Waldfischbach-Burgalben
Altenheim: Vertrag noch im Januar unterschreiben
Die Unternehmensgruppe Schenk aus Pirmasens plant diese 25-Millionen-Euro-Investition. Betreiber wird die Marienhaus-Unternehmensgruppe. Der städtebauliche Vertrag ist wichtige Grundlage für alle folgenden Schritte. Fragen zum Vertrag wurden am 16. Dezember in einem Gespräch geklärt, an dem neben Oestreicher, Investor Manfred Schenk und seinen Kollegen die Beigeordneten der Ortsgemeinde, die Sprecher aller im Rat vertretenen Fraktionen sowie Vertreter der Verbandsgemeinde teilnahmen.
Die Schenk-Gruppe hatte im Spätsommer einen städtebaulichen Vertrag vorgelegt. Die Ortsgemeinde zog einen Fachanwalt für Bau- und Vertragsrecht hinzu, um die Wünsche der Fraktionen einzuarbeiten und prüfen zu lassen, ob der Vertrag gesetzeskonform ist. Der Vorschlag des Anwaltes ging Schenk Ende November zu, war Gegenstand der Sitzung am 16. Dezember. Zudem, erläuterte Oestreicher, ging es um die Abwägung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange.
Wichtiges Thema: Präsenzsitzung trotz Corona
Es sei ein sehr guter Termin gewesen, bilanzierte Oestreicher am Montag. Die Fragen seien geklärt. „Ich gehe davon aus, dass das jetzt für alle Fraktionen gilt“, sagte er. Noch fehle der formale Beschluss, und den möchte er, um keine weiteren Verzögerungen im Projektablauf zu haben, noch in diesem Monat in einer Ratssitzung herbeiführen. Trotz Corona soll es eine Präsenzsitzung werden, weil das Thema so wichtig sei.
Ein Knackpunkt des Vertrags war, dass manche Ratsmitglieder die Schenk-Gruppe verpflichten wollten, die Investition auf dem Hotel-Martin-Gelände zu tätigen. Darauf hatte Oestreicher in der Ratssitzung Anfang Dezember aufmerksam gemacht. „Dass wir das nicht tun können, weil wir als Ortsgemeinde nicht Grundstückseigentümer sind, dürfte jetzt jeder verstanden haben“, sagte Oestreicher. Das Hotelgrundstück inklusive Brandruine ist noch Eigentum eines Privatmannes. Die Schenk-Gruppe hat eine Option auf den Kauf des Geländes. Voraussetzung ist, dass es eine Baugenehmigung für das dortige Projekt betreutes Wohnen gibt, das unabdingbar mit dem Seniorenheim Am Rathaus verbunden ist. Die Frage, die man sich stellen müsse, sei, „ob wir Vertrauen haben zu dem Investor oder nicht“, sagte Oestreicher und antwortete sich selbst: „Wir haben Vertrauen zu dem Investor“.
Sechs Meter von der Kirche weg
Die Schenk-Gruppe hatte einen Bebauungsplan für das Seniorenheim vorgelegt, dem der Rat zustimmen soll, so Oestreicher. Nun haben sich die Träger öffentlicher Belange damit befasst. So rücke die Bebauung auf Wunsch des Denkmalschutzes noch mal sechs Meter von der protestantischen Kirche weg, berichtete Oestreicher. Eine Einigung wurde auch bei der Dachgestaltung erzielt. Das Altenheim, das aus zwei Bauten besteht, die durch eine gläserne Brücke verbunden werden, bekommt ein Mansardendach. Die Dachneigung wird nach unten gezogen. Diese Schräge ist sichtbar. Oben wird das Dach allerdings flach und begrünt, was ökologisch Vorteile bringt. Für die Gemeinde sei wichtig, dass die 30 öffentlichen Parkplätze hinter der Kirche erhalten bleiben. „Sie werden nur etwas anders angeordnet“, sagte Oestreicher.
Heim und betreutes Wohnen gehören zusammen
Investor Manfred Schenk bestätigte am Montag auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass auch die Unternehmensgruppe das Gespräch im Dezember als produktiv eingeschätzt hatte. Positiv sei, „dass wir einvernehmliche Lösungen gefunden haben“, sagte Schenk. Man hoffe, dass der städtebauliche Vertrag wie geplant in diesem Monat unterzeichnet wird. Schenk unterstrich, dass das Seniorenheim und die Pläne für das Gelände des ehemaligen Hotel Martin für die Unternehmensgruppe zusammengehören. „Das ist ein Projekt“, betonte Schenk.
Für das Gebäude, das auf dem Hotel-Gelände entstehen soll, wird – im Gegensatz zum Altenheim – kein neuer Bebauungsplan benötigt. Die Schenk-Gruppe hat dafür bereits eine Bauvoranfrage bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Planungsbehörde gestellt. Die „wurde positiv beschieden“, sagte Schenk. Aus Sicht der Behörde spricht also nichts gegen die Pläne. Was fehlt, um den Bauantrag einreichen zu können, ist der städtebauliche Vertrag.