Südpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Apothekerverband: Mitarbeiter haben alles richtig gemacht

In der betroffenen Apotheke ist das Klima vergiftet.
In der betroffenen Apotheke ist das Klima vergiftet.

Die Inhaberin einer Apotheke in der Südpfalz will sich nicht gegen Corona impfen lassen. Das ist ihr gutes Recht. Fragwürdig ist ihr Verhalten nach der Reise in ein Risikogebiet. Die Landesapothekerkammer kennt bisher nur Gerüchte. Wie geht es weiter?

Durch ihre Unwilligkeit, sich impfen zu lassen und einen generell sorglosen Umgang mit den Corona-Schutzmaßnahmen trübt die Inhaberin einer Südpfälzer Apotheke gerade die Weihnachtsstimmung ihrer Mitarbeiter. Wir haben bereits über den Streit mit der Apothekerin berichtet, die offenbar unter anderem auf die Quarantänepflicht nach einem Aufenthalt im Risikogebiet gepfiffen hatte. Was sagen der Landesapothekerverband und die Landesapothekerkammer zu dem Fall?

Andreas Hott, Chef des Landesapothekerverbandes und Inhaber der Beethoven-Apotheke in Landau, hat für das Verhalten seiner Kollegin kein Verständnis. „Ich würde nie etwas von meinen Mitarbeitern verlangen, was ich nicht selbst auch leisten würde. Ich habe eine Vorbildfunktion zu erfüllen“, sagt Hott mit Blick auf die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Ein Apotheken-Inhaber muss, wie jeder andere Arbeitgeber auch, dafür Sorge tragen das seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz entweder geimpft oder getestet sind. Im Falle seiner streitbaren Kollegin sind alle ihrer Mitarbeiter geimpft, die Chefin selbst möchte das nicht und ist, was die eigenen Tests angeht, ihren Mitarbeitern gegenüber wenig transparent. Hott fürchtet, dass sich die Arbeitgeber in einem solchen Fall tatsächlich in einem nahezu rechtsfreien Raum bewegen, weil eine Kontrolle kaum stattfindet.

„Mitarbeiter haben alles richtig gemacht“

Darum hätten die Mitarbeiter, die sich an das Gesundheitsamt und an die Presse gewandt hatten, auch alles richtig gemacht, findet Hott. „Wenn das Gesundheitsamt aufgrund der aktuellen Überlastung nicht dazu kommt, dem Fall nachzugehen, gibt es noch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung und der Landesapothekenkammer. Das sind die Aufsichtsbehörden.“

Das Landesamt führt unangekündigte Kontrollbesuche durch, um bei den Apotheken nach dem Rechten zu sehen. Das kommt ohne konkreten Anlass aber nur etwa alle drei Jahre mal vor, so Hott. Ihm selbst war der Fall bisher nicht bekannt. Insgesamt sei Querdenker-Gedankengut in seinem Berufsstand auch nicht verbreitet. „Wir kommunizieren immer die neuen Regelungen an unsere 1000 Mitglieder. Da sind mal zwei oder drei böse Briefe von Kollegen gekommen, die sich über unsere Staatshörigkeit beschwert haben“, erzählt der Verbandschef.

„Keine Impfpflicht für Apotheker“

Während der Apothekerverband ein eingetragener Verein ist, ist die Landesapothekerkammer in Mainz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Geschäftsführer Tilmann Scheinert äußert sich zurückhaltender zu dem Fall. „Meine persönliche Meinung mal außen vor gelassen, gibt es in Deutschland jedenfalls noch keine Impfpflicht für Apotheker. Die Entscheidung der Frau, sich nicht impfen zu lassen, ist für uns als Kammer erstmal nicht zu kommentieren.“ Wenn es tatsächlich Verstöße gegen die Coronamaßnahmen am Arbeitsplatz geben sollte, würde die Kammer dem nachgehen, „sobald eine Beschwerde vorliegt, bei der auch Ross und Reiter genannt werden. Bisher haben uns in diesem Fall nur Gerüchte erreicht.“

Die Kammer würde dann zunächst den Inhaber zu einer Stellungnahme auffordern, die dieser auch nicht verweigern darf. „Wir müssen dann erstmal sehen, wie schwerwiegend das Vergehen ist. Wenn sich einer beschwert, der Apotheker würde beim Kundengespräch Kaugummi kauen, ist das zwar unschön, wird aber von unserer Seite keine Folgen haben. Auch wenn jemand in der Apotheke keine Maske trägt, verstößt er nicht unbedingt gegen das Gesetz, zum Beispiel, wenn er hinter einem Spuckschutz steht. Uns wird vieles berichtet, wovon dann oft wenig liegenbleibt.“

Chefin hält nichts vom Impfen

Sollte die Kammer aber feststellen, dass es tatsächlich ein Problem gibt, kann sie ein berufsrechtliches Verfahren einleiten und schließlich Bußgelder verlangen. Die Ultima Ratio wäre es schließlich, dem Inhaber die Approbation (Zulassung) zu entziehen. Das liegt aber nicht in der Hand der Apothekerkammer, sondern in der des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung.

Kurz vor der Veröffentlichung des ersten Artikels hat eine weitere Mitarbeiterin der Apotheke die Redaktion kontaktiert. Sie bestätigte die Schilderungen ihres Kollegen über das Verhalten ihrer Chefin. Eine Verstrickung in die Querdenker-Szene sieht sie bei ihrer Vorgesetzten nicht. „Es gab aber Aussagen wie ,Man sieht ja, das die Impfung nichts bringt.' Im Geschäft trägt sie auch keine Maske. Überhaupt verhält sie sich uns gegenüber in der ganzen Sache sehr unverschämt. “

Nach ihrer Rückkehr aus dem Risikogebiet sei die Chefin sofort wieder bei der Arbeit erschienen. Ihren Mitarbeitern habe sie gesagt, sie habe eine Erlaubnis zur Aufhebung der Quarantäne. Die gibt es für Ungeimpfte aber frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test.

Nach positivem Schnelltest einfach weitergetestet

Das Einschalten der Presse hat das Klima in der Apotheke nicht eben verbessert. Im Gegenteil, ihre Chefin habe sich im Nachgang noch eine schlimmere Aktion geleistet: „Sie hat uns vor kurzem gesagt, bei ihr wäre ein Schnelltest positiv gewesen. Danach hat sie sich dann einfach so lange weiter getestet, bis einer negativ war. Und ist dann direkt wieder übers Wochenende ins Ausland gefahren.“ Die Mitarbeiterin spielt wie einige ihrer Kollegen mit dem Gedanken, bald zu kündigen.

Ihre Chefin wies die neuen Vorwürfe vehement ab: „Ich halte mich an alle Hygieneregeln!“ Die Vorwürfe und die Berichterstattung darüber seien „Verleumdung, absurd, ein Verbrechen.“ Sie kündigte rechtliche Schritte an.

Korrekturhinweis

In einer früheren Version dieses Beitrags hieß es, dass der Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz 100 Mitglieder habe. Tatsächlich sind es 1000. Wir haben die entsprechende Textstelle angepasst. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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