Landau RHEINPFALZ Plus Artikel Fitter-living-Projekt auf Diät gesetzt

So soll der Nordteil des Baukörpers an der Paul-von-Denis-Straße (links), Ecke Franz-Schubert-Straße (rechts) aussehen.
So soll der Nordteil des Baukörpers an der Paul-von-Denis-Straße (links), Ecke Franz-Schubert-Straße (rechts) aussehen.

Es steht schlecht um die Gesundheitsimmobilie für die von der Stadt gewünschte Gesundheitsmeile an der Paul-von-Denis-Straße: Das Vorhaben wird – vorerst oder dauerhaft? - drastisch reduziert. Wichtige Elemente wie die Turnhalle sowie die Laufbahn und die Fotovoltaikanlage auf dem Dach fehlen.

Wer fitter lebt, speckt ab. Beim Fitter-Living-Projekt an der Paul-von-Denis-Straße sieht es derzeit aber nicht nach gesundem Abnehmen durch mehr Bewegung aus, sondern eher nach Magersucht aufgrund von Stillstand. „Die Fitter Campus in Landau besteht als Idee fort, allerdings zunächst in deutlich reduzierter Form.“ So steht es ernüchternd im Beschlussvorschlag für den Bauausschuss, der sich am Dienstag erneut mit dem Thema befasst. Bei den ehrgeizigen Plänen, die gut zu der von der Stadt gewünschten Gesundheitsmeile gepasst hätten, ist die Situation verfahren. Diesen Schluss kann man aus den Unterlagen für den Ausschuss ziehen, und man konnte diesen Eindruck bei einem Nachbarschaftsdialog zwischen Investor Fritz Grünewalt und Anliegern gewinnen, die sich in einem von Ulrich Zehfuß moderierten Gespräch einander angenähert haben, die Probleme aber offenbar nicht ohne die Stadt lösen können. Zehfuß ist Inhaber der PR-Agentur Carta GmbH in Speyer, die Unternehmen in schwierigen Fällen bei deren Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Was wird aus dem Südteil?

Nach jetzigem Stand ist der lange Gebäuderiegel an der Paul-von-Denis-Straße, der sich über zwei Grundstücke erstreckt hätte, vorerst kein Thema mehr. Weil sich das Großprojekt an der Mozartstraße schwierig gestaltet, beschränkt sich der Bauherr auf das nördliche, 2400 Quadratmeter große Grundstück und errichtet dort seinen Firmensitz plus 34 Wohnungen, Büros und eine Gaststätte mit Freisitz auf dem Dach.

Die Stadt räumt dem Bauherrn zwar noch eine Frist von einem knappen Jahr ein, auch das südlich angrenzende, 6000 Quadratmeter große Grundstück zu erwerben. Doch falls daraus nichts wird, soll ein anderer Käufer nicht durch Bebauung bis unmittelbar an die Grundstücksgrenze eingeschränkt werden. Grünewalt muss also den üblichen Grenzabstand einhalten. Das kostet ihn nach eigenen Angaben sechs Wohnungen. Und die 320 Meter lange Lauf-Rundstrecke auf dem Dach ist futsch. Ob er die Lücke – die, kleiner Scherz, auch für sportliche Läufer nicht zu überspringen wäre – später schließen kann, falls er doch noch seinen zweiten Bauabschnitt verwirklichen sollte, blieb offen.

Verzicht auf Fotovoltaik passt nicht in Zeit

Auch die aufgeständerte Fotovoltaikanlage, die wie eine Pergola das Dach für andere Nutzungen freihalten und zugleich beschatten sollte, ist im aktuellen Plan nicht mehr enthalten. Ob das noch zeitgemäß ist für eine Stadt, die den Klimanotstand ausgerufen und eine Solaroffensive gestartet hat, sei einmal dahingestellt. Der Bauherr verzichtet darauf, weil Nachbarn und Teile des Bauausschusses die Solaranlage in ihrer optischen Wirkung mit einem kompletten Vollgeschoss verglichen hatten, das der Bebauungsplan nicht zulässt. Der Bauherr vertritt, mit fachlicher Unterstützung eines aufs Baurecht spezialisierten Juristen, die Auffassung, dass nur umbauter Raum ein Geschoss ausmacht und die Solaranlage ein nicht zu beanstandender technischer Aufbau auf dem Flachdach gewesen wäre, so wie ein Aufzugsschacht, ein Schornstein oder eine Lüftungsanlage. Grünewalt könnte die Anlage zwar auch einfach aufs Dach stellen, aber auch in diesem Fall wären die weitergehenden Pläne zur Dachnutzung durchkreuzt.

