Südpfalz Vorwürfe gegen falschen Umgang mit 3G-Regel in Apotheke

Eine Apothekerin steht in einer Apotheke vor einer ausgezogenen Medikamenten-Schublade.
Eine Apothekerin steht in einer Apotheke vor einer ausgezogenen Medikamenten-Schublade.

Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. So soll die vierte Corona-Welle eingedämmt, aber auch Druck auf Impfskeptiker aufgebaut werden. Das regelmäßige Testen hat der Arbeitgeber zu überprüfen. Was aber, wenn der Chef es selbst mit den Regeln nicht so genau nimmt?

Am Arbeitsplatz gilt: Der 3G-Status der Mitarbeiter wird vom Chef kontrolliert. Dieser steht in der Verantwortung. Aber wer kontrolliert den Kontrolleur? Das ist unklar. Und führt in einer Südpfälzer Apotheke zu einem Konflikt zwischen Chefin und Mitarbeitenden. Denn: Die Inhaberin sei ungeimpft, heißt es von einem Mitglied ihres Teams. Das habe intern schon öfter zu Diskussionen geführt, die Mitarbeiter seien verunsichert. „Der Tropfen, der für mich das Fass zum Überlaufen gebracht hat, war, dass sie vor einigen Tagen aus einem Hochrisikogebiet zurückgekommen ist, sich aber nicht in Quarantäne begeben wollte“, sagen diese Person und eine weitere, die sich am Montag an die Redaktion gewandt hat.

Reiserückkehrer brauchen momentan entweder einen PCR-Test, Impf- oder Genesenennachweis. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, muss seine Einreise zusätzlich digital anmelden. Wer die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen kann, muss zehn Tage in häuslicher Isolation bleiben (14 Tage bei einem Virusvariantengebiet), kann sich aber nach fünf Tagen „freitesten“. „Sie hat uns gesagt, dass es für die Regelung gewisse Ausnahmen geben würde, aber mehr nicht. Ob sie sich regelmäßig testet, ist für uns ebenfalls nicht ersichtlich. Sie sagt, dass uns ihre Testergebnisse nichts angehen“, erklärt das Team-Mitglied. „Ich habe das Gesundheitsamt informiert, aber bisher noch keine Reaktion bekommen. Die anderen Mitarbeiter wissen nichts davon, dass ich mich an die Presse wende. Ich versichere aber, dass alle meine Bedenken teilen.“

Apotheken-Chefin wehrt sich gegen Vorwürfe

Die mit den Vorwürfen konfrontierte Chefin reagiert gegenüber der RHEINPFALZ bestürzt. „Klar wird hier, dass das Ziel nicht ist, eine Unwissenheit zu klären, sondern mich als Person, meinen Ruf und mein Geschäft auf Basis von einem mir nicht bekannten Grund zu ruinieren“, sagt die Inhaberin. Sie bestreitet, gegen das Gesetz verstoßen zu haben, und sagt, dass sie eine Genehmigung zur Beendigung ihrer Quarantäne gehabt habe. Worauf genau diese Genehmigung fußt, möchte sie hingegen nicht sagen. Sie sei auch nicht verpflichtet, ihre Mitarbeiter über ihre Testergebnisse zu informieren. Das will sie aber nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen: „Ich habe nichts falsch gemacht und muss mich für nichts rechtfertigen, schon gar nicht vor der Presse.“

Aussage gegen Aussage also. Es bleibt aber die Frage, wie ein einfacher Angestellter mit einem Vorgesetzten umgehen soll, der keine Lust auf die Coronamaßnahmen hat. Gerade in einem kleineren Betrieb dürfte sich die Belegschaft in einer solchen Situation machtlos fühlen. Und hat das Gesundheitsamt derzeit überhaupt die Kapazitäten, Hinweisen auf Quarantänebrecher nachzugehen? Kreissprecherin Marina Mandery bezieht Stellung: „Wenn dem Gesundheitsamt rechtswidrige Sachverhalte angezeigt werden, werden diese seitens des Gesundheitsamts geprüft und an die Bußgeldstelle innerhalb der Kreisverwaltung weitergeleitet“ – Verstöße gegen Bestimmungen können zu Bußgeldern führen. Die Bußgeldstelle entscheide dann, ob ein Verfahren eingeleitet wird, sagt Mandery weiter. Die Vorgaben würden auch dann gelten, wenn sie nicht in jedem Einzelfall kontrolliert werden können. Verkehrsteilnehmer müssten ja auch an jeder roten Ampel halten, ohne dass an jeder Ampel Kontrollen stattfinden, so Mandery.

Angestellte können sich wehren

Klar sei aber auch: Für die Überprüfung der 3G-Nachweise am Arbeitsplatz sei der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich, betont die Kreissprecherin. Bei Verstößen drohten Geldbußen von bis zu 25.000 Euro. „Mitarbeiter haben die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige ihres Arbeitgebers bei der Kreisverwaltung als zuständige Ordnungsbehörde vorzulegen. Des Weiteren dienen die Vorschriften auch dem Schutz vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz. Damit wäre aus unserer Sicht auch eine Anzeige bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion beziehungsweise deren Gewerbeaufsicht in Neustadt möglich.“ Es gibt also Möglichkeiten für Angestellte, sich gegen ihre Chefs zu wehren.

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