Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Gummi-Mayer-Areal: Stadt kündigt nach Pleite vor Gericht Widerspruch an

Das Gloria steht im Fokus der rechtlichen Auseinandersetzung der Stadt Landau mit Gummi Mayer.
Das Gloria steht im Fokus der rechtlichen Auseinandersetzung der Stadt Landau mit Gummi Mayer.

Gloria, Gummi Mayer, Gericht: Die Stadt Landau will gegen das negative Urteil zu ihrem Bebauungsplan vorgehen. Ansonsten sei der Handel in der Innenstadt in Gefahr.

Nach der Gerichtsentscheidung ist vor der Gerichtsentscheidung: Die Stadt Landau hat gegenüber der RHEINPFALZ angekündigt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt Rechtsmittel einzulegen. Dieses hatte vergangene Woche entschieden, dass der für das Gummi-Mayer-Areal zwischen Nordring und Industriestraße aufgestellte Bebauungsplan fehlerhaft ist. Gummi Mayer sah wegen des Plans das Entwicklungspotenzial seines Geländes gehemmt. Denn eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Drogeriemarkts dort war von der Stadt abgelehnt worden. Deshalb zog das Unternehmen vor Gericht.

Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, heißt es aus dem Rathaus, nun werde das Oberverwaltungsgericht eingeschaltet. Die Stadt wolle auf jeden Fall verhindern, dass in dem betroffenen Gebiet ein Drogeriemarkt kommt. Dies würde dem Einzelhandelskonzept widersprechen, der Innenstadt schaden. Die Verwaltung wird eigenen Angaben zufolge dem Stadtrat in den kommenden Wochen vorschlagen, für das Gummi-Mayer-Areal einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel sei es, für diesen Bereich einen klaren Rahmen zu schaffen, der sinnvolle Ergänzungen zur Innenstadt ermögliche – aber ohne in direkte Konkurrenz zum innerstädtischen Geschäftszentrum zu treten.

Gummi Mayer: Keine Nachtclubs

Auf Anfrage hat sich auch Gummi Mayer zur Neustadter Gerichtsentscheidung geäußert. Bereits vor zwei Jahren habe es mit der Stadt vertrauliche Gespräche gegeben, in denen seitens des Unternehmens mitgeteilt worden sei, dass der geplante Bebauungsplan Fehler aufweise, was eine vorherige rechtliche Prüfung ergeben habe, schreibt Geschäftsführer Johannes Mayer. Um eine Auseinandersetzung zu vermeiden, habe Gummi Mayer der Stadt vorgeschlagen, das Firmenareal aus dem Geltungsbereich des Plans herauszunehmen. „Dabei war von uns von Anbeginn verdeutlicht worden, dass unser Areal nicht dazu geeignet ist, um dort Nachtclubs oder Ähnliches unterzubringen. Unser Angebot einer gemeinschaftlichen Entwicklung des Areals hat die Stadt bedauerlicherweise nicht aufgegriffen“, so Mayer.

Das Hauptmotiv für das Aufstellen des Bebauungsplans ist das Gloria von Peter Karl. Die Stadt wollte der seit 2011 bestehenden Kultureinrichtung damit helfen, wie Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU) im Wahlkampf im Jahr 2022 angekündigt hatte. Die Lösung: Aus der Versammlungs- sollte eine Vergnügungsstätte werden. Damit sollte Karl die Möglichkeit haben, rechtssicher mehr Partys zu veranstalten – mit denen er den Kulturbetrieb im Gloria gegenfinanziere, wie er immer wieder betont. Vor Inkrafttreten des Bebauungsplans hatte er zuletzt 24 Partys im Jahr feiern dürfen, durch den Plan war die Begrenzung aufgehoben worden. Doch das ist durch das aktuelle Urteil wieder hinfällig.

Gloria-Chef weiß noch nicht, wie es weitergeht

Was bedeutet die Entscheidung des Gerichts für das Gloria? Das wisse er noch nicht, sagt Karl. Er müsse die Auswirkung erst noch prüfen. Erfahren habe er von Verfahren und Urteil erst über die Anfrage der RHEINPFALZ. Erst vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass Karl hohe Investitionen in den Brandschutz tätigen soll. Das sei zu teuer, soll Karl gegenüber der Stadtverwaltung erklärt haben. Das Bauamt reagierte daraufhin mit Auflagen, denn beim Brandschutz gebe es kaum Ermessensspielraum. Für Karl geht es um die wirtschaftliche Existenz seines Kulturpalasts.

Eindeutig war jedenfalls die Mitteilung des Neustadter Verwaltungsgerichts: Die Kammer betonte, die Stadtverwaltung müsse die Bauvoranfrage von Gummi Mayer für den Drogeriemarkt genehmigen, denn der Bebauungsplan enthalte eben Fehler und sei deshalb ungültig. Angesichts des dann gültigen Paragrafs 34 der Landesbauordnung spreche nichts gegen eine Genehmigung. Darauf geht auch Gummi-Mayer-Chef Johannes Mayer in seiner Stellungnahme ein: „Wir gehen davon aus, dass die Stadt unsere Bauvoranfrage aus Sommer 2024 nunmehr positiv bescheiden wird. “

x