Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Landkreis hat in zwölf Monaten elf abgelehnte Asylbewerber abgeschoben

Im August hatte die Bundesregierung ein Flugzeug gechartert, um abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan auszufliegen. Das Foto
Im August hatte die Bundesregierung ein Flugzeug gechartert, um abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan auszufliegen. Das Foto entstand 2019 bei einem Abschiebeflug aus Leipzig.

Elf Menschen aus dem Landkreis Südwestpfalz wurden in den vergangenen zwölf Monaten abgeschoben, weil ihr Asylantrag abgelehnt worden war. 163 weitere sind zur Ausreise verpflichtet.

In der vergangenen Woche hatte die RHEINPFALZ über einen Fall in Dahn berichtet, als die Abschiebung einer bulgarischen Familie scheiterte. Unvermittelt war in den frühen Morgenstunden die Ausländerbehörde bei einer vierköpfigen Familie aufgetaucht, um sie abzuholen und zum Flughafen zu bringen, wo sie ein Flugzeug nach Bulgarien besteigen sollten. Die Abschiebung scheiterte, weil die Frau im sechsten Monat schwanger war und nicht auf die Schnelle geklärt werden konnte, ob die Schwangerschaft ein Abschiebehindernis ist.

Ähnlich wie der Familie, bei der plötzlich die Ausländerbehörde vor der Tür stand, erging es in den vergangenen zwölf Monaten elf Menschen in der Südwestpfalz, deren Antrag auf Asyl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingen abgelehnt worden war, wie die Kreisverwaltung auf Anfrage mitteilte. Dabei handelte es sich um Menschen aus der Türkei, Armenien, Irak, Pakistan und Nigeria. Sie seien in die Türkei, nach Armenien, Irak, Pakistan, Frankreich und Nigeria ausgereist.

330 laufende Asylverfahren

Derzeit leben 330 Menschen im Landkreis, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wie die Kreisverwaltung weiter ausführt, halten sich 163 Menschen im Kreis auf, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die ausreisepflichtig seien, bei denen es aber bestimmte Gründe eine Abschiebung verhindern. Dazu gehören laut Kreisverwaltung medizinische Gründe, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, fehlende Reisedokumente und einer ungeklärten Identität.

Wie viele abgelehnte Asylbewerber im Kreis leben, deren Abschiebung noch nicht vollzogen ist, obwohl es keinen Hinderungsgrund gibt, konnte die Kreisverwaltung nicht genau sagen. Die Anzahl liege im kleinen zweistelligen Bereich. Mitunter dauere es Jahre, bis es nach der Ablehnung des Asylbegehrens zur Abschiebung komme, räumte die Behörde ein. „Dies kann sich je nach Fall von einer Woche bis hin zu mehreren Jahren nach Eintritt der Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung erstrecken“, antwortete sie auf Anfrage der RHEINPFALZ.

Wie hoch die Kosten sind, die dem Kreis durch abgelehnte Asylbewerber entstehen, die nicht abgeschoben wurden, bezifferte der Kreis nicht. Es handele sich um Kosten, die im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen: Kosten der Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und Kosten im Rahmen der Krankenhilfe.

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