Zweibrücken-Land RHEINPFALZ Plus Artikel Streit am Arbeitsplatz und Fahrten nach Zweibrücken: Prozess zieht sich

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Ein vergleichsweise einfacher Fall zieht sich vor Gericht hin. Ein Zeuge wird polizeilich vorgeführt und eine Zeugin aus Frankreich kommt nicht.

Ein 48-Jähriger soll am 8. Januar 2025 zweimal mit dem Auto nach Zweibrücken gefahren sein, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß. Auch nach dem dritten Verhandlungstag ist noch kein Urteil gefällt. Am Montag wurde ein Zeuge polizeilich vorgeführt, weil er trotz Ladung am zweiten Verhandlungstag nicht vor Gericht erschienen war, um dort zur Sache auszusagen. Der Richter hatte ihm daraufhin ein Ordnungsgeld von 200 Euro aufgebrummt. Die Hauptbelastungszeugin, die die Frau des Angeklagten längere Zeit gemobbt haben soll, weshalb ihr Mann dann die Zeugin am Arbeitsplatz aufsuchte, hatte im Dezember den Arbeitskollegen als weiteren Zeugen genannt, der den Angeklagten bei der Ankunft vor der Filiale als Fahrer gesehen habe. Der Zeuge bestätigte, dass der Angeklagte vor etwa einem Jahr ins Geschäft kam. Dessen Wagen habe zwar vor der Filiale gestanden, aber er habe den Angeklagten nicht am Steuer gesehen. Ob eine weitere Person im Auto saß, die den Wagen gesteuert haben könnte, könne er nicht sagen. Der Angeklagte hatte angegeben, eine Freundin seiner Frau, die in Frankreich wohnt, habe ihn nach Zweibrücken gefahren.

Zeugin muss noch aussagen

Der Zeuge schilderte, dass es viele Ungereimtheiten auf der Arbeit gab, für die er die Hauptbelastungszeugin verantwortlich machte. Sie habe für Unmut gesorgt und einiges über die Frau des Angeklagten in Umlauf gebracht, das moralisch nicht zu vertreten gewesen sei. In der Folge sei der Frau des Angeklagten gekündigt worden. Das sei schon Mobbing gewesen, wertete er das Geschehen im Nachhinein.

Die in Frankreich lebende Zeugin, die den Angeklagten entlasten sollte, war nicht vor Gericht erschienen. Die Behörde hatte bis dato keinen Nachweis erhalten, dass die Ladung der Zeugin in Frankreich zugestellt wurde. Nach einem Rechtsgespräch mit Staatsanwaltschaft und Verteidiger kristallisierte sich heraus, dass sie noch aussagen soll. Richter Matthias Heinzelmann verkündete, dass er die Frau anrufen wird und ihr klarmachen will, dass sie vor Gericht als Zeugin zu erscheinen hat.

Die Verhandlung soll am Mittwoch, 4. Februar, um 8 Uhr mit ihrer Aussage fortgesetzt werden.

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