Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Flüchtlingsunterkunft: Zwölf schöne Zimmer, aber keiner darf sie bewohnen

Das Wohnhaus liegt im Gewerbegebiet Im Grein.
Das Wohnhaus liegt im Gewerbegebiet Im Grein.

Landau hat ein großes Problem, Flüchtlinge unterzubringen – so groß, dass die Stadt eine Sammelunterkunft in Betrieb nehmen muss. Aber es gibt auch noch ungenutzten Wohnraum: zwölf Zimmer auf drei Etagen, mit Bädern und WCs auf jeder Ebene. Wie kann das sein?

Die Räume sind ungewöhnlich groß und hell, sie sind sauber und in gutem Zustand, der Laminatboden ist neu und unzerkratzt, die Zimmer sind unmöbliert, aber warm. Die letzten Bewohner sind erst seit ein paar Wochen raus, der Aufwand, dort rasch Menschen unterzubringen, wäre gering. So der Eindruck bei einer spontan vereinbarten Begehung im Gewerbegebiet Im Grein im Norden Landaus. Mit dem Angebot gemeldet hat sich die Vauban-Hausverwaltung, die in dem Gebäude im Erdgeschoss ihre Büros hat. Nebengebäude sind an Gewerbebetriebe vermietet, im Hof sind ein paar Wohnmobile und Anhänger geparkt.

In den drei Geschossen über dem Büro stünden zwölf bis 13 (eines ist ein Durchgangszimmer) Zimmer leer, in denen man schätzungsweise 20 bis 25 Menschen unterbringen könnte, beispielsweise Mütter mit Kindern oder komplette Familien. Auch die Miete könne niedrig ausfallen, sagt der Inhaber, der nicht namentlich genannt werden will. Er selbst nutzt ab und an drei Zimmer in der ersten Etage, wohnt nach eigenen Angaben aber meist nicht in dieser Wohnung.

Wiehert der Amtsschimmel?

Er hat die Zimmer der Stadt angeboten, doch da wiehere der Amtsschimmel, klagt er: Er müsse einen Umnutzungsantrag für eine Flüchtlingswohnung stellen. Doch die gelte nur ein Jahr, und wenn er danach eine gewerbliche Nutzung als Büros anstrebe, müsse er dasselbe kostenpflichtige Prozedere abermals durchlaufen.

Die Wohnung ist bisher als Hausmeisterwohnung eingetragen, erzählt der Geschäftsmann. Das Haus war sein Elternhaus, in dem drei Generationen der Unternehmerfamilie, jede auf ihrer Etage, unter einem Dach lebten. Das erklärt beispielsweise auch den Kamin in einem der ehemaligen Wohnzimmer. „Sind denn Hausmeister und Flüchtlinge nicht alles ganz normale Menschen?“, fragt der Mann. Oder anders ausgedrückt: Warum sollte eine Umnutzung erforderlich sein, für die er einen Architekt einschalten und mit schätzungsweise 2500 Euro vergüten müsse, wundert sich der Mann, der nach eigenen Angaben etliche Militärliegenschaften zu Wohnzwecken umgebaut hat und als Vermieter und Hausverwalter viel Berufserfahrung hat.

Sonderfall Betriebswohnungen

Er spielt damit auf die Baunutzungsverordnung an, die beispielsweise zwischen reinen Wohngebieten, Dorf-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten trennt. Ziel ist der Schutz der Bewohner vor Lärm und Emissionen. Daher ist im Paragrafen acht geregelt, dass in Gewerbegebieten das Wohnen nur ausnahmsweise zulässig ist, und das auch nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter, also Leute, die ab und an nach dem rechten sehen oder bei Störungen eingreifen müssen. Doch Lärm gebe es nicht, betont der Mann und öffnet ein Dachfenster. Außer dem Surren der Autobahn in ein paar Hundert Metern Entfernung ist kaum etwas zu hören. Gegenüber liegt die Dienststelle der IHK, und die Nachbarbetriebe machten in der Regel früh Feierabend. Er selbst habe sich nie gestört gefühlt.

„Gerade Frauen mit Kindern dürfte es doch wohl kaum zumutbar sein, mehrere Wochen oder Monate mit anderen zusammen, nur getrennt durch Leichttrennwände, zu hausen und keine Privatsphäre zu haben“, argumentiert er. Da sei es ja im Knast besser. Dabei denkt er an die ursprünglichen Pläne der Stadt, die Turnhalle der BBS als Sammelunterkunft herzurichten. Ein Plan, der sich dadurch zerschlagen hat, dass die Stadt das Gebäude der ehemaligen PVA-Druckerei in der Industriestraße nutzen kann. Dort müssen keine provisorischen Wohnabteile mit Trennwänden geschaffen werden, wie es sie zeitweise in der Rundsporthalle gegeben hatte. Diese Notunterkunft war 2015 aufgrund der damaligen Flüchtlingskrise von der Stadt eingerichtet worden, hatte aber nie belegt werden müssen.

Studierende mussten raus

Die Zimmer im Grein stehen erst seit Oktober leer. Davor hatte der Mann sie an Studierenden-WGs vermietet. Es sei eine schöne Zeit gewesen mit den vielen jungen Leuten im Haus, fast wie in einer großen WG. Doch auch die Vermietung an Studierende sei in einer Hausmeisterwohnung nicht zulässig gewesen, sagt der Vermieter. Er musste den jungen Menschen nach einer einjährigen Karenzzeit kündigen. Einen Grill im gern genutzten Garten haben sie mitzunehmen vergessen.

Doch das angebliche Problem mit dem Wohnen im Gewerbegebiet ist gar nicht der Knackpunkt, erläutert Sandra Diehl, die Pressesprecherin der Stadt. Der Gesetzgeber habe sogar bewusst die Möglichkeit geschaffen, dass – zunächst befristet bis 2024 – auch in Hausmeisterwohnungen in Gewerbegebieten ausnahmsweise Geflüchtete und Asylbegehrende untergebracht werden dürfen, auch wenn sie nicht in Verbindung mit den Betrieben stehen. So ist es im Paragrafen 246 des Baugesetzbuchs geregelt: Bis zum 31. Dezember 2024 kann in Gewerbegebieten (...) für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden, wenn dies mit öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Studierenden habe es diesen Ausnahmetatbestand nicht gegeben, weshalb sie ausziehen mussten, bestätigt Diehl.

Knackpunkt Brandschutz

Der eigentliche Haken liege jedoch im fehlenden Brandschutz. Denn das Wohnhaus verfügt nur über ein gemeinsames Treppenhaus, aber keinen zweiten Fluchtweg. Es gebe brandschutztechnische Probleme, die eine Wohnnutzung durch mehrere Personen verbieten. Doch auch und gerade für Sammelunterkünfte für Geflüchtete gebe es Brandschutzvorschriften, die in diesem Gebäude nicht eingehalten seien. Daher könne eine mögliche Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nur dann näher in Betracht gezogen werden, wenn eine umfassende brandschutztechnische Ertüchtigung erfolgt sei.

Das Bauamt kommt nach Angaben des verhinderten Vermieters am Mittwoch vor Ort, um das Thema nochmals mit ihm durchzusprechen. Das Thema mit dem fehlenden Brandschutz will er so nicht gelten lassen: Die Landauer Feuerwehr verfüge über einen Hubsteiger, und das Haus sei gut anfahrbar.

Sogar mit Kamin: ein Wohnzimmer.
Sogar mit Kamin: ein Wohnzimmer.
Ein bereits saniertes Bad.
Ein bereits saniertes Bad.
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