Lemberg / Ludwigswinkel
Unfall mit zwei Toten: Staatsanwaltschaft wartet auf Ergebnisse von Blutprobe und Gutachten
Der 27-Jährige war am Sonntag mit seinem hoch motorisierten Wagen auf der L487 im Bereich des Braunsbergs auf die Gegenfahrbahn geraten, wo er zunächst zwei Autos streifte. Auf ein drittes prallte er dann frontal. Die Insassen dieses Autos, eine Frau und ein Mann aus Baden-Württemberg, wurden so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle starben. Der 27-jährige Unfallfahrer und seine 18-Jährige Beifahrerin wurden schwer verletzt in Krankenhäuser gebracht. Darüber hinausgehende Angaben von Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Art und Schwere der Verletzungen gibt es nicht. Vier weitere in den Unfall verwickelte Menschen wurden nur leicht verletzt.
Die Blutanalyse soll klären, ob der Fahrer vor dem Unfall Alkohol oder Drogen konsumiert hatte. Noch am Sonntag war ein Gutachter zur Unfallstelle beordert worden, der die Ursache des Unfalls herausfinden soll. Das Ergebnis des Gutachtens liegt der Staatsanwaltschaft ebenso noch nicht vor, teilte sie am Freitag mit.
Keine Auskünfte zu möglichen Zeugenaussagen
In den sozialen Medien sind im Zusammenhang mit dem Unfall ein Video, Fotos der zerstörten Autos und vermeintliche Zeugenaussagen aufgetaucht. Das elf Sekunden lange Video, das wenige Minuten vor dem Unfall im Auto aufgenommen und in einem Messenger-Dienst verbreitet worden war, zeigt, wie der Wagen aus dem Stand auf fast 180 Stundenkilometer beschleunigt wurde. Die Fragen der RHEINPFALZ, ob sich Zeugen gemeldet haben, die den 27-Jährigen vor dem Unfall mit hohem Tempo durch Salzwoog fahren sahen oder auf der Strecke von ihm überholt worden waren, ließ die Staatsanwaltschaft unbeantwortet. Sie verwies darauf, „dass weitere Auskünfte zum Schutz der Ermittlungen gegenwärtig nicht gegeben werden können“.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen nach dem Unfall an sich gezogen. Sie ermittelt derzeit wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Das kann sich aber noch ändern. Im Laufe eines Ermittlungsverfahrens erfolge die rechtliche Bewertung der Staatsanwaltschaft anhand der jeweils zur Verfügung stehenden Erkenntnisse, teilte die Behörde mit.