Vinningen Verbandsgemeinderat schafft Voraussetzung für Supermarktansiedlung
Die Diskussion darüber, ob Vinningen einen Lebensmittelmarkt erhält, zieht sich schon länger. „Die ersten Beschlüsse dazu wurden 2013 gefasst“, erinnerte Bürgermeister Klaus Weber daran, dass auch auf Ebene der Verbandsgemeinde schon lange über den Bau eines Einkaufsmarktes vor den Toren Vinningens gesprochen und beraten wird. Zuletzt sollte ein Lidl-Markt an der Landesstraße 478 entstehen. Dafür sollte in einem Bebauungsplanverfahren ein Sondergebiet Lebensmittelmarkt ausgewiesen werden. Im Frühjahr hat Lidl mitgeteilt, dass sämtliche Grundstücke in dem infrage kommenden Bereich verkauft worden seien. Die Gemeinderat Vinningen hat daraufhin beschlossen, das Bebauungsplanverfahren selbst zu betreiben, um Baurecht zu schaffen. Dabei geht es nicht nur um den Lebensmittelmarkt, sondern auch um ein Mischgebiet „Oberhalb am Dinschelt“, in dem die Ortsgemeinde gerne Platz für Handwerks- und kleine Gewerbebetriebe schaffen möchte. Sie hat das Ingenieurbüro Argus Concept aus Homburg damit beauftragt.
Immer wieder Verzögerungen
Die Gemeinde will das Gebiet möglichst rasch erschließen, dazu gehört der Bau einer Zufahrt von der L478 und der Bau einer Verbindungsstraße vom Wohngebiet Am Dinschelt zur Landesstraße.
Matthias Lang, Fachbereichsleiter Bauen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, blickte im Verbandsgemeinderat auf die Vorgeschichte zurück, in der sich mehrere Projektierer an dem Vorhaben versucht hatten. In der Vorbereitungsphase sei es immer wieder zu Verzögerungen gekommen, weil neue Probleme aufgetaucht waren. Dabei ging es um die schwierige Oberflächenentwässerung, die Anbindung an die L478, einen geplanten Radweg und ein Starkstromkabel der Pfalzwerke, das mittlerweile unterirdisch verlegt wurde.
Um die raumplanerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Supermarkts zu schaffen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Dazu beauftragte der Verbandsgemeinderat ebenfalls das Ingenieurbüro Argus Concept. Harald Hatzfeld (SPD) kritisierte, dass die Verbandsgemeinde die Kosten tragen müsse. In der Vergangenheit sei es üblich gewesen, dass Projektierer die Kosten für die Änderung trugen und dies vertraglich geregelt worden sei. In diesem Fall, so erläuterte Lang, gebe es aber keinen Projektierer.