Grossbundenbach / Zweibrücken
Holocaust verharmlost? Ermittlungen gegen Bürgermeister zu Ende
Der Großbundenbacher Steffen Schmidt hatte den Bürgermeister angezeigt, weil der beim Geburtstag seines Vaters, des ehemaligen Ortsbeigeordneten Herbert Schmidt, im Dezember 2023 über das Vorgehen Israels im Gaza-Konflikt gesagt habe: „Israel betreibt im Gazastreifen eine Endlösung wie im Dritten Reich.“ Das sei keine gerechtfertigte Israel-Kritik mehr, sondern eine Verharmlosung des Holocaust, findet Schmidt.
Private Feier, deshalb keine Volksverhetzung
Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft hat das Verfahren jedoch eingestellt. Die Verharmlosung des Holocaust stehe nur unter Strafe, wenn sie öffentlich oder in einer Versammlung erfolgt, heißt es in der Begründung. Dies sei hier – bei einer Diskussion „im Rahmen einer privaten Geburtstagsfeier zwischen vier persönlich bekannten Personen“ – nicht der Fall. Eine private Feier stelle keine Versammlung im Sinne des entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch dar.
Gegen diese Entscheidung hat Steffen Schmidt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Auch die blieb erfolglos – aus dem gleichen Grund: „Auch die Generalstaatsanwaltschaft sieht ein Vergehen der Volksverhetzung bereits deshalb als nicht gegeben an, weil die beanzeigte Äußerung auf einer privaten Geburtstagsfeier gefallen sein soll und daher weder öffentlich noch im Rahmen einer Versammlung erfolgt ist“, teilte der Zweibrücker Generalstaatsanwalt Martin Graßhoff auf Anfrage der RHEINPFALZ mit.
Um den kritisierten Satz an sich geht es gar nicht
Dabei gehe es gar nicht um die Frage, ob der beanstandete Satz an sich in einem größeren Rahmen als Volksverhetzung gelte oder ob er tatsächlich so gefallen ist: „Ich möchte darauf hinweisen, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft eine inhaltliche Prüfung der beanzeigten Äußerung vorgenommen haben“, betont Graßhoff. „Da eine Strafbarkeit wegen der fehlenden Öffentlichkeit der Aussage von vorneherein ausscheidet, bedurfte es über den genauen Inhalt und den Äußerungszusammenhang und -kontext auch keiner Entscheidung“, ergänzt er.
Es sei „bereits ungeklärt, wie die Äußerung im Einzelnen genau ausgefallen war und in welchen Gesamtzusammenhang des Gesprächs sie zu stellen ist. Der Beschuldigte selbst hat ausdrücklich bestritten, dass er mit seinen Äußerungen eine Verharmlosung der Verbrechen des Holocausts objektiv vorgenommen hat. Er hat zudem angegeben, dass er mit seinen Äußerungen über die Situation im Gaza-Gebiet auch subjektiv keinesfalls eine Relativierung der Verharmlosung der Verbrechen des Holocaust vornehmen wollte.“ Der Bürgermeister habe zudem darauf hingewiesen, „dass er sich im Rahmen seines jahrzehntelangen politischen und sonstigen ehrenamtlichen Engagements stets für den demokratischen Rechtsstaat eingesetzt und jegliche Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen nachdrücklich abgelehnt habe“.
Das Verfahren ist damit zu Ende
Mit der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ist der Fall erledigt. Ein so genanntes Klageerzwingungsverfahren könne Schmidt nicht anstreben, da er durch die beanzeigte Äußerung nicht selbst unmittelbar in eigenen Rechten verletzt sei, erklärt Graßhoff.