Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Windkraft im Pfälzerwald: Erst mal durchatmen und neu nachdenken

Das Thema Windkraft im Pfälzerwald hat die Landesregierung bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans erst einmal ausgek
Das Thema Windkraft im Pfälzerwald hat die Landesregierung bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans erst einmal ausgeklammert.

Die Mainzer Landesregierung hat ihre Pläne zum Bau von Windkraftanlagen im Pfälzerwald erst mal zurückgestellt. Zumindest will sie im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans das Thema ausklammern, teilte das Innenministerium am Dienstag mit.

Im Landesentwicklungsplan (LEP) werden die planerischen Grundlagen für den Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen gelegt. Derzeit wird gerade die vierte Teil-Fortschreibung dieses Plans diskutiert, in der es insbesondere um den Ausbau der erneuerbaren Energien geht. Vorgesehen war, dass Photovoltaik und Windkraft auch im Pfälzerwald mehr Platz eingeräumt wird. Weil das deutsche Nationalkomitee für das Unesco-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) zuletzt feststellte, dass die im Koalitionsvertrag der Mainzer Regierung genannten – örtlich unkonkreten – Pläne zum Bau von Windkraftanlagen im Pfälzerwald den Status des Biosphärenreservates gefährden, rudert die Landesregierung jetzt zurück. Sie hält aber daran fest, vorbelastete Stellen wie das ehemalige Militärgelände Langerkopf in der Verbandsgemeinde Hauenstein als Standort für die Gewinnung erneuerbarer Energie zu prüfen.

Enge Abstimmung mit dem MAB-Komitee

„Um die Klimakrise aufzuhalten, ist der beschleunigte Ausbau der umweltfreundlichen erneuerbaren Energien im Land dringend erforderlich. Daher muss auch geprüft werden, ob nicht an bestimmten vorbelasteten Stellen in der Entwicklungszone des Biosphärenreservates die Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht werden kann. Klar ist: Der Status des Unesco-Biosphärenreservates darf auf keinen Fall gefährdet werden. Alle Überlegungen erfolgen daher in enger Abstimmung mit dem nationalen MAB-Komitee, den Kommunen und der Biosphärenreservatsverwaltung. Erst wenn eine Einigung mit dem MAB-Komitee erzielt ist, können wir nächste Schritte bei den erforderlichen landesplanerischen beziehungsweise naturschutzrechtlichen Regelungen einleiten“, teilte Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz (Grüne) mit.

Ob und wie in bestimmten Bereichen des Pfälzerwalds Windenergieanlagen möglich sind, will die Landesregierung außerhalb des LEP-Verfahrens prüfen. Denn bislang gibt es noch keine Untersuchungen, wo es im Pfälzerwald geeignete Standorte für Windkraftanlagen gibt.

Kern- und Pflegezonen nicht antasten

„Die Landesregierung hat sich ehrgeizige Ziele beim Klimaschutz gesteckt. Damit wir diese Ziele auch erreichen, machen wir derzeit bei der Teilfortschreibung des LEP Tempo. Denn damit schaffen wir die landesplanerischen Grundlagen für einen stärkeren Ausbau von Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen. Da die Gespräche für die Ermöglichung von Windenergieanlagen in bestimmten Bereichen des Pfälzerwalds jedoch noch Zeit benötigen, klammern wir die Regelung für den Pfälzerwald aus der aktuellen Teilfortschreibung des LEP aus“, sagte Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß (SPD).

Um den Unesco-Status des Biosphärenreservates Pfälzerwald nicht zu gefährden, müssen die Kern- und Pflegezonen unangetastet bleiben. Mit der Teilfortschreibung des LEP sollen die potenziellen Flächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen erweitert werden, vorgesehen ist deshalb die Senkung der Mindestabstände für Windenergieanlagen zu Siedlungsflächen. Außerdem sollen entlang von Straßen- oder Schienentrassen Gebiete für Photovoltaik-Anlagen entstehen.

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