Edesheim RHEINPFALZ Plus Artikel Schlossfestspiele: Ärger wegen mangelnde Rückerstattung von Tickets

DIe Seebühne vor der historischen Fassade des Edesheimer Schlosses war Schauplatz unzähliger Veranstaltungen.
DIe Seebühne vor der historischen Fassade des Edesheimer Schlosses war Schauplatz unzähliger Veranstaltungen.

Die Trauer über die Absage der Schlossfestspiele in Edesheim ist groß. Bei einem Südpfälzer auch der Ärger, weil er auf Kosten sitzen bleibt. Die Verbraucherzentrale hat eine klare Meinung.

Thomas Kistner hatte sich schon darauf gefreut. Auf den Auftritt des Comedy-Duos „Die Feisten“ bei den Schlossfestspielen in Edesheim, für den er bereits frühzeitig Karten erworben hatte. „Schließlich waren die Veranstaltungen immer früh und schnell ausgebucht“, berichtet der Jockgrimer. Er hatte für sich und seine Freunde sechs Tickets gekauft. Inklusive der Servicegebühren habe er dafür 236,90 Euro bezahlt. Diesen Betrag überwies er an den Bremer Ticketvermarkter und Konzertveranstalter CTS Eventim, über den er die Karten bezog.

Nun wurden die Schlossfestspiele jedoch abgesagt. Kurz zusammengefasst, konnte der Veranstalter für die Besucher nicht die 150 Stellplätze nachweisen, welche in der Baugenehmigung für die Seebühne gefordert werden. Mit der Gemeinde gab es im Laufe der Jahre mehrere Gespräche, auch die Kreisverwaltung und der frühere Verbandsbürgermeister suchten nach einem Kompromiss. Da für das Parkplatz-Problem aber keine Lösung gefunden werden konnte, zogen die Kulturmacher vor Kurzem den Schlussstrich. Damit waren auch die Tickets für die Veranstaltung im Juli wertlos, welche Thomas Kistner gekauft hatte. Um sein Geld zurückzubekommen, habe er die Karten an Eventim zurückgesendet, und zwar per Einschreiben, was ihn zusätzlich 5,45 Euro gekostet habe.

Nachhaken hat sich gelohnt

Im ersten Anlauf bekam der Südpfälzer allerdings etwas weniger als 200 Euro überwiesen. Einbehalten worden waren die Vorverkaufsgebühren, auch die Kosten für das Zurücksenden der Karten blieben an ihm hängen. Hieß für Thomas Kistner, dass er in Summe 43,81 Euro „in den Wind geschossen hatte“. Zum Unverständnis des Jockgrimers: „Ich trage damit das Risiko für die Absage durch einen Veranstalter? Das kann nicht sein.“

Kistner wandte sich an die Verantwortlichen und die RHEINPFALZ. „Es geht mir nicht ums Geld, sondern um Gerechtigkeit“, betont Kistner. Er könne sich gut vorstellen, dass Andere das gleiche Problem haben. Sein Nachhaken hat sich indes gelohnt. Der Kundenservice von Eventim hat ihn angeschrieben. Mit dem Hinweis, dass sie die Erstattung der von ihm gezahlten Vorverkaufsgebühr „aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vornehmen“.

Was sagt die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bewertet die Sache anders. Die Referentin für Verbraucherschutz, Julia Gerhards, verweist auf erste Rechtssprechungen, nach denen Betroffenen nach der Absage einer Veranstaltung alle Kosten inklusive der Vorverkaufsgebühren zurückerstattet bekommen müssten. Eine Musterfeststellungsklage sei bereits in Bearbeitung, damit sich die Gerichte nicht mehr mit demselben Sachverhalt konfrontiert und beschäftigt werden. Eine Anfrage der RHEINPFALZ an das Bremer Unternehmen CTS Eventim blieb unbeantwortet.

Peter Baltruschat von der Geschäftsleitung der Schlossfestspiele teilt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit, dass es sich bei den Beschwerden bezüglich der Ticketrücknahme anscheinend nur um Einzelfälle handelt.

Eine Lösung für ein bekanntes Problem

Thomas Kistner ist jedenfalls froh über das Einlenkendes Ticketvermarkters. Allerdings möchte er noch einmal sein Unverständnis zum Ausdruck bringen, wieso ihm in solch einem Fall überhaupt ein finanzieller Schaden entsteht. Womöglich wäre es auch Sache der Gemeinde, für Abhilfe zu sorgen, indem sie die Kosten für das Zurücksenden der Karten übernimmt. Schließlich habe es politische Gründe, weshalb die Veranstaltungsreihe vorerst beendet wurde. Ortsbürgermeisterin Sigrid Schwedhelm-Schreiner (FWG) teilt mit, dass sich die Gemeinde nicht in der Pflicht sehe, da sie nicht Veranstalterin der Schlossfestspiele sei.

Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale kann es gut nachvollziehen, dass einem wie Thomas Kistner bitter aufstößt, dass die Versandkosten an ihm hängen bleiben. So gering der Betrag auch sein dürfte. In solch einem individuellen Fall sei es schwierig, die Schuldfrage zu klären und einen Verantwortlichen zu finden. Es sei zwar in Ordnung, dass die Rücksendung der Tickets gewünscht wurde. Es soll damit sichergestellt werden, dass damit kein Unfug betrieben wird. Allerdings würde solch ein Problem mit den Versandkosten erst gar nicht entstehen, wenn Tickets personalisiert wären. Dadurch könne auch verhindert werden, dass sie, sofern die Veranstaltung stattfindet, auf dem Schwarzmarkt zu überteuerten Preisen weiterveräußert werden.

x