Hauenstein RHEINPFALZ Plus Artikel Gottesdienst im Karmelkloster

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Während in der katholischen Pfarrei mit den Kirchengemeinden Hauenstein und Schwanheim/Lug zunächst bis zum Ende des Monats keine öffentlichen Gottesdienste angeboten werden, besteht in der Kapelle des Karmelklosters die Gelegenheit, mit den Ordensschwestern eine Heilige Messe zu feiern: Seit 11. Januar dürfen wieder knapp 20 angemeldete Personen an der Eucharistiefeier teilnehmen.

Die aktuelle Dienstanweisung des Bistums vom 5. Januar betont aber die besondere Schutzwürdigkeit der klösterlichen Gemeinschaft mit ihren oft betagten Mitgliedern. Und sie weist auch darauf hin, dass sich das Virus – bedingt durch das Gemeinschaftsleben in einem Konvent – schnell ausbreiten kann. Damit der Kontakt zwischen dem Zelebranten und dem Konvent auf „das absolute Minimum reduziert“ werden kann, beschreibt Speyer sehr klare und eng definierte Regeln für den zelebrierenden Priester. So soll der gemeinsame Aufenthalt in der Sakristei vermieden werden, die Kommunion wird den Schwestern in einem geschlossenen Ziborium in den Schwesternchor gebracht, wo eine Ordensschwester die Kommunion an die Mitschwestern austeilt.

Nur mit Anmeldung und Maske erlaubt

Die Öffentlichkeit ist bei den Gottesdiensten der klösterlichen Gemeinschaft zugelassen. In der im rechten Winkel zum Schwesternchor angelegten Karmelkapelle sind die Plätze, die unter der Wahrung der Abstandsregeln möglich sind, markiert. „Teilnehmen können aber nur Personen, die sich mit den notwendigen Kontaktdaten angemeldet haben. Ohne Anmeldung und ohne Mund-Nasen-Maske können wir niemanden in die Kirche lassen“, berichten die Schwestern, die mit Bedauern auch die Regel einhalten müssen, dass in den Gottesdiensten Gemeindegesang nicht möglich ist. „Die musikalische Gestaltung ist auf maximal eine Einzelstimme zu begrenzen. Instrumentalisten, aber keine Blasmusiker, dürfen den Gottesdienst mitgestalten“, heißt es in der Dienstanweisung aus Speyer.

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