Hauenstein
Verurteilt: Bei Senior eingebrochen
Verteidiger Alexander Kiefer hatte zu Beginn des ersten Verhandlungstages erklärt: „Der Angeklagte wird nicht überführt werden können“. Das Pirmasenser Schöffengericht sah das am Dienstag anders. Es hielt den 29-jährigen Angeklagten in allen drei Fällen für überführt.
Das Schöffengericht verurteilte den vielfach vorbestraften Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, räuberischen Diebstahls mit Körperverletzung und versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis – sechs Monate mehr als vom Staatsanwalt gefordert. Außerdem ordnete es die Einziehung von 300 Euro Taterträgen an. Und der Mann bleibt weiter in Haft.
Für weitere Vorfälle fehlen Beweise
Das Gericht war davon überzeugt, dass der 29-Jährige aus der Verbandsgemeinde Hauenstein wusste, wie er durch die gekippte Terrassentür, die man nur aufzudrücken brauchte, in die Wohnung des 63-jährigen Nachbarn seines Adoptivvaters gelangt. Der habe dem Angeklagten öfter mit Geld ausgeholfen, was der 29-Jährige ausgenutzt habe. Er sei in der Wohnung ein- und ausgegangen. Dass nur drei Fälle angeklagt wurden – in der Verhandlung war von weiteren Vorfällen die Rede – wurde damit begründet, dass Beweise fehlten.
Das Gericht hielt den Angeklagten für überführt, am 22. Juni die Wohnung des 63-Jährigen durch die kaputte, gekippte Terrassentür betreten und den Geldbeutel ohne Geld, aber mit EC-Karte gestohlen zu haben. Am 29. Juni habe er sich am Geschädigten vorbei ins Haus gedrückt, 300 Euro vom Tisch genommen und den Senior eine Treppe hinuntergeschubst. Am 15. Juli habe der Angeklagte um vier Uhr nachts gegenüber an einem Holzverschlag gestanden. Als der 63-Jährige aus dem Fenster schaute, habe der Jüngere ihm gesagt, seine Tür stehe offen und er wolle 50 Euro haben. Weitere Nachbarn hätten den Mann dort herumschleichen sehen. Hätte der Senior nach seiner Tür geschaut, hätte die Gefahr bestanden, dass der Angeklagte wieder ins Haus gelangt und stiehlt, sagte der Vorsitzende Richter.
Falsch belastet, um Angeklagten loszuwerden?
Verteidiger Kiefer hatte moniert, dass sich der Geschädigte in der Verhandlung in „eklatante Widersprüche“ verwickelt habe. Es reiche nicht aus, dass seine Aussagen gegenüber den Polizisten bei der jeweiligen Tataufnahme schlüssig waren, so der Verteidiger. Der Staatsanwalt betreibe „Rosinenpickerei“, wenn er nur das werte, was zulasten des Angeklagten geht und den Rest außer Acht lasse, beschwerte er sich. Denn anders als vor Gericht habe der Senior bei der Polizei nicht gesagt, dass er sich verletzt habe, obwohl der Eindruck da noch frisch war. Kiefer fragte, wie die Gartenschere, mit der sein Mandant angeblich versuchte, die Tür aufzuhebeln, ins Haus gekommen sei. Dort fand sie die Polizei, aber es waren keine verwertbaren Fingerabdrücke darauf.
Der Verteidiger glaubte dem 63-Jährigen, dass er einen „sozialen Leidensdruck verspürt“ habe, als er den 29-Jährigen im Innenhof sah. Dessen „Persönlichkeit kann anstrengend sein“. Der Jüngere habe den Nachbarn immer wieder auf Geld angesprochen, und der Geschädigte habe sich nicht dagegen zu helfen gewusst. Das genüge als Motiv, den Angeklagten falsch zu belasten, um ihn loszuwerden. Und er habe „nicht versucht, seine Belastungstendenzen zu verstecken“, sagte der Verteidiger. Er verwies darauf, dass keine Beute und kein Tatwerkzeug bei dem Angeklagten gefunden wurden. Verteidiger Kiefer beantragte Freispruch.
Senior „einfach gestrickt und macht sich keine Gedanken“
Der Vorsitzende Richter Alexander Kolb hingegen betonte, der 63-Jährige sei „einfach gestrickt und macht sich keine Gedanken, was wann und wie war“. Für ihn bedeute es Stress, in der Verhandlung zu Details befragt zu werden. Der Zeuge sei „vom Typ her nicht so gestrickt, um sich so einen Tatplan auszudenken“. Dabei bezog sich Kolb darauf, dass der Verteidiger anfangs vermutet hatte, der Geschädigte wolle sich rächen, weil er den Führerschein verloren hat. Der 29-Jährige hatte der Polizei einen Tipp zum Drogenkonsum des Seniors gegeben.
Der Angeklagte gestand in seinem Schlusswort, dass er sich „moralisch und zwischenmenschlich nicht immer richtig verhalten“ habe. Aber er habe die Straftaten nicht begangen. Sein Verteidiger kündigte Rechtsmittel an.