Contwig RHEINPFALZ Plus Artikel Explosion in Contwig: Angeklagte haben auf heißer Ofenplatte im Gasgemisch gerührt

Bei der Explosion im November in Contwig hätte auch das ganze Haus abbrennen können.
Bei der Explosion im November in Contwig hätte auch das ganze Haus abbrennen können.

Sie hatten auf dem Ofen in der Küche Feuerzeuggas in einer Colaflasche erhitzt. Jetzt stehen die beiden Männer vor Gericht. Warum sie so etwas Gefährliches taten, das musste die Polizei auch erst mal im Internet nachlesen, sagte am Freitag eine Beamtin.

Im Prozess gegen die beiden Männer (29 und 24 Jahre alt), die im November 2019 in Contwig beim Herstellen von „Butan-Haschöl“ eine folgenschwere Explosion verursachten, sagten am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Zweibrücken mehrere Gutachter und Polizisten als Zeugen aus. Die beiden Angeklagten hatten am 28. November 2019 gegen 14 Uhr in der Küche des 28-Jährigen in Contwig aus Marihuana ein hochkarätiges Haschöl, auch Butano-Honey-Oil (BHO) genannt, herstellen wollen, um es danach selbst zu konsumieren.

Dabei verursachten sie eine Explosion, bei der die gesamte Küchenrichtung aus den Halterungen gerissen, die Fensterscheibe samt Rollladenpanzer auf die Hauptstraße flog, eine Wohnungstür aus den Fugen gerissen wurde und die beiden selbst durch die Wucht der Explosion nach oben gerissen wurden. Die beiden Männer erlitten schwere Verbrennungen im Gesicht und den Händen und Unterarmen.

Der Rechtsmediziner aus Homburg untersuchte die von den beiden genutzte Colaflasche, mit der sie das Marihuana extrahieren wollten, um einen höheren Wirkstoff zu erzielen. In der Flasche befanden sich 127 Gramm Marihuana. 164 Gramm Marihuana fanden die Ermittler auf der Couch im Wohnzimmer. Laut Untersuchung hatten die Blüten einen THC-Wirkstoffgehalt von acht bis elf Prozent. Aus der Cola - Flasche zog der Gutachter etwa 1,2 Gramm „braune Flüssigkeit“. Eine ölige Substanz, die durch die Extraktion das Fünffache an THC-Gehalt aufwies. Ein Produkt der beiden Marihuana-Köche. „Dieses Produkt wird von Konsumenten verdampft inhaliert und erzeugt eine starke Wirkung im Gehirn“, so der Gutachter. Das wollten sie, gestanden die beiden, die seit Jahren gemeinsam Cannabis konsumierten.

Ein Drogenermittler bestätigte dass auf dem sichergestellten Handy des 29-Jährigen zwei Tage vor der Explosion zwölf Einträge gefunden wurden, wie sich der Benutzer über Anleitungen zur Herstellung von Haschöl durch Extraktion informierte. Über die Folgen der sogenannten BHO-Herstellung informierte ein Physiker. „Es ist in geschlossenen Räumen immer gefährlich, es kann zum Vollbrand führen“, sagte der Gutachter.

Wie es dazu kam, schilderte der 24-jährige Angeklagte. Er habe bei einem Zweibrücker Dealer 200 Gramm Marihuana gekauft, was sich als „Dreck“ hergestellt habe. Sie wollten daraus besseren Stoff herstellen. Bei dem Experiment habe er hinter seinem Freund am Ofen gestanden, als dieser den Inhalt der Flasche erhitzen wollte. „Ich stand hinter ihm, wollte mit dem Löffel rühren, dass das Gas rausgeht. Dann weiß ich nichts mehr“, sagte er. Er sei dann geflüchtet und habe sich Tage später bei der Polizei gestellt.

Die Folgen dieses Experimentes beschrieben fünf Beamte der Polizeiinspektion Zweibrücken, die nach der Explosion sofort dorthin eilten. Im Treppenhaus sei die Tür raus gesprungen, Splitter lagen auf der Treppe, Küchenteile waren aus der Wand gerissen, die Ceranplatte auf dem Ofen war zersprungen, neben der Couch lag ein Beutel mit Marihuana, hinter der Couch lagen ein Karton mit Gaskartuschen, aus einer großen 1,5 Liter Flasche drang penetranter Gasgeruch. „Wir machten uns auf der Dienststelle erst mal kundig und fanden im Internet die Anleitung für die Herstellung von Haschöl“, sagte eine Beamtin.

Zum Schluss hörten sich die Richter den Psychiater an. Dieser stellte fest, dass beide trotz ihrer Drogensucht als schuldfähig gelten dürften. Wegen ihres Hanges, weiterhin Drogen zu sich nehmen, sei nicht auszuschließen, dass sie weiter rechtswidrige Taten begehen. Die Unterbringung des 24-Jährigen in eine Entziehungsanstalt hat der Gutachter empfohlen. Beim 29-Jährigen reiche eine ambulante Drogentherapie: „Er scheint bemüht, sich ohne Drogen zu halten.“

Die Plädoyers sollen am 6. Juli gesprochen werden, sagte die Vorsitzender Richterin Susanne Thomas.

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