Dass das Fitter-living-Projekt nun, wenn überhaupt, nur in Abschnitten umgesetzt werden kann, liegt insbesondere an massiven Problemen mit einer Sporthalle, die Grünewalt als wesentlichen Bestandteil seines Gesamtvorhabens in der Südwestecke des zweiten Grundstücks geplant hatte, an der Mozartstraße.

Platz für Sporthalle gesucht

An dieser Stelle sieht der Bebauungsplan jedoch nur ein Gebäude vor, das nicht wesentlich größer als ein benachbartes Einfamilienhaus ausfallen dürfte. Grünewalt und Nachbarn hoffen, dass sich für diese Sporthalle ein anderes Grundstück in der Nähe findet, was vermutlich zu optimistisch ist. Zur Not könnte sie vielleicht auch in den Gebäuderiegel an der Paul-von-Denis-Straße integriert werden.

Zehfuß weist in diesem Zusammenhang auf einen Widerspruch hin: Das Baufenster für besagtes Einfamilienhaus würde nur knapp 17 Prozent des Grundstücksteils an der Mozartstraße ausmachen. Zum Anspruch der Stadt, Flächen zu sparen und preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, passe das nicht. Auch der von der Stadt geforderte hohe Gewerbeanteil bei diesem Baufenster vertrage sich nicht mit einer Stadtvilla. Mit einer reinen Wohnnutzung würde sich das Projekt eher rechnen, und das um so mehr, wenn anstelle nur eines Gebäudes ein weiteres dahinter genehmigt würde – ein Plan, der auch bei den Nachbarn offenbar auf Zustimmung stieß.

Nachbarn bleiben skeptisch

In der RHEINPFALZ-Redaktion sind zwei Schreiben von Nachbarn an Stadt, Fraktionen und Bauausschuss eingegangen. In dem einen raten Anlieger davon ab, jetzt Entscheidungen zum Nordteil des Projekts zu fällen, solange die vom Bauausschuss im Dezember beschlossene Verpflichtung, dass sich der Investor mit der Nachbarschaft gütlich einigen müsse, noch nicht zu einem Ergebnis geführt habe. Zum Baufeld Nord seien etliche Fragen offengeblieben. Es ließen sich auch längst nicht alle Fragen ohne Beteiligung der Stadt klären, da diese auch eigene Positionen vertrete.

Nach wie vor fürchtet die Nachbarschaft beispielsweise Lärm von der Außengastronomie auf dem Dach und fehlende Parkplätze, und sie ist skeptisch bei Befreiungen von Vorgaben des Bebauungsplans, die der Investor auch für den Nordteil braucht. Dies gilt beispielsweise für das oberste Geschoss, das laut B-Plan wie ein Penthaus zurückgesetzt werden soll, nach den Plänen des Bauherrn aber genauso groß werden soll wie die Geschosse darunter.

Wer sorgt für den Zapfenstreich?

Dass ein Lärmgutachten die Gastronomie als unproblematisch einstuft, überzeugt die Nachbarn nicht. Denn darin werde von maximal 50 Gästen ausgegangen, ein Wert, der bei Events oder beispielsweise Hochzeitsfeiern realistischerweise oft überschritten werden dürfte. Sie wollen unter anderem wissen, wie die Stadt ein Ende der Außenbewirtung um 22 Uhr garantieren will.

Alles in allem vertreten die Anwohner noch immer die Ansicht, dass die Stadt den Bebauungsplan ändern sollte, anstatt mit Ausnahmeregelungen zu arbeiten. Das würde allen Beteiligten Rechtssicherheit geben. Anwohner bringen es so auf den Punkt: „Es fragt sich, welchen Wert haben Bebauungspläne, wenn inflationär durch Befreiungen allen Bauherrenwünschen entsprochen wird.“

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