Landau kurz notiert: Plakatekleber: Revision abgewiesen – Urteil in Kraft

Der Mann hat auch nach dem Urteil weitergeklebt.
Der Mann hat auch nach dem Urteil weitergeklebt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des als Plakatekleber bekannten Landauers zurückgewiesen. Wie das Landauer Landgericht mitteilt, ist das Urteil gegen den Mann somit rechtskräftig, er muss zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der 54-Jährige ist am 23. März von der Strafkammer des Landgerichts wegen gemeinschädlicher und einfacher Sachbeschädigung in je 14 Fällen zu der Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann ist psychisch krank, aber seine Taten sind nicht so schwerwiegend, dass sie eine Klinikeinweisung rechtfertigen würden, urteilten die Richter. Zudem sei der Mann einsichtsfähig und in Maßen steuerungsfähig. Als Rechtfertigung hatte er für sich in Anspruch genommen, ein Whistleblower zu sein und die Öffentlichkeit über vermeintliche Missstände – beispielsweise im Pfalzklinikum oder bei der Arbeitsagentur – zu informieren. Der Mann war auch nach dem Urteil weiter aktiv und klebte seine Plakate im Stadtgebiet auf diverse Flächen. Der jüngste Rekordsommer war gerade für Stadtbewohner anstrengend: Aufgeheizte Plätze und Gebäude, dazu kam Starkregen mit vollgelaufenen Kellern. Unter dem Titel „Klimaanpassung“ mühen sich auch pfälzische Kommunen wie Ludwigshafen, Landau und Kaiserslautern, den Stadtraum fit für Zeiten des Klimawandels zu machen. Was nicht einfach ist, weil man dafür ganz gegensätzliche Interessen unter einen Hut bringen muss. Im Beispiel: Wer innerstädtisch verdichtet, beispielsweise um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und weniger Flächen an den Stadträndern zu verbrauchen, beschneidet damit Grün- und Freiflächen, die zur Kühlung der Städte beitragen können. Warum die „Klimaanpassung“ immer ein Moderationsprozess zwischen verschiedenen Interessen ist, lesen Sie morgen. RHEINPFALZ am SONNTAG

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