Landau Zur Sache: Qualmen in Kneipen

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Laut dem Nichtraucherschutzgesetz von 2007 darf nur noch in jenen Gaststätten geraucht werden, deren Ausschankraum kleiner ist als 75 Quadratmeter. Zudem dürfen dort entweder keine oder nur einfache Gerichte angeboten werden. Auf die Raucherlaubnis muss deutlich im Eingangsbereich der Gaststätte hingewiesen werden. Betreiber eines Lokals mit mehreren voneinander getrennten Zimmern können das Rauchen in einzelnen Nebenräumen erlauben. Die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze dürfen aber nicht größer sein als in den übrigen rauchfreien Gasträumen. |bje

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