Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Dreimal bei Rentner eingebrochen?

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Hat ein 29-Jähriger im vergangenen Sommer drei Einbrüche in der Verbandsgemeinde Hauenstein verübt? Die Aussagen eines Zeugen ließen zumindest Fragen offen. Verteidiger Alexander Kiefer war sich zu Beginn der Verhandlung vor dem Pirmasenser Schöffengericht am Donnerstag jedenfalls sicher: „Der Angeklagte wird nicht überführt werden können“.

Kiefer echauffierte sich, dass „selektiv“ drei Fälle angeklagt sind, aber weitere angezeigte im Raum stünden. Die Staatsanwaltschaft „zeichnet das Bild eines vorbestraften Täters und hat keine Ermittlungen gegen andere angestellt“, sagte er. Der Erstatter der Anzeigen mache dem Angeklagten zum Vorwurf, dass er wegen Cannabis in den Fokus der Ermittlungen geraten und seinen Führerschein verloren habe. Deshalb habe der Mann innerhalb weniger Wochen so lange Anzeigen erstattet, bis der 29-Jährige aus dem Verkehr gezogen wurde. Dabei habe die Polizei keine Beute oder Tatmittel bei ihm gefunden, so Kiefer. Der Angeklagte bestritt denn auch die Vorwürfe gegen ihn.

Vorwurf: Geld für Drogensucht gestohlen

Dem 29-jährigen Mann wird vorgeworfen, im vergangenen Sommer dreimal in das Haus eines Nachbarn seines Adoptivvaters in der VG Hauenstein eingebrochen zu sein. Laut Anklage soll er am 22. Juni durch eine gekippte Terrassentür ins Wohnzimmer gelangt sein und eine Geldbörse ohne Bargeld, aber mit Ausweisen gestohlen haben. Am 29. Juni soll er sich am 63-jährigen Wohnungsinhaber vorbei ins Haus gedrängt, 300 Euro Bargeld vom Wohnzimmertisch genommen und den Senior eine Treppe hinuntergestoßen haben. Am 15. Juli, so der Vorwurf, habe der 29-Jährige gegen 4 Uhr morgens die Terrassentür aufgehebelt und ein Kettenschloss mit einem Bolzenschneider geöffnet, um Bargeld für seine Drogensucht zu stehlen. Als der Wohnungsinhaber durch Lärm wach wurde, sei der Mann geflohen, so die Anklage.

Zeuge zur Konzentration ermahnt

Der gehbehinderte Wohnungsinhaber erzählte, der Angeklagte habe ihn öfter um Geld angebettelt. Als er dann aber Rentner war, habe er dem jungen Mann keines mehr gegeben. „Da hat er sich’s genommen“, sagte der Mann. Als der Zeuge von den Vorfällen berichtete, musste der Vorsitzende Richter Alexander Kolb ihn ermahnen: „Konzentrieren Sie sich, und bringen Sie nicht alles durcheinander“. Und Staatsanwalt Martin Kiefer erläuterte: „Es macht einen Unterschied, ob Sie den Angeklagten gesehen haben oder nur vermuten, dass er es war“. In Anbetracht dieser Ermahnungen meinte der 63-Jährige: „Ich komme mir vor wie ein Angeklagter“.

Der Rentner erzählte auch von zwei Vorfällen, die nicht in der Anklage enthalten waren: Am 18. Juni habe er daneben gesessen oder gestanden, als der Angeklagte vom Wohnzimmertisch eine fast volle Dose medizinisches Cannabis und einen Lottoschein im Wert von fünf Euro genommen habe. Bei der Polizei hatte er jedoch angegeben, er habe morgens gesehen, dass die Küche durchwühlt und Tupperdosen zerstreut waren. Aber kein Wort, dass es der Angeklagte war. Am 20. Juni sollen 180 Euro aus seinem Geldbeutel auf dem Wohnzimmertisch verschwunden sein. Dazu meinte der Rentner: „Auf jeden Fall war er es. Wer sonst?“ Mit Blick auf die weiteren Vorfällen im Juni wusste der Zeuge nicht mehr, bei welchem Mal er die Treppe hinuntergeschubst wurde. Zum letzten Vorfall merkte er an, der Angeklagte sei nicht ins Haus gekommen, weil inzwischen eine Kette an der Haustür angebracht war. Andererseits gab er aber an, es hätten 100 Euro vom Wohnzimmertisch gefehlt.

Polizistin: Nur alte Einbruchsspuren an der Terrassentür

Mithilfe der ermittelnden Polizeibeamtin brachte das Gericht Ordnung in die zeitliche Abfolge der Vorfälle. Die Beamtin merkte auch an, dass die Terrassentür bereits aufgesprungen sei, wenn man nur leicht dagegen getippt habe. Das habe der 63-Jährige aber nicht gewusst. An der Tür habe man lediglich eine alte Einbruchsspur gefunden, keine neuen Spuren. Ein Anwohner erzählte, er habe den Angeklagten zweimal „schemenhaft vor der Tür des Rentners herumschleichen sehen“. An der Haustür seien zwar Hebelspuren festgestellt worden, die hätten aber nicht zu einer gefundenen, fremden Gartenschere gepasst, berichtete ein Polizist.

Die Verhandlung wird am 26. Januar fortgesetzt.

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