LIederschiedt / Mainz
Mainz lässt den Geldhahn für das Vorzeigeprojekt zu
Bildungsministerin Stefanie Hubig betont zwar die Besonderheit der Einrichtung: „Der deutsch-französische Kindergarten Liederschiedt ist ein einzigartiges Projekt, das für die Landesregierung insbesondere mit Blick auf den Aachener Vertrag einen großen Stellenwert hat. Seitens der Landesregierung wurde der Kindergarten immer unterstützt und für seine hervorragende Arbeit im Sinne grenzüberschreitender Spracharbeit seit seinem Bestehen mehrfach gewürdigt.“ Mehr Geld für die Einrichtung stellt sie aber nicht ins Aussicht. Das Land wird, wie im Kindertagesstättengesetz vorgesehen, die Personalkosten übernehmen. Dass es darüber hinaus Sachkosten trägt, ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Hubig verweist darauf, dass das Land seit Bestehen des Kindergartens die Personalkosten nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Kindertagesstättengesetzes entsprechend der Betriebserlaubnis übernommen habe. Aufgelistet werden in ihrer Antwort auf die Barth-Anfrage die Zuschüsse für die Jahre 2014 bis 2018: 47.400 Euro, 50.200 Euro, 53.700 Euro und 52.600 Euro. Daten vor 2014 liegen der Landesregierung nicht vor, für die Jahre ab 2019 seien noch keine Personalkosten vorgelegt worden. Die Ministerin ergänzt, dass das Land ab 1996 für fünf Jahre eine Fachberatungsstelle zu 40 Prozent mitfinanziert habe.
Beratung und Unterstützung
Das Landesjugendamt habe im Februar 2021 – im Vorfeld des Inkrafttretens des Kindertagesstättengesetzes, ein Beratungsgespräch mit der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land als Trägerin, der Kindergartenleitung und dem Kreisjugendamt geführt, um „frühzeitig den Umstellungsprozess auch im Hinblick auf das besondere, binationale Verwaltungs- und Finanzierungsmodell zu unterstützen“. Das neue Kita-Gesetz sei auch in Liederschiedt gut umsetzbar, so die Ministerin.
„Um die administrativen Besonderheiten zu berücksichtigen, wird es in der Betriebserlaubnis einen Passus geben, dass das Kita-Gesetz nicht in allen Bereichen anwendbar ist. Dies betrifft insbesondere die Auflagen zu den baulichen Themenfeldern, da die Kita auf französischem Grund steht und daher die dortigen Vorschriften maßgeblich sind.“ Neben der Besonderheit, dass ein deutscher Kindergarten auf französischem Boden liegt und von einem Zweckverband betrieben wird, der französischen Recht unterliegt, ist auch die kommunale Zuständigkeit unüblich. Trägerin des Kindergartens ist die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, für die Kosten des deutschen Teils müssen aber die Gemeinden Schweix und Hilst aufkommen.
Ungedeckte Kosten von fast 100.000 Euro
Beide hatten sich im vergangenen Jahr geweigert, ungedeckte Kosten in Höhe von fast 100.000 Euro zu übernehmen. Schweix hätte 25.000 Euro tragen sollen, Hilst 75.000 Euro. Beide sahen sich am Ende ihrer finanziellen Möglichkeiten. Mittlerweile werden Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt. Zuletzt hatte sich das Kreisjugendamt mit Vertretern der Verbands- und Ortsgemeinde getroffen.
Das Land stehe „den Akteuren vor Ort weiterhin beratend zur Seite. Die Vereinbarungen zur jeweiligen finanziellen Beteiligung selbst können jedoch nur die Akteure vor Ort selbst schließen“, teilte Hubig mit.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Barth, der den Wahlkreis Ingelheim vertritt und Ortsbürgermeister von Stadecken-Elsheim ist, hatte sich mit seiner Kleinen Anfrage des Themas angenommen. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Europa und Eine Welt und sitzt zudem im Bildungsausschuss.
