Kreis Südliche Weinstraße Schwere Kost für Wirte

Zu kräftig eingeschenkt wird Gastronomen laut Gaststättenverband durch die Schankerlaubnissteuer.
Zu kräftig eingeschenkt wird Gastronomen laut Gaststättenverband durch die Schankerlaubnissteuer.

Gastronom Siegbert Rögner aus Rhodt will sich gegen die von ihm verlangte Schankerlaubnissteuer wehren. In Sachen Widerspruchsbegründung verweist er auf Anfrage an eine Neustadter Kanzlei. Trotz mehrerer E-Mail-Anfragen bei der zuständigen Rechtsanwältin war aber keine Stellungnahme über die Gegenargumente zu erhalten. Der Landkreis SÜW nimmt pro Jahr rund 160.000 Euro an Schankerlaubnissteuer ein, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Diese wird nach der Grundfläche der Wirtschaftsräume und nach dem letzten Jahresumsatz berechnet und ist einmal fällig. Bei Neueröffnungen wird erneut zur Kasse gebeten. In der Steuersatzung sind Befreiungen und Ermäßigungen vorgesehen, heißt es. In den vergangenen Vier Jahren hat die Kreisbehörde zwölf Widersprüche registriert, von denen einer im Kreisrechtsausschuss behandelt wurde. Nie wurde einem Widerspruch in der Sache stattgegeben. Sofern es Änderungen gab, lagen von dem Steuerschuldner falsch gemeldete Umsatzzahlen zugrunde. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass der Kreis nur wenige Steuern zur Einnahmensteigerung erheben könne. „Der Landkreis hat davon Gebrauch gemacht. Eine Steuer entsteht grundsätzlich ohne Gegenleistungsverpflichtung. Die Aufsichtsbehörde, die ADD in Trier, erkennt sicherlich positiv an, dass die Erhebung der Schankerlaubnissteuer eine Möglichkeit der weiteren Schuldenreduzierung ist“, so die Behörde. Auch Landrat Dietmar Seefeldt (CDU) verteidigt mit Blick auf den unausgeglichenen Haushalt die Schankerlaubnissteuer. Die Erhebung sei noch von keinem Gericht für verfassungswidrig erklärt worden, „so dass wir im Kreis angesichts des defizitären Haushalts zur Erhaltung geradezu verpflichtet sind“. Beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht man die Sache anders. Gereon Haumann (Bad Kreuznach), Präsident für Rheinland-Pfalz, spricht sich für die Abschaffung dieser Steuer aus. Die Gastronomie sei ohnehin stark durch Abgaben belastet. Es sei nicht angebracht, neben anderen Steuern weiterhin an der Kostenschraube zu drehen. Im Übrigen bezweifelt er, dass die Schankerlaubnissteuer zu einer spürbaren Entlastung der Haushalte beitrage. Die Einnahmen würden durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufgezehrt, argumentiert die Dehoga. Was in den Haushalten als „Bagatelle“ positiv verbucht werde, entwickle sich zu einem bedeutenden Belastungsfaktor für das lokale Gastgewerbe. Thomas Langhauser (Edenkoben), ebenfalls Präsidiumsmitglied im Landesverband, sieht die Erhebung ebenfalls kritisch. Er geht allerdings davon aus, dass die Einnahmen vom Kreis für Werbung verwendet werden, was den Gastwirten dann am Ende nutzen könne.

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