Südpfalz Land: Förderschulen stehen nicht vor dem Aus
„Es ist nicht richtig, dass Förderschulen vor dem Ende stehen“, teilt das Ministerium mit. „Die Regel-, Schwerpunkt- und Förderschulen sind – und bleiben – die drei Säulen eines inklusiven Bildungsangebotes.“ Die Landesregierung setze weiterhin auf die Vielfalt der Förderorte für Schüler mit Behinderungen und das im Schulgesetz verankerte Recht der Eltern, für ihr Kind zu entscheiden, ob es am inklusiven Unterricht teilnimmt oder eine Förderschule besucht.
Die südpfälzische CDU hatte genau daran Zweifel geäußert. Hintergrund sind die Pläne der Landesregierung, wonach der sonderpädagogische Förderbedarf „so spät wie möglich“ festgestellt werden soll. Danach sollen laut CDU-Mitteilung alle Schüler künftig erst die Grundschule besuchen, bei Problemen dann in der zweiten Klasse einen Antrag stellen, die Förderschule besuchen zu können. Das könnte, so die Befürchtung der CDU und weiterer Kritiker, auf lange Sicht das Ende der Förderschulen bedeuten.
„Elternwahlrecht gilt“
Es sei nicht richtig, dass künftig jedes Kind die Grundschule besucht, schreibt das Bildungsministerium dazu. In den beiden im Mai vorgestellten Schulordnungen werde lediglich das Anmeldeverfahren zur Einschulung näher bestimmt, nicht aber die Einschulung selbst. „Das bedeutet: Alle Kinder sollen zunächst an der Grundschule angemeldet werden. Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, bleibt unter Berücksichtigung des vorbehaltlosen Elternwahlrechts der Besuch einer anderen Schule oder Schulart.“ Als Beispiele nennt das Ministerium Schwerpunkt- und Förderschulen.