit 34 Wohnungen, Büro- und Gaststättennutzungen, Tiefgarage sowie einer Dachsportanlage errichtet werden kann.

Es handelt sich dabei um den ersten Bauabschnitt eines Großprojekts mit dem Namen Fitter-Campus – genauer: um eine Hälfte eines Gebäuderiegels an der Paul-von-Denis-Straße, der später verlängert werden und um eine Sporthalle an der Mozartstraße ergänzt werden soll. Das Vorhaben ist in der kleinteilig strukturierten Nachbarschaft sehr umstritten, weil der Bauherr etliche Befreiungen von Vorgaben des Bebauungsplans beantragt hat.

Das Gesamtvorhaben war bereits Gegenstand der Beratungen in der Dezembersitzung des Ausschusses. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hatte der Ausschuss in dieser Sitzung bereits größtenteils zugestimmt. Nach Angaben der Stadtverwaltung ist der Bauherr nun mit der Bitte an die Verwaltung herangetreten, bereits eine Genehmigung für den ersten Bauabschnitt zu erhalten, um Planungssicherheit für den Projektstart zu erlangen und für diesen Teil in die weitere Vermarktung eintreten zu können.

Nachbarn schalten Obere Baubehörde ein

Nachbarn haben sich unterdessen an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Baubehörde gewandt, weil sie der Überzeugung sind, dass die beantragten Befreiungen viel zu weitgehend sind, als dass sie zulässig wären. Nach ihrer Ansicht müsste die Verwaltung den vorliegenden Bebauungsplan ändern. Neben den erheblichen Abweichungen vom Bebauungsplan stört sie auch die zu erwartende Lärmbelästigung durch diverse Freizeitnutzungen auf dem Dach des geplanten Neubaus.

Wie berichtet, will der Bauherr Baufenster überschreiten, also die Fläche auf dem Gesamtgrundstück, die laut B-Plan bebaut werden darf, und er will um etwa drei Meter höher bauen als es der Plan vorsieht. Hauptknackpunkt des Streits ist allerdings die Sporthalle mit drei Wohngeschossen an der Mozartstraße. Dort ist laut B-Plan eigentlich nur ein Gebäude erlaubt, das die Größe einer Stadtvilla hat und in seiner Grundfläche etwa einem bestehenden Nachbarhaus entspricht.

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