Zweibrücken-Land RHEINPFALZ Plus Artikel Streit um Mobbing: Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Zweibrücken

Abholer einer Bande von Schockanrufern haben gestanden.
Abholer einer Bande von Schockanrufern haben gestanden.

Zwei Fahrten ohne Führerschein? In Zweibrücken widersprechen sich Zeugin und Angeklagter. Eine Bordellkarte sorgt zusätzlich für Wirbel. Der Richter lädt neue Zeugen.

Konträrer hätten die Aussagen des Angeklagten und der Hauptbelastungszeugin kaum sein können. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, zweimal ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilgenommen zu haben.

Vor ziemlich genau einem Jahr soll der 48-Jährige, der in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land lebt, gegen 8 Uhr und nochmals gegen 10.30 Uhr nach Zweibrücken gefahren sein, obwohl er zu dieser Zeit keinen gültigen Führerschein besaß. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf die Aussage einer Zeugin, die dort als Verkäuferin gearbeitet hatte und den Fahrer kannte.

Angeklagter: Sie sollte meine Frau in Ruhe lassen

Der Angeklagte war unterwegs zu eben jener Verkäuferin – frühere Arbeitskollegin seiner Ehefrau –, weil diese seine Frau gemobbt habe. Darüber habe er mit ihr reden wollen, sagte er. Am Steuer des Wagens habe jedoch nicht er, sondern eine Freundin gesessen, die im nahen Frankreich zu Hause ist und mit der er zuvor im Baumarkt gewesen sei. Als die Zeugin ihn ins Geschäft kommen sah, sei sie ins Lager gegangen. Er und seine Begleitung seien dann wieder gefahren. Und als er wieder nach Hause kam, habe seine Frau erzählt, dass sie in der Zwischenzeit von der Ex-Arbeitskollegin wieder per Handy Mobbing-Nachrichten erhalten habe. „Dann wollte ich noch mal hin. Sie sollte meine Frau mit ihren Belästigungen endlich in Ruhe lassen“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Bei dieser erneuten Fahrt sei wieder die Freundin gefahren.

Sie habe gesehen, wie der 48-Jährige mit dem Wagen vorfuhr und schräg vor der Lagertür parkte, weil sie mit einem rauchenden Arbeitskollegen vor der Eingangstür gestanden habe, sagte die Zeugin aus. Der Angeklagte habe zu ihr gesagt, dass das, was passiert sei, starke Konsequenzen gehabt habe, seiner Frau sei nämlich gekündigt worden. Gegen 10/10.30 Uhr sei er nochmals ins Geschäft gekommen, sei in Aufruhr und sehr verärgert gewesen. Er habe ihr eine Bordellkarte überreicht – wobei offen blieb, worum genau es sich dabei handelte – und gesagt, dass dies der richtige Arbeitsplatz für sie sei. Beim ersten Eintreffen habe sie ihn anfahren sehen, beim zweiten Mal nicht, da sie im Lager gewesen sei. Er habe allein im Wagen am Steuer gesessen.

Wer noch alles gehört werden soll

Richter Matthias Heinzelmann wollte von der Zeugin wissen, wie ihr Verhältnis zur Frau des Angeklagten war. Sie habe mit ihr gar keinen Stress gehabt. „Ich dachte, ich hätte mich mit ihr gut verstanden“, sagte sie. Ob sie denn die Frau des Angeklagten gemobbt und sexuelle Anspielungen gemacht habe, hakte der Richter nach. „Das ist das Erste, was ich höre,“ antwortete die Zeugin. Sie habe ihr gar nichts Bösartiges geschrieben, sie vielmehr ermuntert. Als sie den Wagen beschrieb, in dem der Angeklagte saß, merkte die Zeugin an, dass sie gegenüber der Polizei möglicherweise ein falsches Kennzeichen genannt habe. Vielleicht habe sie Buchstaben oder Zahlen vertauscht.

Wegen der unterschiedlichen Darstellungen wollte der Richter weitere Zeugen hören: die Freundin, die den Angeklagten gefahren haben soll, und den rauchenden Kollegen, der mit der Zeugin vor dem Geschäft stand, als der Angeklagte dort eintraf. Die Verhandlung soll deshalb am Montag fortgesetzt werden.

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