Landau
Landau: Ärzte ärgern sich über Terminausfälle
Ärgerlich: Immer wieder machen Patienten Arzttermine aus, die sie nicht einhalten. Darunter leiden die Mediziner, aber auch andere Patienten. Daher gibt es Forderungen der Praxen nach Ausfallhonoraren. Doch die Rechtslage ist schwierig.
Der Bundestag hat vor wenigen Tagen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Daran hat der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Thomas Gebhart, mitgewirkt. „Wir haben damit die Weichen für schnellere Termine, mehr Sprechstunden und bessere Angebote für gesetzlich Versicherte gestellt“, sagt er. Das Gesetz schreibt den Vertragsärzten unter anderem vor, das Mindestsprechstundenangebot von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen. Anlass genug für einige Mediziner, ihrerseits Ausfallhonorare für nicht eingehaltene Arzttermine einzufordern, denn sie halten die bestehenden Sprechstundenangebote für ausreichend. So auch die Landauer Zahnärztin Steffi Blauth: „Wir haben schon genug Öffnungszeiten, zu denen jeder Patient die Möglichkeit haben sollte, einen Termin zu finden. Wenn Patienten ihre Termine einhalten würden, müsste es das neue Gesetz gar nicht geben.“ Bei der Nichteinhaltung ausgemachter Arzttermine können in erster Linie wirtschaftliche Schäden für Arztpraxen entstehen. Besonders Bestellpraxen sind betroffen. „Wir rufen unsere Kunden immer eine Stunde vorher an, um uns zu vergewissern, dass der Termin eingehalten wird. Wir haben in der Regel nicht die Möglichkeit, einen Ersatzpatienten einzuschieben. Wirtschaftlich ist das ein Totalausfall“, sagt Blauth.
Nicht eingehaltene Termine bedeuten längere Wartezeiten
Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV-RLP) leiden jedoch nicht nur die Ärzte darunter. „Sollten ausgemachte Termine unentschuldigt ohne Entschädigung nicht eingehalten werden, werden Ärztinnen und Ärzte zwangsläufig dazu übergehen, Termine doppelt zu belegen. Dies hätte wiederum längere Wartezeiten für alle Patienten zur Folge, die dann darunter leiden müssen, dass einzelne verantwortungslos handeln“, sagt Rainer Saurwein, Leiter der Stabsstelle Kommunikation des KV-RLP. Alexander Schopp, Geschäftsführer des Medizinischen Versorgungszentrums Südpfalz, sieht das Problem nicht nur in der Medizin: „Wenn man in der Gastronomie einen Tisch reserviert und nicht kommt oder einen Handwerker bestellt, den man dann doch nicht braucht, dann entstehen Schäden. Das ist in der Medizin genauso, nur sehen das die Leute oft nicht.“ Schopp selbst verlangt keine Ausfallhonorare, kann aber Kollegen nachvollziehen, die das tun: „Arbeitskräfte und Equipment stehen bereit. Für diese Kosten haben wir dann keine Deckung. Es ist schwierig, einen Fehltermin per Telefon fair neu zu verteilen.“ Doch Forderungen allein reichen nicht aus, um von Patienten Strafentgelte zu verlangen. Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag. Bei versäumten Terminen kann ein Schadensersatz gefordert werden, allerdings muss der Schaden nachgewiesen werden können. „Es ist schwierig für Ärzte diesen wirtschaftlichen Schaden darzustellen“, sagt Kathrin Decker, persönliche Referentin von Staatssekretär Gebhart. Gerichte entscheiden von Fall zu Fall verschieden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat beispielsweise das Amtsgericht Diepholz am 26. Juni 2011 entschieden, dass bei einer Bestellpraxis und einer zeitaufwendigen Behandlung ein Ausfallhonorar anfallen kann. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass Arzt und Patient dies vorher ausdrücklich vereinbart haben. Das Amtsgericht Bremen entschied dagegen am 9. Februar 2012, dass eine Terminabsprache jederzeit folgenlos storniert werden könne, selbst wenn ein bereits abgeschlossener Behandlungsvertrag eine Vergütungspflicht vorsehe. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist es also schwierig für Ärzte, ein Ausfallhonorar zu bekommen. Die Art des Termins, die Art und der Zeitpunkt der Absage, der Nachweis des entstandenen Schadens, eine im Vorfeld abgeschlossene Vereinbarung über Schadensersatz sind entscheidend für eine erfolgreiche Schadensersatzklage der Ärzte.
Zahnärztin Blauth verlangt 20 Euro Ausfallhonorar
Blauth verlangt in ihrer Praxis ein Ausfallhonorar von 20 Euro. Oft ist es jedoch schwierig diese tatsächlich auch zu bekommen: „Meistens gibt es eine Riesendiskussion. Der Aufwand lohnt sich dann oft nicht und wir setzen die Forderung nicht um.“ Auch Volker Thorn, HNO-Arzt in Landau, weiß um die Schwierigkeit und wählt deshalb einen anderen Weg: „Wenn Patienten bei uns mehrmals unentschuldigt fehlen, sagen wir ihnen beim dritten Mal, dass sie sich einen anderen HNO-Arzt suchen sollen. Ausnahmen sind Notfälle.“ Für Thorn ist das Vertrauensverhältnis von beiden Seiten wichtig. Patienten, die ihre Termine ohne plausiblen Grund nicht absagen bezeichnet er als „unanständig“. Die KV befürwortet eine Entschädigungslösung: „Wir wünschen uns eine möglichst große Verbindlichkeit bei der Einhaltung von vereinbarten Arztterminen, um die Schäden für Arztpraxen und andere Patienten klein zu halten“, sagt Saurwein. Decker verzichtet auf eine Einordnung und verweist auf die Rechtslage: „Am Ende klären das die Gerichte. Es gibt schwierigere und einfacherer Termine, die unterschiedlich betrachtet werden. Am Ende hat ein Arzt mit einem Vertrag wohl bessere Karten.“ Die Diskussion ist noch nicht am Ende und wird durch die Verabschiedung des neuen Gesetzes wohl noch mehr Zündstoff erhalten. „Die Situation hat sich in den letzten zehn Jahren stark verschlimmert. Nicht nur bei Zahnärzten. Auch Psychiater, Orthopäden und andere Ärzte klagen“, weiß Blauth. Die meisten wissen jedoch auch, wie (wenig) aussichtsreich solche Klagen sind.