Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Warum das Jugendamt bei der Abrechnung der Kindergarten-Personalkosten in Verzug ist

Der deutsch-französische Kindergarten in Liederschiedt hat durch die verspätete Abrechnung keine Nachteile, betont das Jugendamt
Der deutsch-französische Kindergarten in Liederschiedt hat durch die verspätete Abrechnung keine Nachteile, betont das Jugendamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz.

Das Jahr 2018 war das letzte, für das die Kreisverwaltung Südwestpfalz mit dem Land die Personalkosten im Kindergartenbereich abgerechnet hat. Seither erhielt der Kreis zwar Abschlagszahlungen vom Land, eine genaue Abrechnung wurde in Mainz aber noch nicht vorgelegt. Für 2019 soll das bis Ende März erfolgen.

Ein Satz in der Antwort der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin Stefanie Hubig auf die Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Barth zur Situation des deutsch-französischen Kindergartens Liederschiedt machte stutzig. Die Ministerin schrieb am 28. Januar, dass das Land Personalkostenzuschüsse für die Kita Liederschiedt bis einschließlich 2018 geleistet habe. „Für die Förderjahre ab 2019 wurden noch keine Personalkosten vorgelegt“, so Hubig.

Wie Thorsten Höh, der Pressesprecher der Kreisverwaltung, auf RHEINPFALZ-Anfrage erklärte, erhielt der Kreis im Jahr 2018 eine Landeszuwendung in Höhe von 11.731.137,99 Euro für Kindergarten-Personalkosten. Er räumte ein, dass seither keine weitere Abrechnung erfolgt sei. Höh ergänzte, dass die Aussage der Ministerin nicht bedeute, dass seither kein Geld mehr aus Mainz geflossen sei. „Den Trägern der Kindertagesstätten werden für alle Kindertagesstätten im Voraus Abschlagszahlungen in auskömmlicher Höhe geleistet“, betonte der Kreissprecher. Und: „Der Zeitpunkt der Abrechnung der Personalkostenzuschüsse von Land und Kreis ist für den Betrieb und die laufende Finanzierung der Personalkosten der Kindertagesstätten nur von untergeordneter Bedeutung.“

Kurzfristiges Reagieren möglich

Auf einen geänderten Finanzbedarf der Kindertagesstätten könne kurzfristig auch im laufenden Jahr reagiert werden, dann würden die Abschlagszahlungen angepasst. „Dies kann der Fall sein bei einer notwendigen Erhöhung der Personalstärke“, so Höh. Hubig habe sich auf die „Abrechnung der dem Träger tatsächlich bereits geleisteten Zahlungen“ bezogen.

Der Kreis habe die Abrechnung für das Jahr 2018 am 6. August 2021 beim Land vorgelegt. Das ist unüblich, die Landesausführungsverordnung zum neuen Kindertagesstättengesetz schreibt viel kürzere Fristen vor. Dass der Kreis im Verzug ist, sei „auf lange, krankheitsbedingte Personalengpässe zurückzuführen“, erläuterte Höh. Ziel des Kreisjugendamtes sei es, dass der Gesamtverwendungsnachweis für das Jahr 2019 bis zum 31. März beim Landesjugendamt vorliegt.

Keine finanziellen Nachteile

Finanzielle Nachteile für die Kindergärten sieht der Kreis durch die verspäteten Abrechnungen nicht. Sie seien auch nicht die Ursache für die von den Gemeinden Schweix und Hilst als zu hoch empfundenen Belastungen durch die Kostenanteile an der Kita Liederschiedt. „Aufgrund zeitnaher und auskömmlicher Abschlagszahlungen wirkt sich das nicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinden Hilst und Schweix aus“, so Höh.

Der Kreis verweist darauf, dass nicht die Ortsgemeinden Hilst und Schweix auf deutscher Seite in Trägerfunktion sind, sondern die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land. „Soweit es die verspätete Cent-genaue Abrechnung des Personalkostenzuschusses für die Kindertagesstätte Liederschiedt betrifft, könnten sich Auswirkungen somit nur auf den Haushalt der Verbandsgemeinde ergeben“, bemerkte Kreissprecher Höh abschließend.

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