Dahn RHEINPFALZ Plus Artikel Warum eine geplante Abschiebung scheiterte

Der Flug nach Bulgarien startete ohne die syrische Familie aus Dahn.
Der Flug nach Bulgarien startete ohne die syrische Familie aus Dahn.

Wie viel Abschiebungen im Landkreis im vergangenen Jahr stattfanden, weiß die Kreisverwaltung nicht. Auf Anfrage verweist sie auf „intensive Recherchen“, die dafür notwendig seien. Derweil liegen der RHEINPFALZ Informationen über eine geplante Abschiebung vor, die Fragen aufwirft.

Der Zugriff erfolgt in den frühen Morgenstunden. Um 7.15 Uhr klingelt es am vergangenen Mittwoch an einem Haus in der Pirmasenser Straße in Dahn. Vor der Tür stehen zwei Polizisten und eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde. Auf der Straße stehen zwei Polizeiautos sowie ein blauer VW-Bus. Was dann folgt, werden die Beteiligten wohl nicht so schnell vergessen.

Die Beamten sind gekommen, um eine syrische Familie abzuschieben. Das Ehepaar mit zwei Kindern ist über Bulgarien nach Deutschland geflüchtet. Als die Polizei klingelt, macht die Mutter die Kinder für die Schule, beziehungsweise den Kindergarten fertig. Der Vater steht unter der Dusche. Er flieht nach Informationen der RHEINPFALZ durch ein Fenster halbnackt in den Wald. Später greift ihn die Polizei in Dahn auf.

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Warum diese Abschiebung falsch ist

Barsches Auftreten

Die Frau muss ihr Handy abgeben. Eine deutsche Zeugin berichtet, dass die Kinder aufgeregt und verängstlicht sind. Sie erzählt auch vom barschen Auftreten und dem Befehlston der Mitarbeiterin der bei der Kreisverwaltung angesiedelten Ausländerbehörde. Unter Tränen seien die Frau und ihre Kinder schließlich in den VW-Bus gestiegen.

Weil die Frau jedoch im sechsten Monat schwanger ist, kann sie nicht direkt abgeschoben werden. Die Polizei bringt sie ins Pirmasenser Krankenhaus. Letztlich soll dort geklärt werden, ob sie aus medizinischen Grünen abgeschoben werden darf oder nicht. Eine Ärztin kommt nach einer gynäkologischen Untersuchung zu dem Schluss, dass dies nicht möglich sei. Es müssten noch Ergebnisse einer Fruchtwasseruntersuchung abgewartet werden. Daraufhin kommt die gesamte Familie wieder zurück nach Dahn. Der Flieger nach Bulgarien startet ohne sie.

Asylantrag abgelehnt

Selbst, wenn sie zurück nach Bulgarien gebracht worden wären, wäre es unklar, ob sie dort bleiben müssten. Denn die Familie hatte nach Informationen der RHEINPFALZ Einspruch gegen den in Deutschland abgelehnten Asylantrag eingelegt. Das bestätigt die Kreisverwaltung auf Anfrage. Sie verweist zudem darauf, dass der Asylantrag als unzulässig abgelehnt worden sei, da die Familie schon in Bulgarien einen Asylantrag gestellt hatte und dort bereits Schutz gewährt bekommen hat. Deshalb sei die Abschiebung geplant worden. Eine laut Kreisverwaltung mehrfach angebotene freiwillige Ausreise nach Bulgarien habe die Familie abgelehnt.

Die eingereichte Klage habe zudem keine aufschiebende Wirkung. Das liege nicht zuletzt daran, weil der Anwalt der Familie keinen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Abschiebung gestellt habe. Sollte im Rahmen der Klage die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgehoben oder korrigiert werden, würde der Familie laut Kreisverwaltung eine Rückkehr nach Deutschland ermöglicht werden.

Schwangere abschieben?

Der Umgang mit schwangeren Frauen, die abgeschoben werden sollen, ergibt sich laut dem rheinland-pfälzischen Integrationsministerium aus dem Aufenthaltsgesetz und weiterführenden Erlässen des Landes. Grundsätzlich gelte, dass gesundheitliche Gründe einer Abschiebung nicht entgegenstehen. Wesentliche Erkrankungen müssten deshalb von der betroffenen Person selbst vorgebracht und belegt werden. Von Amts wegen zu prüfen sei allerdings immer, ob tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde, vorliegen.

Die Kreisverwaltung antwortet auf eine Anfrage der RHEINPFALZ, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit sei. Das Integrationsministerium verweist jedoch darauf, dass das Land geregelt habe, dass bei Risikoschwangerschaften ein tatsächliches Abschiebungshindernis vorliegt. Gleiches gelte bei regulären Schwangerschaften während der Mutterschutzzeiten. Die beginnt normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt.

Sollte das Kind in Deutschland geboren werden, würde das jedoch nicht automatisch bedeuten, dass die Familie hier bleiben darf und nicht mehr abgeschoben werden kann. Ausländerbehörde sind laut Integrationsministerium verpflichtet, Kinder, die in Deutschland geboren werden und deren Eltern vollziehbar ausreisepflichtig sind, dem BAMF zu melden. Diese Behörde prüfe dann wiederum im Rahmen des Asylverfahrens, ob dem Kind ein Schutz zuerkannt wird oder ob der Antrag abgelehnt wird und auch das Kind zur Ausreise aufgefordert wird.

Abschiebung droht weiterhin

Wie es konkret weitergeht in dem Fall, ist noch offen. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass sie derzeit das endgültige Untersuchungsergebnis der gynäkologischen Untersuchung abwarte. Je nachdem, was dabei rauskommt, muss die Familie weiterhin damit rechnen, dass morgens unangemeldeter Besuch vor der Tür steht. Die Kreisverwaltung macht klar: „Abschiebungen werden grundsätzlich nicht angekündigt.“

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