Kreis Südliche Weinstraße Zwangsfusion von Maikammer mit Edenkoben war verfassungswidrig

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Knapp ein Jahr nach der Zwangsfusion mit Edenkoben wird Maikammer im Kreis Südliche Weinstraße wieder eigenständige Verbandsgemeinde. Das verkündeten die Richter am rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz am Montag.

Mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie der Landesverfassung sei die Eingliederung nicht vereinbar, begründeten sie ihre Entscheidung. Im Zuge der rot-grünen Gebietsreform war die Gemeinde im Juli 2014 angegliedert worden. Dagegen hatte sie sich vor dem VGH gewehrt und sich darauf berufen, als leistungsstarke Gemeinde unter eine Ausnahmeregelung zu fallen. „Ich sehe diese Entscheidung als eine Bestätigung unserer Auffassung“, sagte der nun wieder eingesetzte Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Karl Schäfer (CDU). Das grundlegende Gesetz, das die Kriterien solcher Fusionen festlegt, sei aber verfassungskonform, verkündeten die Richter. Innenstaatssekretär Günter Kern (SPD) bewertete das positiv. Dagegen sehe er es negativ, dass die Richter die Fusion für nichtig erklärten. Sechs weitere Zwangsfusionen stehen vor dem VGH auf dem Prüfstand. Auf sie habe das Urteil vom Montag keine Auswirkung, sagten die Richter. (dpa)

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