Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Corona-Soforthilfe: Rückzahlung in Teilen „unfair“

Jan Leyser ist Leiter des Geschäftsbereichs Betriebsberatung und Gewerbeförderung bei der Handwerkskammer der Pfalz.
Jan Leyser ist Leiter des Geschäftsbereichs Betriebsberatung und Gewerbeförderung bei der Handwerkskammer der Pfalz.

Die Handwerkskammer der Pfalz sieht die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe kritisch. Vor allem Friseure sind schwer betroffen. Details im Artikel.

Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe des Bundes beschäftigt die Handwerkskammer der Pfalz (HWK) seit einiger Zeit, erzählt Jan Leyser, Leiter des Geschäftsbereichs Betriebsberatung und Gewerbeförderung. Regelmäßig meldeten sich verunsicherte Geschäftsleute. „Für manche ist die Rückzahlung existenzbedrohend“, sagt Leyser.

Im Gespräch mit der RHEINPFALZ hatten einige Geschäftsleute aus der Südwestpfalz Unzufriedenheit mit der Handwerkskammer geäußert, sie würden mehr Unterstützung erwarten. „Wir haben alles getan, was innerhalb unseres Rahmens möglich war“, entgegnet darauf Leyser. Die Vorgabe, die Corona-Soforthilfe zu kontrollieren, komme vom Bund, die Umsetzung liege in Rheinland-Pfalz bei der Investitions- und Strukturbank ISB. Die Handwerkskammer habe sich unter anderem bei der Bank sowie bei Bundestagsabgeordneten für ihre Unternehmen eingesetzt, jedoch ohne Erfolg.

Monate einzeln betrachten wäre fairer gewesen

Die HWK sieht das Rückzahlungsverfahren der Corona-Soforthilfe kritisch: „Vor allem die Friseurinnen und Friseure werden dadurch benachteiligt“, sagt Leyser. Diese hätten nach dem ersten Lockdown alles gegeben, um die Schließzeiten nachzuarbeiten. Das habe dazu geführt, dass der Bemessungszeitraum von drei Monaten, der zur Überprüfung der Bedürftigkeit herangezogen werde, für die Geschäftsinhaber zum Nachteil werde. „Es wäre viel fairer gewesen, wenn jeder Monat einzeln betrachtet worden wäre“, sagt Leyser. Dann wäre die Schließzeit in der Prüfung ersichtlich gewesen und die Betrieben hätten zumindest einen Teil der Corona-Soforthilfe behalten können.

In anderen Bundesländern, beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, habe zudem unter bestimmten Umständen bei der Corona-Soforthilfe ein fiktiver Unternehmerlohn angesetzt werden können. Das war in Rheinland-Pfalz nicht möglich.

Brief besser nicht ignorieren

Für viele sei die Rückforderung ein Schock, doch den Brief einfach ignorieren sollten die Geschäftsleute nicht, warnt Leyser. Es sei davon auszugehen, dass die Betriebe dann erneut Post von der ISB erhalten.

Das Argument, dass die Auszahlung der Corona-Soforthilfe kontrolliert werden müsse, weil es sich bei den Mitteln um die Gelder von Steuerzahlern handelt, sei nachvollziehbar. Tatsächlich gebe es bestimmte Gewerbe, die 2020 ein sehr gutes Geschäftsjahr gehabt hätten. Dazu zähle der überwiegende Teil der Bau- und Ausbaubetriebe, weil sich viele Menschen dazu entschlossen hätten, in ihre Wohnungen und Häuser zu investieren. Dennoch sei die Auslegung für manche Gewerbe unfair, so Leyser.

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