Thaleischweiler-Wallhalben
Warum ein Bauplatz künftig 15.000 Euro weniger kosten könnte
Das Urteil gilt auch für andere Verbandsgemeinden, war aber Thema in der jüngsten Sitzung des Wasserzweckverbandes Sickingerhöhe-Wallhalbtal. Mehr als neun Monate haben sich die Verbandsgemeindewerke zusammen mit der Kommunalberatung und dem Gemeinde- und Städtebund mit dem Urteil und den Folgen befasst – für den Wasserzweckverband Sickingerhöhe-Wallhalbtal, für die Werke als Wasserversorger in einem Teil des Verbandsgemeinde und für die gesamte Verbandsgemeinde als Abwasserentsorger. Eine akribische Arbeit, „für die es von Seiten der Agentur und dem Gemeinde- und Städtebund viel Lob für unsere Werke gab“, sagte Verbandsbürgermeister Thomas Peifer in der Sitzung.
Die Allgemeinheit muss die Erschließung mitbezahlen
Es geht um die Kosten, die die Bauherren für den Anschluss ihres Grundstücks an die Wasserleitung und an den Kanal bezahlen. Die Arbeiten an sich werden nicht billiger. Die Kosten müssen aber anders verteilt werden – nicht mehr nur auf die Bauherren alleine, sondern zum Teil auf die Allgemeinheit. Ohne dass die etwas davon merkt.
Auslöser war eine grundsätzlich richtungsweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz, erläuterte Joachim Becker. Betroffen sind die sogenannten Einmalbeiträge für die räumliche Erweiterung. Im Grunde die Erschließungsbeiträge in Neubaugebieten, oder wenn ein Hinterliegergrundstück neu erschlossen wird. Dann werden Erschließungskosten fällig.
Das Gericht habe nun argumentiert, dass es nicht rechtens sei, dass in diesen Fällen der sogenannte Einmalbeitrag für die räumliche Erweiterung erhoben werde. Zumindest dann nicht, wenn im Versorgungsgebiet nicht alle Baugebiete erschlossen und damit tatsächlich erstmalig hergestellt sind. „Es gibt aber wohl keine Gemeinde, in der nicht Bebauungspläne, die nicht umgesetzt wurden, in der Schublade liegen“, verwies Becker auf die Realität. Das Gericht habe nun argumentiert, dass damit die erstmalige Herstellung nicht beendet ist. Folglich könne nicht erweitert werden und kein Beitrag für eine räumliche Erweiterung erhoben werden.
Das Gericht habe gefordert, dass die erstmalige Herstellung ganz neu kalkuliert werden müsse. Alle Kosten müssten einfließen. „Im Prinzip über mehr als 100 Jahre zurückreichend, weil es Anlagen gibt, die so alt sind. Das ist nicht darstellbar, bei uns in der Verbandsgemeinde. Zudem sind wir Fusionsgebiet, da ist das überhaupt nicht nachvollziehbar“, verdeutlichte Becker. Man habe deshalb, was zulässig ist, repräsentative Gebiete ausgewählt und anhand dieser neu kalkuliert. Weil in diese Kalkulation neben den aktuellen, hohen Erschließungskosten auch die früheren, niedrigeren Kosten einfließen, „haben wir festgestellt, dass es für die Anschlussteilnehmer billiger wird, wenn die Werke selbst erschließen“, erläuterte Becker. Es komme zu einer Umverteilung eines Teils der Kosten. Weg von den Bauherren, hin zur Allgemeinheit. Noch mal: Die Erschließung an sich wird nicht billiger. Die Kosten werden nur anders verteilt.
Das habe Auswirkungen auf die Erschließung von Neubaugebieten durch Erschließungsträger. In der Verbandsgemeinde, beziehungsweise im Gebiet des Wasserzweckverbandes betrifft das die geplanten Neubaugebiete in Schauerberg, in Maßweiler und Reifenberg. In Schauerberg sind die Planungen so weit fortgeschritten, „dass man es belassen hat“, sagte Becker. Da dort keine Kosten für die gesonderte Entsorgung von Niederschlagswasser anfallen und die Differenz bei der Erschließung sehr gering ist, bleibt es beim Erschließungsträger, der das Baugebiet mit acht Bauplätzen realisiert. Der Erschließungsvertrag wurde vom Wasserzweckverband abgesegnet.
Aktuell hat das Auswirkungen auf Baugebiet in Maßweiler
Anders sieht es für das Neubaugebiet „Verlängerung Griesweg“ in Maßweiler aus. Die Ortsgemeinde hatte dort unverbindlich fünf Erschließungsträger angefragt. Die Erschließung wäre nach der Neukalkulation der Beiträge für die Bauherren mit einem Erschließungsträger, der die tatsächlich anfallenden Kosten umlegt, viel teurer geworden. Deshalb wird das Baugebiet in Maßweiler von der Gemeinde gemeinsam mit den Werken und dem Wasserzweckverband erschlossen. „Und das trifft unseres Erachtens nach auch auf künftige Baugebiete zu“, erläuterte Becker.
