Südwestpfalz
Platznot: Kreisverwaltung hat mittlerweile 100 Mitarbeiter ausgelagert
Weil die räumlichen Kapazitäten in den Gebäuden der Kreisverwaltung am Unteren Sommerwaldweg in Pirmasens erschöpft waren, hat der Landkreis Abteilungen ausgelagert. Durch die Anmietung von Büroräumen im Bananabuilding auf der Husterhöhe konnte der Raumbedarf weitgehend gedeckt werden. Im Oktober wurden dort noch Büroräume vom Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestpfalz (ZAS) übernommen, damit sei der Raumbedarf gedeckt, teilte die Kreisverwaltung mit.
Rund 300 Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind am Verwaltungssitz mit seinen Nebengebäuden tätig. Außerhalb des Kreisverwaltungsstandortes sind mittlerweile die Kreisvolkshochschule und die Kreismusikschule, der Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes, das Kommunale Jobcenter, die Schuldnerberatung und die Abteilung Bauen und Umwelt untergebracht. Rund 100 Mitarbeiter des Kreises haben ihre Arbeitsplätze in externen Gebäuden, dabei sind Sekretariate, Hausmeister, Reinigungskräfte an Schulen, Lehrkräfte der Kreismusikschule und Mitarbeiter der Recyclinghöfe nicht berücksichtigt.
Halbe Million Euro für Miete und Nebenkosten
Derzeit unterhält die Kreisverwaltung drei externe Standorte: die Kommunalen Jobcenter in Dahn in der Pirmasenser Straße und in Zweibrücken in der Maxstraße sowie im Bananabuilding auf der Husterhöhe in Pirmasens. Insgesamt hat der Kreis 4000 Quadratmeter Büroflächen angemietet. Dafür fallen pro Jahr rund 300.000 Euro Miete und 130.000 Euro Nebenkosten an. Noch nicht berücksichtigt sind darin die Kosten für die seit Oktober angemieteten ehemaligen ZAS-Flächen im Bananabuilding.
Um dem gestiegenen Platzbedarf gerecht zu werden, war neben der seit längerem erforderlichen Sanierung des Verwaltungsgebäudes auch eine Erweiterung geplant. Eine Machbarkeitsstudie wurde dem Kreistag im Frühsommer 2021 vorgelegt. Im Februar hatte die Ludwigshafener Gesellschaft Sander Hofrichter Architekten eine aktualisierte Kostenschätzung für die Sanierung und Erweiterung der Kreisverwaltung vorgestellt. Die Summen, die dabei genannt wurden, übersteigen das finanzielle Leistungsvermögen des Landkreises. Als günstigste Variante wurde der Neubau des Gebäudes in Massivbauweise genannt. Die Kosten hierfür wurden auf 54 Millionen Euro geschätzt. Allerdings sind die Kosten für den Kauf eines Grundstücks noch nicht berücksichtigt.
Preisexplosion und CO2-Bepreisung
Bei der ersten Machbarkeitsstudie vor drei Jahren war der Teilabriss und der Neubau von Gebäuden sowie die Sanierung des Büroturms mit rund 30 Millionen Euro als günstigste Variante genannt worden. Das war dann auch die vom Kreistag bevorzugte Variante. Sie würde heute rund 55,3 Millionen Euro kosten. Die Schätzungen sind nicht nur wegen der Preisentwicklung im Bausektor aktualisiert worden, sondern weil die neue Kreistagskoalition auch Parameter wie die CO2-Bepreisung und die Holzhybrid-Bauweise berücksichtigt haben wollte.
Der Kreistag war sich im Februar einig, dass das Vorhaben nur bei einer großzügigen Förderung durch das Land finanzierbar ist. Eine Antwort auf die Anfrage des Kreises, wie hoch die Förderung für die jeweiligen Varianten ist, liegt noch nicht vor.
Mieten statt bauen
Mittlerweile gibt es andere Überlegungen bezüglich des Verwaltungssitzes. Muss der Landkreis überhaupt ein Verwaltungsgebäude besitzen oder kann er auch nur Mieter sein? Kann der Kreis sich durch einen Dritten ein Gebäude bauen lassen und dann als Mieter einziehen? Dabei sind einige vergaberechtliche Vorgaben zu beachten, das hatte Landrätin Susanne Ganster (CDU) in der vergangenen Kreistagssitzung betont und auf ein Schreiben des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums verwiesen.
In der Regel müssen öffentliche Auftraggeber wie Verwaltungen größere Projekte über ein Vergabeverfahren ausschreiben. Sie fordern damit Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aus. Dieses Vergabeverfahren kann unter bestimmten Bedingungen entfallen, etwa bei der Anmietung von Büroflächen. Der Kauf und die Anmietung bestehender Immobilien ist auch dann nicht ausschreibungspflichtig, wenn das Gebäude erst noch gebaut werden muss. In diesem Fall darf es aber kein Auftragsbau sein. Der Kreis darf keinen Einfluss auf die Gestaltung oder die Konzeption des Gebäudes nehmen. Er kann aber Vorgaben hinsichtlich der Ausstattung des Gebäudes machen. Auch hier gibt es hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen noch Klärungsbedarf mit dem Wirtschaftsministerium.